Traditionsrechtschreibung: Wortendung

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Die Merkregel zur Schreibweise von Wortendungen lautet:

Verlängere das Wort, dann weißt Du es sofort!
  • Tod: Verlängert: Todesstrafe; also mit -d am Ende.
  • tot: Verlängert: Beweint den toten König!; also mit -t am Ende.

Wegen der sogenannten Auslautverhärtung im Deutschen klingen Tod und tot absolut gleich.

Weitere Beispiel:

  • Verlies: Verlängert: Verliese; also mit -s am Ende.
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