Diskussion:Der Verkehrsunfall im 2. Staatsexamen

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So eine vage Kritik ist nicht konstruktiv! Leg dir einen Account zu und nimm die aus deiner Sicht nötigen Korrekturen selbst vor! --Matthias-j-1975 18:01, 19. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

Von "6 Todsünden des Straßenverkehrs" habe ich - obwohl seit 12 Jahren Anwalt - noch nie gehört. Überflüssig zu erwähnen, daß degleichen auch im Standardwerk von Hentschel keine Erwähnung findet. Soll den Referendaren hier etwas beigebracht werden, oder ???

6.6.08 18:00 RTL2 "Grip-Das Motormagazin": Es wurden sieben Todsünden genannt und deren Folgen vorgeführt. Aufgeführt wurde u.a. Fahren ohne Öl, Rückwärtsgang bei 100 km/h einlegen, Tür öffnen ohne nach hinten zu sehen u.a. Die Auswahl (6 oder 7 Sünden) mag subjektiv sein, aber den Begriff "Todsünden des Straßenverkehrs" gibt es. -- Klartext 21:30, 9. Jun. 2008 (CEST)[Beantworten]
@IP: In diesem Zusammenhang habe ich es auch noch nicht gehört. Allerdings gibt es die Bezeichnung der 7 Todsünden im Straßenverkehr. Damit werden dann aber die sieben Varianten des § 315c I Nr. 2 StGB bezeichnet, vgl. das hier.
@Klartext: Wie es aussieht, meinte das Magazin die 7 Todsünden für das Auto, nicht aber die rechtlichen 7 Todsünden. ;-) -- heuler06 07:37, 10. Jun. 2008 (CEST)[Beantworten]

Todsünden hin oder her: gemeint sind offensichtlich verstösse gegen "Kardinalpflichten" bzw. "Garantiepflichten" i.S. von Gefährdungsausschlusstatbeständen, deren Verletzung den Anschein alleiniger Unfallverursachung begründen kann ( Türöffnen, Grunsdstückausfahren,Wenden,Rückwärtsfahren..).Über die Auswahl mag man allerdings streiten.