Traditionsrechtschreibung: Komma

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Das Komma [,] trennt Teilsätze, also Hauptsätze von Nebensätzen und satzwertigen Infinitv- sowie Partizipgruppen, Hauptsätze von Hauptsätzen, aber es steht auch bei Aufzählungen und Entgegensetzungen.

Das Komma hat grammatische Funktionen, insofern es die Satzstruktur deutlich macht, aber es hat auch rhetorische Funktionen, insofern es die Redeabsicht und die Aussprache eines Satzes ausdrückt.

Im Unterschied zum Englischen und anderen Sprachen steht im Deutschen vor usw. oder etc. kein Komma.

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