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Traditionsrechtschreibung: Apostroph

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Der Apostroph ist ein Auslassungszeichen. Es ist nicht zu verwechseln mit ähnlich aussehenden Sonderzeichen, beispielsweise dem Minutenzeichen, dem Akut oder dem Gravis. Jedoch wird auf der Schreibmaschine in Ermangelung des korrekten Zeichens das Minutenzeichen verwendet.

Kein Apostroph wird im Deutschen vor das Genitiv-s gesetzt:

Hansis Imbiß
Susis Umstandsmoden

Ausnahme: Um die Stammform des Namens zu kennzeichnen, kann in bestimmten Fällen ein Apostroph gesetzt werden

Andrea’s Trachtenlädchen (Inhaber: Andrea)


Ein Apostroph wird hingegen beim Genitiv von Personennamen gesetzt, wenn dieser mit einem s oder einem anderen Zischlaut endet:

Andreas’ Trachtenlädchen (Inhaber: Andreas)
Strizz’ Vorgesetzter
Marx’ Theorie

Kein Apostroph steht, wenn ein Plural gebildet wird, auch nicht bei einem Plural von Abkürzungen:

CDs
PKWs
PCs

Umstritten ist die Verwendung des Apostrophs bei der Adjektivierung von Personennamen:

Senckenberg’sche Bibliothek bzw. Senckenbergsche Bibliothek

Ursprünglich stand der Apostroph für ein ausgelassenes -i-:

Senckenbergische Bibliothek bzw. Senckenberg’sche Bibliothek

Die falsche Verwendung des Apostroph bei der Pluralbildung hat dazu geführt, daß mit der Verwendung des Apostrophs bei Adjektivierungen häufig weggelassen wurde:

Senckenbergsche Bibliothek

Kein Apostroph steht beim Imperativ:

Leg das bitte sofort wieder an seinen Platz!
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