Traditionsrechtschreibung: Gedankenstrich
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Der Gedankenstrich dient dazu, gedankliche Einschübe (sog. Parenthesen) zu kennzeichnen. Gedankenstriche sind von Leerzeichen umgeben, sofern nicht ein Komma oder Semikolon folgt.
Der Gedankenstrich kann doppelt auftreten (sofern er ein Wort oder eine Wortgruppe innerhalb eines übergeordneten Satzes einschließt) oder einfach (sofern er ein Wort oder eine Wortgruppe am Ende eines Satzes markiert).
Der Gedankenstrich ist im Unterschied zum Bindestrich oder Trennstrich lang. Die typographische Bezeichnung lautet Halbgeviertstrich.
Beispiele:
Gedankenstriche sind – sofern nicht ein Komma oder Semikolon folgt – von Leerzeichen umschlossen.
Gedankenstriche können in manchen Fällen durch runde Klammern ersetzt werden – diese stehen dicht.
Man kann einen Satz durch Gedankenstriche unterbrechen – eine sogenannte Parenthese –, aber nur, wenn es sinnvoll ist.
Siehe auch: Streckenstrich.