Enzyklopädie der populären Irrtümer/ Politik
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Literaturverzeichnis – Historie und Danksagung
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[Bearbeiten] EU und EG sind ein und dasselbe
Im Sprachgebrauch wird nicht zwischen EU und EG unterschieden, weil viele denken, es wäre ein und dasselbe. Beide Institutionen sind jedoch eigenständig und weitgehend unabhängig voneinander, obwohl die EG eine Stütze der EU darstellt.
Die EG (Europäische Gemeinschaften; Man beachte den Plural!) bezeichnet eine Institution auf europäischer Ebene. Grundlegend hierfür sind verschiedene Verträge - die sog. Römischen Verträge von 1957, wodurch die frühere EWG (seit 1993 EG [Europäische Gemeinschaft!]) und die EURATOM eingeführt wurden, und der Vertrag zur Gründung der EGKS (Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, Montanunion) von 1952. Der EGKS-Vertrag hatte eine Laufzeit von 50 Jahren und endete daher im Jahre 2002. Da er nicht verlängert wurde, existiert die EGKS nicht mehr.
Die EU (Europäische Union) wurde durch den Vertrag von Maastricht (1992/3) errichtet. Demnach stellt die EU eine übergeordnete Institution dar, die auf der EG (frühere EWG), EGKS und EURATOM, die zusammengefasst die Europäischen Gemeinschaften darstellen, als einer der drei Säulen beruht. Die anderen zwei sind die GASP (Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik) und die PJZS (Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen). Gemäß Art. 47 EU-Vertrag "lässt der vorliegende Vertrag (gemeint ist der EUV) die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften (Römische Verträge, EGKS-V) sowie die nachfolgenden Verträge und Akte zur Änderung oder Ergänzung der genannten Verträge unberührt." (Anmerkungen sind kursiv.) Auch hat die EU selbst (noch) keine Rechte, selbst Recht zu setzen; sie hat lediglich durch das Europäische Parlament die Möglichkeit, Einfluss auf die Legislativ- und Exekutivtätigkeit des Rates und der Kommission zu nehmen, indem sie Stellungnahmen abgibt und bei der Wahl der Kommissionsmitglieder Entscheidungen treffen darf.
Die hier erwähnten Organe (Rat und Kommission) sind die einzigen, die Verordnungen, Richtlinien und Entscheidungen (Art. 249 EGV) erlassen und damit innerhalb des Gebietes der Europäischen Gemeinschaften Regelungen treffen können. Sie sind aber keine Organe der EU sondern der EG. Hinzu kommt der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit seiner Vorinstanz, dem Europäischen Gericht erster Instanz (EuG), die Streitigkeiten klären. Aber auch diese beruhen auf dem EG-Vertrag und nicht auf dem EU-Vertrag.
| Europäische Union – Geschichte, Struktur und Verträge | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1951 | 1957 | 1965 | 1986 | 1992 | 1997 | 2001 |
| Europäische Gemeinschaften (EG*) | E U R O P Ä I S C H E U N I O N ( E U ) | |||||
| Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS bzw. Montanunion) | (2002 ausgelaufen -> EG) | |||||
| Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) | Europäische Gemeinschaft (EG) | |||||
| *EG: EGKS, EWG (EG seit 1993), Euratom | Justiz und Inneres (JI) | (JZZ und Personenverkehr –> EG) | ||||
| Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS) | ||||||
| Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) | Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) | |||||
| Europäische Atomgemeinschaft (EAG bzw. Euratom) | ||||||
| Vertrag von Paris |
Vertrag von Rom |
Fusions- vertrag |
EEA | Vertrag von Maastricht |
Vertrag von Amsterdam |
Vertrag von Nizza |
|
"DREI SÄULEN" – EG (EGKS, EWG / EG, Euratom), GASP, PJZS |
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[Bearbeiten] Die EU schreibt den Krümmungsgrad von Bananen vor
Kritiker einer vermeintlichen Überregulierung durch die EU nennen gerne eine angebliche Verordnung Brüssels, in der der Krümmungsgrad von Bananen vorgeschrieben sein soll. Eine solche Verordnung existiert allerdings nicht. Es gibt jedoch tatsächlich EU-Verordnungen zur Beschaffenheit von Lebensmitteln. Diese dienen der Einteilung in Güteklassen, die eine leichte Unterscheidung von Lebensmitteln bezüglich ihrer Qualität und Beschaffenheit ermöglichen soll. Derartige Regelungen gibt es aber weltweit und sie existierten schon lange vor der EU auch in den heutigen Mitgliedsländern.
siehe zu den falschen Ausdrücken dieses Irrtums auch EU und EG sind ein und dasselbe
Die Krümmung von Gurken wurde und wird ebenso als vermeintlich Überregulierung der EU angeprangert. In Wahrheit wurde in Österreich bereits 1967 die Krümmung festgelegt. Mittlerweile ist die Gurke durch Züchtung ohnehin gerade. [3] [4]
[Bearbeiten] Die EU-Verordnung zur Einfuhr von Karamelbonbons hat 25.911 Wörter
Der Satz „Die Zehn Gebote haben 279 Wörter, die amerikanische Unabhängigkeitserklärung hat 300 Wörter. Die EU-Verordnung zur Einfuhr von Karamelbonbons hat 25911 Wörter“ stammt von Bodo H. Hauser und verselbstständigte sich im Laufe der Jahre. Die EU-Verordnung zur Einfuhr von Karamelbonbons wird auch von hochrangigen Politikern und Institutionen als eindrucksvolles Beispiel für den Bürokratisierungswahn der EU angeführt. Tatsächlich besteht die Verordnung allerdings aus deutlich weniger Wörtern: genau Null. Sie existierte nie und ist eine reine Erfindung Hausers.
siehe zu den falschen Ausdrücken dieses Irrtums auch EU und EG sind ein und dasselbe
[Bearbeiten] Zweitstimme ist Kanzlerstimme
Ein oft verwendeter Wahlslogan lautet: „Zweitstimme ist Kanzlerstimme!“ Damit wird suggeriert, daß man im deutschen Zweistimmenwahlrecht mit der Zweitstimme über die Person des Bundeskanzlers entscheide. (Weitverbreitet ist ebenfalls die Ansicht, mit der Erststimme wähle man eine Partei in den Bundestag.) Das ist zumindest staatsrechtlich falsch.
Mit der Zweitstimme wird über die Sitzverteilung auf die Parteien entschieden (§§ 4, 6 BWG); mit der Erststimme - vereinfacht gesprochen - über die Personen, die die der Partei zustehenden Sitze einnehmen. D.h. anhand des Zweitstimmenergebnisses (die am Wahlabend allgegenwärtigen Prozentwerte) erhält eine Partei eine entsprechende Anzahl Sitze zugesprochen. Diese Parlamentssitze werden zuerst von den direkt (also mit Mehrheit der Erststimmen in ihrem jeweiligen Wahlkreis) gewählten Abgeordneten besetzt. Sofern danach noch Sitze übrig sind, werden diese nach einem Berechnungsschema auf die Landeslisten der jeweiligen Partei verteilt. Irritierend ist hierbei, daß die Zweitstimme für das Wahlergebnis entscheidend ist.
Der Bundeskanzler wird vom Bundestag gewählt (Art. 63 GG). Die Zweitstimmen entscheiden insoweit mittelbar über die Wahl des Bundeskanzlers, denn ob der Kandidat der CDU oder der SPD zum Bundeskanzler gewählt wird, richtet sich nach der Zahl der Sitze der jeweiligen Partei und ihrer Koalitionspartner.
[Bearbeiten] Botschaften sind exterritoriales Gebiet
Das Gelände von Botschaften gehört zum Hoheitsgebiet des Gastgeberstaates, ist also gerade nicht "exterritorial" in diesem Sinne. Der Gastgeberstaat verzichtet jedoch aufgrund des Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen auf die Ausübung seiner Hoheitsrechte. Dies betrifft sowohl das Gelände der Botschaftsgebäude, wo z.B. keine Verhaftungen stattfinden, als auch das Personal und Angehörige (Immunität, wenn z.B. keine Strafmandate wegen Falschparkens von CD-Fahrzeugen vollstreckt werden). Umstritten ist übrigens, ob die Feuerwehr des Gastgeberstaates einen Botschaftsbrand ohne Einwilligung des Botschafters löschen darf oder ob sie dann tatenlos zusehen muss. Der Gedanke der Exterritorialität stammt aus monarchischen Zeiten. Wenn ein Staatsoberhaupt (der damals den eigenen Staat und die Staatsgewalt verkörperte) einen anderen Staat besuchte, trug er den Heimatstaat quasi als zweite Haut und war somit für die Staatsgewalt des Gaststaates nicht vorhanden. Dieser Gedanke wurde zunächst auf Botschafter als Vertreter des Staatsoberhauptes und später auch auf Botschaftsgebäude ausgedehnt.