Beweisarchiv: Mengenlehre: Injektivität Surjektivität Bijektivität: Rechtskürzbarkeit
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- Mächtigkeiten (Kardinalzahlen): lineare Ordnung - Kardinalität und Bijektionen - Potenzmenge
- Deskriptive Mengenlehre: Satz von Young
- Rechenregeln für Mengenoperationen: Assoziativgesetze - Distributivgesetze - Differenzgesetze
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Surjektivität und Rechtskürzbarkeit
[Bearbeiten] Voraussetzung
sei eine Abbildung.
[Bearbeiten] Behauptung
ist surjektiv
ist rechtskürzbar.
(Dabei heißt
rechtskürzbar, wenn für beliebige Abbildungen
aus
schon
folgt.)
[Bearbeiten] Beweis
:
werde als surjektiv vorausgesetzt und
seien beliebige Abbildungen mit
. Wir müssen
zeigen.
Dazu sei
beliebig. Da
surjektiv ist, gibt es (mindestens) ein Element
mit
. Wegen
gilt
, also
. Damit ist
bewiesen.
:
werde als rechtskürzbar vorausgesetzt. Nun sei ein beliebiges Element
gegeben. Wir nehmen an, dass
nicht in der Bildmenge von
liegt und werden diese Annahme zum Widerspruch führen
Dazu werden zwei Abbildungen
folgendermaßen definiert:
,
für
und
.
Da
ja nicht im Bild von
liegt, gilt
. Aus der Rechtskürzbarkeit von
folgt
, was aber nicht stimmt. Also war die Annahme, dass
nicht im Bild von
liegt falsch, und
ist als surjektiv nachgewiesen.
[Bearbeiten] Wikipedia-Verweise
Bildmenge - Komposition - Surjektivität
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