Das Sozialversicherungswesen/ Die Krankenversicherung
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Die Krankenversicherung setzt sich zusammen aus nachfolgenden Sparten:
- Der bisher individuell durch die Spitzenverbände der Krankenkassen festgelegte Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung wird direkt vom Bruttolohn an die gemeldete Krankenkasse abgeführt, bei welcher der versicherungspflichtige Arbeitnehmer gemeldet ist. Dies erfolgt paritätisch, das bedeutet, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer je die Hälfte die Kosten tragen. Bleibt zu erwähnen, dass es einen Zusatzbeitrag gibt, der vollständig dem Arbeitnehmer zur Last fällt.
- Die private Krankenversicherung greift bei Übersteigen der Versicherungspflichtgrenze, welche derzeit (2008) bei 48.500 Euro liegt und beinhaltet, dass der Versicherte sich privat absichern kann.
Er hat Wahlrecht: Entweder privat bei gesetzlichen Krankenkassen/Ersatzkassen versichern, dabei verliert er aber den Vorteil der erweiterten Leistungen gegenüber den privaten Krankenversicherungen, oder er kann (sollte) letzteres wählen aus genannten Gründen.
Die Beiträge zur Krankenversicherung werden ab 2009 als Pflichtversicherung für alle Freiberufler deklariert und zudem auf 15,5 % vereinheitlicht, die Krankenkassen müssen das Geld welches wie bisher abgerechnet wird, vollständig zunächst an den
Gesundheitsfonds weiterleiten. Anders als bei der bisherigen paritätischen Mittelverteilung erfolgt der Schlüssel nunmehr mit je 7,3 % Arbeitgeber/-nehmeranteil und einem vom Arbeitnehmer allein zu tragenden Zusatzbeitrag von neun Prozentpunkten vom Bruttoeinkommen. Komme die Kasse mit diesem Beitrag nicht aus, so erhält sie das Recht, im Folgejahr Zusatzbeiträge von ihren Versicherten zu erheben.
Standen den Krankenkassen früher die Gelder direkt zur Verfügung, fließen diese ab 2009 erst in einen Sozialfond, der die Mittel gemäß Mitgliederzahl und zugrundeliegende Erkrankungen an die Krankenkassen abführen soll.
Früher bekamen die Versicherungsnehmer die Beitragssätze bei unterschiedlichem Leistungskatalog. Da Kassenleistungen an die MDS und - bei privater Versicherung - an die Empfehlungen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) gekoppelt waren, welche vom "GKV-Spitzenverband verwaltet wurden, haben die Mediziner sogenannte Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL, siehe dort) eingeführt.
Der Beitrag zur privaten Krankenversicherung fließt in eine private Versicherungsgesellschaft, welche meist erweiterte Leistungen vorsieht im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung. Allerdings rechnet der Arzt nicht mit der Krankenversicherung direkt ab, sondern der Patient muss selbst in Vorlage gehen, um dann das Geld von seiner Krankenversicherung erstattet zu bekommen.