Traditionsrechtschreibung: Anführungs- und Schlußzeichen
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Anführungszeichen dienen der Abgrenzung von Wörtern, Wortteilen und Zitaten vom umgebenden Text sowie zur Distanzierung.
Anführungszeichen dürften nicht zur Betonung verwendet werden. Zur Betonung dienen im Schriftsatz Sperrung, Kursiv- oder Fettschrift und in handschriftlichen Texten oder auf der Schreibmaschine Unterstreichung.