Hilfe Diskussion:Löschregeln/ Genau 14 Tage

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Genauere Fristsetzung[Bearbeiten]

Vielleicht ist das kleinlich, aber bei einer so kurzen Frist, wie der 7-Tage-Frist, sollte die Frist auch Uhrzeitgenau eingehalten werden. Wenn vorhin nicht der Server so hakelig gewesen wäre, stände jetzt hier nämlich ein Rückzug des Löschantrags. (Benutzer)

M.E. spielt die Urzeit da keine so große Rolle, immerhin haben sich drei für die löschung und nur einer dagegen ausgesprochen. -- (Admin)
Das heißt, es interessiert Dich nicht, dass ich fristgerecht meinen Antrag hatte zurückziehen wollen? Was ist das denn für laxer und willkürlicher Umgang mit demokratischen Regeln? Dann hättest Du auch gestern schon löschen können.
Dem Löschantrag kann frühstens nach Fristablauf stattgegeben werden. Punkt. Und wenn es zum Zeitpunkt des Fristablaufs gar keinen Antrag gibt, weil vorher zurückgezogen, dann kann auch nicht gelöscht werden, selbst wenn hundert für die Löschung sind und nur einer dagegen.
Im übrigen: Ein Tag beginnt i.A. um 0:00 Uhr und endet mit Beginn des nächsten. Wenn also in den Regeln steht "Es verbleibt eine Zeit von mindestens 7 Tagen ...", dann darf mE erst am 8. Tag nach Antragstellung gelöscht werden (wenn 7 vollständige Tage gefordert wären, gar erst am 9. Tag). -- (Benutzer)
Ich beantrage hiermit wegen Verstoßes gegen die Löschregeln (Nichteinhaltung der 7-Tage-Frist) Wiederherstellung des Buches und Abbruch des Löschverfahrens. Da das Buch bereits seit Stunden vom Netz ist, wäre eine ordnungsgemäße Fortführung des Verfahrens nicht gewährleistet. -- [Benutzer)
Wird auch zukünftig damit zu rechnen sein, dass Löschanträge unter Missachtung der Löschregeln behandelt werden? Ist das Konsens unter Deinen Kollegen (die ja andersweitig fleißig am diskutieren sind, aber hierzu offensichtlich keine Meinung haben)? Man stelle sich vor, bei einer Bayrischen Landtagswahl schlössen die Wahllokale eine Stunde früher als geplant, mit dem Argument, dass das am Ergebnis eh nichts ändert. Das mag zwar durchaus zutreffen, wird aber selbst in Bayern kaum durchkommen. Und dem Bayrischen Demokratieverständnis sollte Wikibooks nicht allzu sehr nachstehen. -- (Benutzer)
Die Löschregeln sind in mehreren Details einfach nicht genau genug. Wir werden das auf Hilfe Diskussion:Löschregeln diskutieren und die Löschregeln präzisieren. Wir hatten so einen Fall noch nicht, soweit ich weiß. Danke, dass du uns darauf aufmerksam gemacht hast! Du kannst dich gern beteiligen. Aber manchmal ist auch ein Admin gestresst und zählt die Stunden nicht genau genug ab. Außer mit der Stundenzählung hat John N. gegen nichts verstoßen, weil die jetzigen Regeln interpretierbar sind. Trotzdem möchte ich mich im Namen der Administratoren für den Stress entschuldigen, den du hattest. -- Klaus

Wir brauchen keine neuen Regeln, aber die vorhandenen werden wir präzisieren müssen.
Die obige anonymisierte Diskussion wirft drei Fragen auf:

Das sind nicht die richtigen Fragen. Denn dort wo die Löschregel präzise war, wurde gegen sie verstoßen. Die Frage ist eher, was hat mit (Lösch-)Verfahren zu geschehen, die nicht ordnungsgemäß über die Bühne gehen. In den beiden konkreten Fällen kommt m.E. nur Abbruch infrage, da ein vorzeitiges Beenden der Abstimmung doch eher schwerwiegend ist. --Jan 08:25, 28. Mär 2006 (UTC)

Ist eine Frist von sieben Tagen ausreichend?[Bearbeiten]

  • Wenn der Buchkandidat fast schon unter die Schnelllöschkriterien fällt oder der Inhalt strafrechtliche Konsequenzen befürchten lässt (Urheberrechtsverletzung), sind 7 Tage lange genug.
    • Wenn wir uns für eine generell längere Löschfrist entscheiden, sollten wir bei einer ausnahmsweise kürzeren Frist natürlich kurz den Grund und die Frist im Löschantrag nennen.
  • Bei nur 7 Tagen könnte bei den Benutzern der Eindruck entstehen, wir lauern den ganzen Tag mit erhobener Löschkeule auf Opfer. Dabei ist das Löschen nun wirklich ein so winziger Teil unserer Arbeit.
  • Viele aktive Benutzer melden sich nur wöchentlich oder viel seltener an. Darum sollten wir die Frist auf 1 Monat festsetzen. Das erhöht nicht den Arbeitsaufwand.
  • Der Hauptautor sollte frühzeitig benachrichtigt werden, und zwar logischerweise durch den Antragsteller, der seine Bemühungen im Löschantrag zu dokumentieren hat. Er gilt als erfolgreich benachrichtigt,
    • wenn er Stellung genommen hat (das ist logisch),
    • wenn er nicht Stellung genommen hat, aber nach Einstellung der Nachricht auf seiner Benutzerdiskussionsseite Edits hatte,
    • wenn er 7 (?) Tage Zeit hatte, auf eine E-Mail zu antworten (hoffentlich ist er nicht im Urlaub).

Eure Meinung bitte?

URV wurden immer schnellgelöscht. Trifft also die 7-Tage-Frist nicht. Ob 7 Tage zuwenig sind, weiß ich nicht. In der Regel geht es ja um Bücher, die weit länger verwaist sind. Schön wäre aber eine Frist die 2 Sonntage enthielte, vielleicht ein Sonntag als Stichtag (konkreter Vorschlag bei der nächsten Frage). --Jan 08:25, 28. Mär 2006 (UTC)

Wer sich nur einmal wöchentlich anmeldet, hat keine Zeit mehr etwas zu verbessern. Im Text des Löschantrags und an vielen anderen Stellen steht, Vorrang habe die Verbesserung des Buches. Die 7 Tage haben wir von WP unkritisch übernommen. Einen WP-Artikel kann man in wenigen Stunden oder Tagen verbessern, bei einem Buch dauert es nun mal viel länger.
Mein Vorschlag: Genau 4 Wochen, die sich auf genau zwei reduzieren, wenn vorher ein QS gestellt wurde. QS sollte aber mindestens 2 Wochen zurückliegen (oder länger, je nach Buch und Ermessen). So hätte Jeder garantierte vier Wochen und kann unbesorgt in Urlaub fahren. Seid großzügig, schreckt Autoren nicht mit der Löschkeule! -- Klaus 20:29, 28. Mär 2006 (UTC)

Genaue Definition der Zeitspanne[Bearbeiten]

Weil wir nicht erwarten, dass jeder Benutzer sorgfältig die Regeln liest, können wir nur die großzügigste Berechnung wählen. Um obigen unnötigen Diskussionen aus dem Weg zu gehen, lautet die Regel:

  • Der Tag, an dem der Löschantrag gestellt wurde, zählt nicht mit.
  • Nachdem 7 volle Tage vergangen sind, darf frühestens ab Mitternacht des achten Tages gelöscht werden. Weil aber immer wieder technische Probleme auftreten, sollte die Löschung besser erst am Vormittag erfolgen.

Eure Meinung bitte?

Die jetzigen Regeln reichen meines Erachtens, da sie ja nur von Admins angewandt werden, und in der Vergangenheit ja auch mit dem nötigen Augenmaß. Aber wenn man einen Wochentag als Stichtag nehme, vielleicht so: "Frist bis zum 2. Sonntag (einschließlich), der auf den Antragstag folgt.". --Jan 08:25, 28. Mär 2006 (UTC)

Je nachdem, an welchem Wochentag der LA gestellt wird, wäre die Zeitdauer unterschiedlich. Das ist nicht fair. -- Klaus 09:27, 28. Mär 2006 (UTC)

Meinung: 7 Tage finde ich bei den bisher ausgewählten Löschkandidaten meistens für ausreichend. Letztlich würde ich aber, da es ja eigentlich um den Erhalt dieser Bücher geht, eher für eine längere Spanne tendieren. Eine "ca 2 Wochen"-Regel, bei der es nicht auf eine Stunde angekommt, finde ich passend. Vielleicht sollten wir erst einen Qualitätshinweis anbringen, einen Monat warten, dann einen Löschantrag stellen, dann wieder einen Monat warten und dann löschen. Dann ist auf alle Fälle genug Zeit, den Artikel / das Buch zu verbessern. --Gnushi 08:40, 28. Mär 2006 (UTC)

Da Stimme ich Gnushi zu. -- John N. (Diskussion) 11:16, 28. Mär 2006 (UTC)

Was tun, wenn alle für Löschen sind, aber der Antragsteller selbst den Antrag zurückzieht?[Bearbeiten]

Dann wird er wohl einen Grund dafür haben und ihn nennen. Die demokratischste Lösung wäre, dass jemand einen neuen Löschantrag stellt (vielleicht nicht sofort), mit einer neuen Frist von zur Zeit 7 Tagen, und dann sehen wir, was dabei herauskommt. Wird spannend, hatten wir noch nicht. Klaus

Eure Meinung bitte?

Rückzug von Löschanträgen gab doch schon häufig. An den Regeln diesbezüglich würd ich nichts ändern (also auch keine Begründung nötig), solange kein regelmäßigen Missbrauch gibt. --Jan 08:25, 28. Mär 2006 (UTC)

Ich möchte aber keine Diskussionen über Missbrauch mehr. -- Klaus 09:23, 28. Mär 2006 (UTC)
Hat es je eine solche Diskussion gegeben? --Jan 09:32, 28. Mär 2006 (UTC)
Ja, du hast es Verstoßes gegen die Löschregeln bzw. Missachtung der Löschregeln genannt. -- 88.73.219.154 10:14, 28. Mär 2006 (UTC)
Aber das bezog sich doch auf die Nichtwahrung der 7-Tage-Frist durch einen Admin. Hier geht es doch nur um den Punkt "Antragsrückzug". Die beiden Regelverstöße haben doch gar keinen Zusammenhang zu irgendwelchen Antragsrückzügen gehabt. --Jan 10:35, 28. Mär 2006 (UTC)
Meinung: Ein Löschantrag existiert unabhängig vom Antragsteller. Es befinden nach Antragstellung mehrere Leute darüber, dass der Artikel gelöscht werden müsste, dann muss er gelöscht werden. Es sei denn, der Autor, Antragsteller oder ein Co-Autor negiert die Löschgründe, bzw versichert glaubhaft, daß er es in Zukunft tun wird. --Gnushi 08:42, 28. Mär 2006 (UTC)
Zitat Gnushi: Ein Löschantrag existiert unabhängig vom Antragsteller. Das wäre Dein Wunsch, nicht die Beschreibung des Ist-Zustandes, nehme ich an? Die jetzigen Regeln geben ja dem Antragsteller quasi die Allmacht über das Verfahren. Er (und nur er) kann nach belieben und ohne Begründung den Antrag zurückziehen. Aber ist das problematisch? --Jan 08:55, 28. Mär 2006 (UTC)
Allmacht des LA-Stellers: Prinzipell problematisch, da sich dann LA-Kaskaden ergeben könnten. Immer wenn das Ergebnis nicht den eigenen Erwartungen entspricht, LA zurückziehen und 1 Tag später wieder neu einbringen mit einer etwas geänderten Begründung. Oder Autor stellt vorbeugend selbst einen LA zieht ihn 5 min vor Fristende zurück und stellt 1 Sekunde später einen neuen LA. Das wäre dann ein probates Mittel um das Buch auf ewig in Wikibooks zu halten. Ausser natürlich einem Admin reißt der Geduldsfaden und er löscht das Buch schon vor dem jeweiligen Fristende. Aber das wäre dann wieder ein Regelverstoß. --62.47.32.133 11:11, 28. Mär 2006 (UTC)
"versichert glaubhaft" - schwer zu beurteilen. Wie wäre es, den Löschantrag stehen zu lassen und die Frist zu verlängern, damit das Buch überarbeitet werden kann? -- Klaus 09:18, 28. Mär 2006 (UTC)
Dafür ist eher der Qualitäts-Hinweis angebracht, meine ich. Aber grundsätzlich: ja. --Gnushi 10:47, 28. Mär 2006 (UTC)

Ich bin dafür, die Argumente und Stimmen auszuwerten. Es geht um Qualität und nicht um "Ich war aber erster mit dem Antragstellen, also darf ich auch darüber entscheiden.". -- John N. (Diskussion) 11:14, 28. Mär 2006 (UTC)

Fazit[Bearbeiten]

Die bisherigen Regeln sind meiner Meinung nach so ausreichend und auch ausreichend präzise. Verfahrensfehler sollten aber ernst genommen werden, und sei es nur des Prinzips wegen. Gerade Wikipedia und Wikibooks stehen da in einer besonderen Verantwortung --Jan 08:25, 28. Mär 2006 (UTC)


SLA durch den Autor: Kommentar[Bearbeiten]

Wenn du einen Text einstellst, gehört das Buch nicht mehr dir, sondern der Allgemeinheit, zumal meist auch andere Autoren daran mitgearbeitet haben. Deshalb sollte eine eventuelle Löschung eines Buches oder großer Teile davon nicht überstürzt werden. Wenn der Hauptautor um die Löschung eines einzelnen Kapitels bittet und das begründet, wird das ein Admin prüfen und möglicherweise schnelllöschen. Beachte: Der SLA-Abschnitt beginnt mit "Seiten können von den Admins ohne Diskussion gelöscht werden", die Admins müssen nicht! -- Klaus 19:56, 18. Apr 2006 (UTC)