Examensrepetitorium Jura: Staatshaftungsrecht

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Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Einleitung

Das Staatshaftungsrecht ist bis heute nicht kodifiziert, ein bereits beschlossenes Gesetz wurde 1982 vom BVerfG für verfassungswidrig erklärt (BVerfGE 61, 142 ff.), weil dem Bund hierzu die Gesetzgebungskompetenz fehlte. Mittlerweile wurde eine derartige Gesetzgebungskompetenz zwar geschaffen, dennoch ist das Staatshaftungsrecht immer noch nicht kodifiziert worden, weswegen häufig auf Richterrecht zurückgegriffen werden muss, um die entsprechenden Ansprüche und ihrer Voraussetzungen herzuleiten.

[Bearbeiten] Die einzelnen Tatbestände

Zur Systematisierung bietet es sich an, zunächst nach dem verletzen Rechtsgut und anschließend nach der Art der Rechtsgutsverletzung zu differenzieren.

  1. Vermögenswerte Rechtsgüter
    1. rechtswidriger Eingriff
    2. rechtmäßiger Eingriff
  2. Nichtvermögenswerte Rechtsgüter
    1. rechtswidriger Eingriff
    2. rechtmäßiger Eingriff

[Bearbeiten] Literatur

[Bearbeiten] Einführungen

[Bearbeiten] Fallbearbeitung

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