Arbeitsrecht/ Der Tarifvertrag

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Privatrechtlicher Vertrag zwischen gem. § 2 TVG tariffähigen Parteien.

Grundlage TVG (Tarifvertragsgesetz)

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Geltung

[Bearbeiten] Allgemeinverbindlichkeitserklärung gem. § 5 TVG

[Bearbeiten] Nachwirkung § 4 TVG

[Bearbeiten] Verbandstarif

[Bearbeiten] Firmentarif

  • § 4 III TVG: "Abweichende Abmachungen sind nur zulässig, soweit sie durch den Tarifvertrag gestattet sind oder eine Änderung der Regelungen zugunsten des Arbeitnehmers enthalten".

Verlängerung der tariflichen Arbeitszeit auch bei langfristiger Beschäftigungsgarantie nicht günstiger.

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