Traditionsrechtschreibung: Getrennt- und Zusammenschreibung

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Bei der Getrennt- und Zusammenschreibung gibt es einen weiten Entscheidungsspielraum und somit kein eindeutiges Richtig oder Falsch.

Mit den folgenden beiden Faustregeln wird man in eigentlich allen Zweifelsfällen eine gut vertretbare Entscheidung treffen können.

[Bearbeiten] 1. Faustregel

Wörter werden zusammengeschrieben, wenn sie zu einem neuen Begriff zusammengewachsen sind.

[Bearbeiten] 2. Faustregel

Wenn etwas mit zwei Betonungen gesprochen wird, dann wird es in getrennten Wörtern geschrieben, wenn etwas mit nur einer Betonung gesprochen wird, eher in einem Wort.

Beispiele:

  • derzeit: Betonung auf der-, also in einem Wort zu schreiben
  • zur Zeit: zwei Betonungen, also in zwei Wörtern zu schreiben

[Bearbeiten] Wortbildung und Fugenlaute

Fugenlaute sind ein typisches Merkmal der deutschen Wortbildung. Beim Zusammenfügen von Wörtern zu einem neuen Wort werden die Fugen durch Fugenlaute geglättet, damit sie gefälliger klingen.

  • Hundehütte statt Hundhütte
  • Schadensersatz statt Schadenersatz
  • Hühnerei statt Huhnei
  • Insektenstich statt Insektstich
  • Storchenschnabel statt Storchschnabel

Keine Fugenlaute werden gewöhnlich bei Wortzusammensetzungen aus Verb und Nomen verwendet:

  • Bratkartoffeln
  • Segeltuch
  • Rolltreppe

Insbesondere bei neuen Wortzusammensetzungen werden Fugenlaute häufig als ungewohnt empfunden. Es gibt freilich bei der Wortbildung einen weiten Spielraum. Im Zweifel verwende man Wortzusammensetzungen mit Fugenlaut.

Im Amtsdeutsch werden Fugenlaute oft irrtümlich als falsch angesehen, ohne zu berücksichtigen, dass selbst der Gesetzgeber zahllose Wortzusammensetzungen mit Fugenlauten verwendet.

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