Beweisarchiv: Mengenlehre: Injektivität Surjektivität Bijektivität: Rechtsinverse
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- Injektivität Surjektivität Bijektivität: Faktoren - Komposition - Linksinverse - Linkskürzbarkeit - Rechtsinverse - Rechtskürzbarkeit
- Mächtigkeiten (Kardinalzahlen): lineare Ordnung - Kardinalität und Bijektionen - Potenzmenge
- Deskriptive Mengenlehre: Satz von Young
- Rechenregeln für Mengenoperationen: Assoziativgesetze - Distributivgesetze - Differenzgesetze
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Surjektivität und rechtsinverse Abbildung
[Bearbeiten] Voraussetzung
sei eine Abbildung.
[Bearbeiten] Behauptung
ist surjektiv
hat eine Rechtsinverse
.
(Dabei heißt
eine Rechtsinverse zu
, wenn
gilt.)
[Bearbeiten] Beweis
:
werde als surjektiv vorausgesetzt. Jedes Element
hat also mindestens ein Urbild unter der Abbildung
.
sei eine Funktion, die jedem
ein Urbild zuweist (eine solche Funktion existiert nach dem Auswahlaxiom). Dann ist
erfüllt.
: Es gelte
. Nun sei
gegeben. Wir müssen ein
mit
angeben.
Die Festlegung
leistet das Verlangte, denn
.
[Bearbeiten] Wikipedia-Verweise
Auswahlaxiom - Identische Abbildung - Komposition - Surjektivität - Urbild (Mathematik)
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