Beweisarchiv: Analysis: Differentialrechnung: L'Hospitalsche Regel
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Der geläufigste Beweis der Regeln von L'Hospital benutzt den Mittelwertsatz von Cauchy.
[Bearbeiten] Voraussetzung
Sei a < b und seien die Funktionen
auf dem offenen Intervall (a,b) stetig und differenzierbar. Es sei
und es existiere der Grenzwert
[Bearbeiten] Behauptung
Dann gilt
d.h. der Grenzwert links existiert und hat den angegebenen Wert.
[Bearbeiten] Beweis
Wir dürfen f und g nach a fortsetzen, indem wir f(a) = g(a) = 0 setzen. Nach Voraussetzung sind die Funktionen dann auch in a stetig.
Damit
existiert, darf für keine gegen a konvergente Folge von Stellen x der Nenner g'(x) = 0 sein, insb. gibt es ein
mit
für
.
Für
sind also f,g auf [a,a + h] stetig, auf (a,a + h) differenzierbar und g' verschwindet nirgends in (a,a + h). Es darf daher der (erweiterte) Mittelwertsatz der Differentialrechnung angewendet werden, d.h. es gibt zu jedem h mit
ein ch mit a < ch < a + h, so dass gilt:
,
hierbei Letzteres wegen f(a) = g(a) = 0.
Wenn
, dann
, also
,
was zu zeigen war.

