Das Sozialversicherungswesen/ Die vier Säulen in die Sozialversicherung
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Die vier Säulen der gesetzlichen Sozialversicherung sind nachfolgende:
Zunächst die drei paritätisch von Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer getragenen Versicherungen
- 1. Die gesetzliche Krankenversicherung: GKV
- 2. Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung
- 3. Die gesetzliche Rentenversicherung
Ausklammern (muss der Arbeitgeber alleine tragen)
Die Pflegeversicherung als nunmehr fünfter Zweig wird nicht mitgezählt, da die Pflegeversicherung von der Krankenversicherung abhängig ist (andere
Bezugsgröße), und nicht vom Bruttoeinkommen.