Traditionsrechtschreibung: Verb
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Das Verb, auch Tätigkeitswort ("Tuwort") oder Zeitwort, bildet zusammen mit dem Subjekt und dem Objekt die zentralen Bestandteile jedes Satzes einer Sprache.
Verben werden ihrem Gebrauch nach in transitive und intransitive unterschieden.
Transitive Verben beschreiben eine auf ein Objekt gerichtete Tätigkeit (z. B. »Sie stellt die Tasse auf den Tisch.«). Dieses Objekt (»die Tasse«) heißt direktes Objekt und steht im Akkusativ. Intransitive Verben brauchen kein Objekt und beschreiben häufig einen Zustand (z. B. »Die Tasse steht auf dem Tisch.«). Manche Verben können gleichzeitig ein direktes Objekt (im Akkusativ) und ein indirektes Objekt (im Dativ) regieren (z. B. »Ich gebe dir einen Stift.«). Das direkte Objekt (»den Stift«) ist das Objekt, an dem die Tätigkeit vollzogen wird, während das indirekte Objekt (»dir«) häufig der »Nutznießer« der Tat ist. Transitive Verben haben ein persönliches Passiv (»Der Stift wird dir von mir gegeben.«), bei dem das direkte Objekt des aktivischen Satzes zum Subjekt des passivischen Satzes wird.
Konjugierte Verbformen treten in den der Sprache eigenen Numeri (z. B. Singular, Dual, Plural) auf, und benutzen die 1., 2. oder 3. Person (z.B. im Singular "ich", "du" oder "er"-"sie"-"es").
Des weiteren wird am Verb markiert:
- das Tempus (»Zeit«)
- das Genus verbi
- der Modus (»Aussageweise«)
- die Person
- der Numerus