Geschichte Roms: Entstehung und Entwicklung des Römischen Reiches
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Königszeit
Bei den Römern gab es zwei Legenden über die Entstehung Roms: Die eine war, dass das römische Königreich enstand mit der Gründung Roms 753 v. Chr. durch Romulus und Remus. Es hatte angeblich bis 509 v. Chr. bestanden, als der letzte König Lucius Tarquinius Superbus gestürzt wurde und das Königreich zur römischen Republik wurde. Die andere Legende ist die Aeneis, in der der Trojaner Aeneas nach dem Fall Trojas nach vielen Irrfahrten zum Tiber kommt, wo seine Nachfahren, wie die Götter es ihm gesagt hatten, Rom gründen sollten. Dort aber musste er einige erbitterte Schlachten schlagen, ehe er sich niederlassen konnte. Romulus und Remus gehören zu seinen Nachfahren.
Frühe Republik
Die Verfassung der römischen Republik
Verschiedene Elemente bestimmten die Staatsordnung, die wichtigsten waren der Senat, der Magistrat und die Volksversammlungen.
Der Senat bestand aus ehemaligen Magistraten, sie hatten allerdings zu Anfang der Republik keine politischen Rechte, sondern nur eine beratende Funktion. Außerdem bewahrten sie die Traditionen. Die Magistrate folgten meist den Ratschlägen der Senatoren, da sie sich dieses hoch geachtete Amt auch für die Zukunft sichern wollten.
Der Magistrat bestand im 1. Jahrhundert v. Chr. aus verschiedenen Ämtern, und zwar aus den zwei Konsuln (Militärmacht und Staatslenkung), den sechs Prätoren (Jurisdiktion und Vertreter der Konsuln), den vier Ädilen (Spiele), den Quästoren (Helfer der Oberbeamten) und den zehn Volkstribunen (Vetorecht gegen Handlungen der Magistrate, Leitungen der Versammlungen der Plebs(siehe unten)). Ein Zensor zur Vermögensschätzung wurde alle 5 Jahre bestimmt.
Es gab verschiedene Volksversammlungen, in denen nach Gruppen, nicht nach Einzelstimmen abgestimmt wurde (also pro Gruppe eine Stimme). Die Zenturiatskomitien, nach der finanziellen Lage der wahlberechtigten Bürger, also keine Frauen sondern nur Männer, die nicht unter der Vormundschaft ihres Vaters standen, gebildet, die Tributkomitien, nach dem Wohnort gebildet, die Kuriatkomitien, nach Männergemeinschaften gebildet, und die Versammlungen der Nichtadligen, auch nach Wohnort gebildet, stimmten einem Gesetzesvorsvhlag zu oder lehnten ihn ab. Es war ihnen nicht möglich, selbst Vorschläge zu machen.

