Das Sozialversicherungswesen/ Die vier Säulen in die Sozialversicherung
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Die fünf Zweige der gesetzlichen Sozialversicherung sind nachfolgende:
Zunächst die drei paritätisch von Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer getragenen Versicherungen
- 1. Die gesetzliche Krankenversicherung: GKV
- 2. Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung
- 3. Die gesetzliche Rentenversicherung
Ausklammern (muss der Arbeitgeber alleine tragen)
- 5. Die Pflegeversicherung als nunmehr fünfter Zweig.