Volksinitiativen (und Referenden) in der Schweiz

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Dieses Buch steht im Regal Anleitungen.

Zusammenfassung des Projekts[Bearbeiten]

  • Zielgruppe:
  • Buchpatenschaft/Ansprechperson: Zur Zeit niemand, das Buch darf gerne übernommen werden.
  • Sind Co-Autoren gegenwärtig erwünscht? jeder ist willkommen
  • Richtlinien für Co-Autoren:
  • Projektumfang und Abgrenzung zu anderen Wikibooks:

Ein Handbuch zum selber machen

Warum dieses Buch[Bearbeiten]

Ausschlaggebend für dieses Buch war, dass in letzter Zeit einige Unterschriftensammlungen unnötigerweise gescheitert sind:

Bei der „Büroarktistopp Initiative“, gelang der FDP knapp nicht die nötigen Unterschriften zu sammeln (trotz Überstunden der Bundeskanzlei). Bei der Überparteilichen„Transparenz Initiative“ gelang es nicht genügend Unterschriften zu sammeln, obwohl kaum jemand dagegen war. Der Juso und der AUNS gelang es nicht fristgerecht die nötigen Unterschriften für das „Referendum gegen das Steuerabkommen mit Deutschland“ einzureichen, worauf eine Debatte darüber entbrannte, wie schnell Gemeinden Unterschriften beglaubigen und vor allem wie schnell diese zurückgeschickt werden müssen. Nachdem bekannt wurde, dass ein Mitglied im Initiativkomitee der „Initiative gegen Sexualkunde an Kindergarten und Primarschule“ früher wegen sexueller Kontakte mit einer Minderjährigen verurteilt wurde, stellten die Initanten die Sammlung ein.

Andere sind zwar nicht gescheiter, haben aber wegen ungenügend gutem Initiativtext viel weniger Wirkung:

Kurz nach Einreichung der CVP „Initiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe“, überlegten sich namhafte Mitglieder des Initiatvkomitees, diese zugunsten eines Gegenvorschlags zurückzuziehen, da der Initiativtext Ehen gegenüber (Homosexuellen) Eingetragenen Partnerschaften steuerlich bevorzugt. Da sich der Bundesrat und die Initianten (SVP) der von Volk angenommenen „Ausschaffungs Initiative“ nicht auf eine völkerrechtlich korrekte Umsetzung einigen konnten, lanchierten die Inititianten eine „Durchsetzungsinitiative“.

Solche Fehler könnten durch gute Planung und Erfahrung vermieden werden.

Zielgruppe[Bearbeiten]

Politisch aktive SchweizerInnen die eine Initiative (oder ein Referendum) starten möchten. Menschen die am Schweizer Politsystem interessiert sind könnten es auch interessant finden, obwohl es eher für PraktikerInnen geschrieben ist.

Ziel dieses Buches ist es, dass Interessengruppen besser entscheiden können, ob eine Initiative (oder ein Referendum) das geeignete Mittel ist, ihre Ziele zu erreichen. Und grob zu wissen, was es braucht, um die nötigen Unterschriften zu sammeln und einzureichen.

Grenzen diesen Buches:[Bearbeiten]

Abstimmungskämpfe werden kaum behandelt. Zudem richtet sich das Buch momentan (kann aber gerne erweitert werden) vor allem an Initianten mit wenig Geld aber genügend HelferInnen.

Einführung[Bearbeiten]

Dank obligatorischen und fakultativen Referenden und vor allem dank Initiativen haben wir in der Schweiz die Möglichkeit über wichtige (und unwichtige) Dinge selber zu bestimmen, statt „nur“ PolitikerInnen zu wählen, die dies für uns tun. Da so das (stimmberechtigte) Volk die Möglichkeit hat, zu allen wichtig erscheinenden Themen selber zu entscheiden, gilt die direkte Demokratie der Schweiz als besonders stabil. Gleichzeitig dauern dadurch in der Schweiz manche Entscheidungen (Frauenstimmrecht, UNO Beitritt) etwas länger, was auch ein Nachteil sein kann.

Eidgenössisch / Kantonal / Kommunal / Genossenschaftlich[Bearbeiten]

In der Schweiz gibt es auf jeder Ebene (Bund, Kanton, Gemeinde) die Möglichkeit eine Volksinitiative zu ergreifen, wobei die nötige Unterschriftenzahl und die Sammelzeit logischerweise erheblich schwanken kann. Auch gibt es auch allen Ebenen verschiedene Bestimmungen für obligatorische und fakultative Referenden. Zusätzlich gibt es in vielen Genossenschaften (z.B. Wasser, Forst und Strom) auch solche Rechte.

Da die Grundlagen überall ähnlich sind, ist in diesem Handbuch mit Initiative normalerweise ein Eidgenössische Volksinitiative gemeint und mit Referendum ein Eidgenössisches fakultatives Referendum. Obwohl z.B. für eine Gemeindeinitiative mit 400 Unterschriften vieles in diesem Handbuch überflüssig ist, kann anderes evtl. trotzdem nützlich sein.

Petition[Bearbeiten]

Wie in jedem Land können auch in der Schweiz Petitionen eingereicht werden. Eine Petition ist jedoch völlig unverbindlich, d.h. niemand muss darauf reagieren. Trotzdem kann es Sinn machen statt einer Initiative eine Petitionen zu lancieren. Vor allem, wenn eine Abstimmungsniederlage den Status quo verschlechtern könnte (z.B. wurde deutlich härter gegen Konsumenten vorgegangen, nachdem die Hanfinitiative abgelehnt wurde) oder wenn man gar nicht die Mittel für eine Initiative hat.

Vorteile:

- Einfach (jeder kann via Internet oder auf der Strasse unterschreiben)

- Keine Abstimmungsniederlage

Nachteile

- Unverbindlich

Beispiel[Bearbeiten]

Die Petition „Gemeinsam gegen Armut“ (Entwicklungshilfe soll 0,7% des BNE betragen) wurde mit über 200'000 Unterschriften eingereicht, was theoretisch für eine Initiative gereicht hätte. Bei einer Initiative hätte jedoch die Gefahr bestanden, dass nach einer Abstimmungsniederlage die Entwicklungshilfe gekürzt worden wäre, da das Volk es offenbar so wolle. So aber konnten parlamentarische Vorstösse sich auf die starke Unterstützung der Petition (des Volkes) berufen und es wurde beschlossen, die Entwicklungshilfe von 0,4% auf 0,5% anzuheben.

Referendum[Bearbeiten]

Obligatorisches Referendum[Bearbeiten]

Über ein obligatorisches Referendum muss zwingend (ohne Unterschriftensammlung) abgestimmt werden. Alle Verfassungsänderungen (auf allen Stufen) und Beitritte zu supranationalen Gemeinschaften unterstehen dem Obligatorischen Referendum.

Fakultatives Referendum[Bearbeiten]

Über ein fakultatives Referendum wird dann abgestimmt, wenn genügend Unterschriften (Eidgenössisch: 50'000 Unterschriften in 100 Tagen) gesammelt werden. Dem fakultativen Referendum unterstehen Änderungen der Bundesgesetze, dringliche Bundesgesetze, die länger als ein Jahr gelten, einige Bundesbeschlüsse und wichtige völkerrechtliche Verträge.

Finanzreferendum[Bearbeiten]

Ausserdem gibt es in vielen Kantonen und Gemeinden ein Obligatorisches oder fakultatives Finanzreferendum, d.h. über grosse Investitionen muss/kann das Volk entscheiden.

Initiative mit Referendumscharakter[Bearbeiten]

Beschlüsse die nicht einem Referendum unterstehen, können auch mit einer Initiative bekämpft werden: entweder mittels eines Moratoriums (während einem gewissen Zeitraum darf etwas nicht gemacht werden) oder unbefristet *?*weitere Möglichkeiten*?*. Dabei sollte jedoch die Initiative möglichst früh gestartet und eingereicht werden, da rückwirkende Initiativen unschön wirken und eher abgelehnt werden (da die Initianten so lange hatten, wird es nicht so wichtig sein).

Beispiel:[Bearbeiten]

Da gegen die Beschaffung von Kampfjets kein Referendum ergriffen werden kann/konnte, lancierte die GSoA 2008 (als erste Kaufpläne diskutiert wurden) eine Initiative um die Beschaffung neuer Kampfjets während zehn Jahren zu verbieten. Später als der Bundesrat entschied (aus finanziellen Gründen) erst später neue Jets zu beschaffen, wurde die Initiative zurückgezogen, da eine Abstimmung gegen etwas das ohnehin nicht gekauft werden wird keinen Sinn macht (und die Initiantive vermutlich abgelehnt würde). Später entschied das Parlament, doch Jets zu kaufen und lieber anderswo zu sparen, wogegen vermutlich ein Referendum ergriffen werden kann.

Volksinitiative[Bearbeiten]

Mittels Volksinitiative kann die Verfassung (aber direkt keine Gesetze) geändert werden. Dazu müssen innerhalb von 18 Monaten 100'000 Unterschriften gesammelt werden (eidgenössisch) und bei der Bundeskanzlei eingereicht werden. Wenn genügend gültige Unterschriften eingereicht werden, muss der Bundesrat innerhalb eines Jahres (oder anderthalb, falls er einen Gegenentwurf macht) prüfen ob die Initiative formal gültig ist und eine Empfehlung (Annahme/Ablehnung) abgeben. Danach muss das Parlament innerhalb von 2,5 Jahren (3,5 bis 4,5 Jahre mit einem Gegenvorschlag) über die Initiative beraten und dem Stimmvolk ein Empfehlung abgeben. Worauf innerhalb von 10 Monaten darüber abgestimmt werden muss.

Nach Annahme (Volks- und Ständemehr) einer Initiative werden von Bundesrat und Parlament die entsprechenden Gesetze so angepasst, dass sie dem Initiativtext entsprechen, wobei die Initianten ihre Initiative oft nicht 100% umgesetzt sehen.

Totalrevision der Bundesverfassung[Bearbeiten]

Damit kann die gesamte Bundesverfassung geändert werden. Da eine solche Initiative erst einmal eingereicht wurde, geht dieses Buch nicht näher darauf ein.

Zeitrahmen[Bearbeiten]

Die Zeit von Sammelbeginn bis zur Abstimmung kann erheblich schwanken, je nachdem ob es einen Gegenentwurf gibt oder nicht. Am schnellsten wurde über die FA-18 Initiative abgestimmt, wo es nur 13,5 Monate dauerte. Die Gründe dafür waren, dass bereits nach einem Monat Sammeln eingereicht wurde und dass Bundesrat und Parlament rasch einen Entscheid wollten und deshalb keinen Gegenentwurf machten. Länger als 8 Jahre und 4 Monate (1,5 Jahre sammeln, 1,5 Bundesrat, 4,5 Parlament, 10 Monate Abstimmung) darf es aber nicht dauern.

Direkter Gegenentwurf[Bearbeiten]

Bundesrat und Parlament haben die Möglichkeit, einen direkten Gegenentwurf (Verfassungsänderungen) zur Initiative zu machen. In diesem Falle kann das Stimmvolk durch eine Stichfrage wählen, was sie bei Annahme der Initiative und des Gegenentwurfs bevorzugen würden. Auch bei Rückzug der Initiative ist eine Abstimmung über den Gegenentwurf zwingend.

Indirekter Gegenentwurf[Bearbeiten]

Von einem indirekten Gegenentwurf spricht man, wenn das Parlament „lediglich“ eine Gesetzesänderung (über die nicht abgestimmt werden muss und die auch ohne Abstimmung wieder gestrichen werden kann) beschliesst. Häufig deshalb, damit die meist radikalere Initiative vom Volk eher abgelehnt wird (nach dem Motto "das Hauptanliegen ist bereits umgesetzt, Initiative deshalb überflüssig"). Weshalb auch abgelehnte Initiativen erfolgreich sein können. Einige Initiativen (z.B. die Offroader Initiative, mit der extrem sprintfressende PKWs verboten werden sollten) wurden von den Initianten zurückgezogen, weil die Regierung im CO2-Gesetz einen Grenzwert für den CO2-Ausstoss für Neuwagen festlegte.

Rückzug[Bearbeiten]

Das Initiativkommitee (7-27 Leute) kann seine Initiative zurückziehen, wenn es mit einem direkten oder indirekten Gegenentwurf einverstanden ist oder aus anderen Gründen (z.B. wenn das Thema sich erledigt hat).

Vorgehen[Bearbeiten]

Da es für ein Referendum naturgemäss keinen Initativtext und kein Komitee braucht, sind diese Abschnitte für Referenden relevant.

Vorbereitungsphase[Bearbeiten]

Gleichgesinnte und Geld suchen[Bearbeiten]

Zu allererst ist es sinnvoll, Gleichgesinnte (und evtl. bereits Geld) zu suchen. Bei Referenden (und Initiativen mit Referendum-Charakter) ist es wichtig, möglichst lange im voraus davon zu erfahren, um nicht erst während der Sammelzeit alles organisieren zu müssen.

Auch ist es sinnvoll, Kontakt mit Organisationen zu knüpfen, die die Initiative unterstützen könnten, so hat man selber weniger Arbeit (Sammeln, Abstimmungskampf). Da unterschiedliche Organisation unterschiedliche Stärken (Sammeln, Geld, Abstimmungserfahrung, Glaubwürdigkeit...) haben, ist es vermutlich nicht sinnvoll auf gleichmässige Lastenverteilung zu pochen.

Zu empfehlen ist ausserdem, jemanden mit Initiativ-Erfahrung zu haben, oder zumindest bei einer andern laufenden Initiative abschauen zu können (wenn ihr bei einer momentan laufenden Initiative fragt, ob ihr mithelfen könnt, um zu sehen wie es gemacht werden kann, um später euer eigene Initiative zu machen, sind vermutlich viele bereit dazu).

Planung[Bearbeiten]

Frühzeitig sollte mit einer groben Planung zu begonnen werden (Eine Low-Budget-Initiative braucht über 100'000 Fr. und über 20'000h unbezahlte Arbeit, Referenden etwa die Hälfte, bei unerfahrenen Initianten auch mehr). Auch solltet ihr euch überlegen wie der Zeitrahmen aussieht (spielt es eine Rolle ob ihr erst in 3 Jahren einreicht oder ist es in einem Jahr bereits zu spät?).

Initaitivkomitee[Bearbeiten]

Das Initiativkomitee besteht aus 7 – 27 stimmberechtigten SchweizerInnen und ist nach der Einreichung berechtigt, mit absoluter Mehrheit die Initiative zurückzuziehen. Nach Veröffentlichung im Bundesblatt ist es nicht mehr möglich zurücktreten oder ausgeschlossen zu werden und man steht mit Adresse auf jedem Unterschriftenbogen. Es empfiehlt sich also gut zu überlegen, wer alles im Komitee ist. Häufig wird versucht ein regional breit abgestütztes Komitee zu bilden, damit sich aus vielen Regionen Leute verantwortlich fühlen. Ausserdem stellt sich die Frage, ob nur Leute der eigenen Organisation oder von möglichst vielen Bündnispartnern darin darin stehen sollten (will man die Kontrolle behalten oder sollen sich andere auch verantwortlich fühlen).

Initiativ Text[Bearbeiten]

Der Initaitivtext muss in alle Landessprachen korrekt übersetzt sein, darf keinen Irreführenden Titel haben (Einheit der Form), darf nicht mehrere völlig verschiedene Inhalte haben (z.B. Frauenstimmrecht und Atomwaffenverbot) (Einheit der Materie) und darf das Völkerrecht nicht verletzten (theoretisch könnte jedoch eine Initiative lanciert werden, damit die CH das Völkerrecht nicht anerkennt). Im Sinne der Initianten, sollte der Text so klar sein, dass er so umgesetzt werden muss wie gewünscht. Es ist zu empfehlen, den Text mit Juristen zu prüfen, damit er formal richtig ist, den eigenen Vorstellungen entspricht (genügend präzise) und nicht „falsch“ verstanden werden kann.

Da das Volk an der Urne Ja sagen soll, ist ein klarer Titel zu dem Befürworter ja sagen von Vorteil (Also „ Für Tempo 200 auf Autobahnen“ statt „Zeitgemässe Geschwindigkeit auf richtungsgetrennten Schnellstrassen“).

Zudem ist es empfehlenswert den Initiativtext verschiedenen Gruppierungen und Leuten zur Prüfung zu geben, damit er noch so umgeschrieben werden kann, dass er eher Mehrheitsfähig ist (es ist später äusserst mühsam, wenn ähnlich gesinnte oder wichtige Meinungsmacher gegen die Initiative sind, wegen einem unwichtigen Detail).

Weil die Alpenschutzinitiative angenommen, aber aus Sicht der Initianten nicht richtig umgesetzt wurde, begannen später einige Initianten eine Übergangsbestimmung zu formulieren, damit nach einiger Zeit der Bundesrat die Initiative umsetzen muss.

Zeitpunkt[Bearbeiten]

Da es angenehmer ist im Sommer zu sammeln, ist es sinnvoll am Ende des Frühlings zu beginnen, um während zwei Sommern sammeln zu können.

Vorprüfung[Bearbeiten]

Den fertigen Initiativtext und die Namen des Initiativkomitees werden der Bundeskanzlei übergeben und nach einer kurzen Prüfung an einem Mittwoch im Bundesblatt veröffentlicht. Worauf mit Sammeln begonnen werden kann.

Sammeln[Bearbeiten]

Planung[Bearbeiten]

Erfahrungsgemäss sind 10-20% der Unterschriften ungültig und auch beim Zusammenzählen der Unterschriften passieren Fehler. Um auf der sicheren Seite (die Bundeskanzlei zählt Stichproben artig nach) zu sein ist es empfehlenswert mit ca. 107'000 bzw. 55'000 gültigen Unterschriften einzureichen, d.h. es sollten ca. 130'000 bzw. 65'000 gesammelt werden. Spätestens einen Monat vor der Einreichung sollten genügend Unterschriften beisammen sein um ohne Stress beglaubigen zu können.

Da es anfangs leichter ist zu sammeln als später und da im Sommer leichter gesammelt werden kann als im Winter, hilft eine detaillierte Planung (z.B. nach Gruppierungen, Regionen und Monaten) frühzeitig Gegensteuer zu geben, falls es eng wird.

Medienarbeit[Bearbeiten]

Die Medienarbeit sollte nicht vernachlässigt werden. Spätestens bei der Lancierung empfiehlt es sich eine Medienkonferenz mit allen wichtigen Medien zu organisieren, damit die Bevölkerung weiss, dass die Initiative läuft. Auch später ist es hilfreich mit den Medien zusammen zu arbeiten, indem bei relevanten Ereignissen die Medien informiert oder sogar indem Journalisten bei Recherchen unterstützt werden.

SammlerInnen[Bearbeiten]

Es ist dringend abzuraten, Leute fürs Unterschriften sammeln zu bezahlen, da sich so ehrenamtliche SammlerInnen überflüssig fühlen und die Mithilfe verweigern. Weshalb trotz mehr Ausgaben weniger gesammelt wird.

Lohnender ist es SammlerInnen durch Freundschaften zu halten (nach dem Sammeln Bier trinken, Fondue essen, Aktionen, Werbe-T-Shirts...). Auch passende Politarbeit (Bundeshausführung, Weiterbildungswochenende, Vorträge...) können Helfer motivieren. Auch interne Wettkämpfe (Wer sammelt mehr in April: St. Gallen oder Basel? Oder wer sammelt mehr bis 17 Uhr?) können hilfreich sein.

Sammelorte[Bearbeiten]

Grundsätzlich darf überall auf öffentlichem Grund ohne Bewilligung gesammelt werden, sofern keine Infrastruktur (Stand) benötigt wird und sich Personen dort aufhalten dürfen. Es ist jedoch nicht immer einfach zu erkennen wo Privatgrund und wo öffentlicher Grund ist (Grundbuchamt kann helfen), bei Bahnhöfen z.B. ist häufig ein Teil privat und ein Teil öffentlich, was selbst der Bahnpolizei und der richtigen Polizei nicht immer klar ist. Zu beachten ist ausserdem, dass öffentlicher Grund für gewisse Events (PublicViewing...) Privaten überlassen werden kann. Mit Erlaubnis des Eigentümers kann natürlich auch auf Privaten Grund (z.B. in Kulturlokalen) gesammelt werden. Wird man von Privatpersonen (Securitas Leute sind übrigens auch nur Privatpersonen) weggeschickt kann man freiwillig gehen oder bleiben (je nachdem wie sicher man ist und wie stark man auf seinem Recht beharren will). Wird man von der Polizei weg gewiesen und möchte dagegen Rekurieren, sollte man auf einer schriftlichen Wegweisung beharren, in der der genaue Ort steht. Ein erfolgreicher Rekurs, bringt Publizität für die Initiative und die Achtung anderer UnterschriftensammlerInnen.

Wo viele Leute viel Zeit haben, lässt es sich am leichtesten sammeln, z.B. beim Anstehen für Events (Achtung, evtl. Privatgrund), an Demonstrationen, auf dem Markt oder in Parks.

Vor allem an Festivals ist es ergiebig und angenehm zu Sammeln.

Leute ansprechen[Bearbeiten]

Sammeln ist anstrengend, vor allem wenn viele Leute gar nicht reagieren, weil sie nicht wollen, weil sie schon unterschrieben haben, weil sie denken es koste etwas (wegen den Coris Leuten), weil sie nicht dürfen oder weil sie nicht verstehen. Deshalb ist es wichtig, die Menschen kurz und verständlich anzusprechen. Empfehlenswert ist es zu sagen, was man will (Initiative / Referendum Unterschreiben) um was es geht (guter Initiativtitel oder wichtigstes Anliegen reicht), z.B. „Haben sie das Referendum gegen Asylverschärfungen schon unterschreiben? “ oder kurz „Abzockerinitiative hier unterschreiben!“). Wobei man durchaus auch experimentieren soll. Falls jemand stehen bleibt, kann man weitere Grundinformationen geben, Detailwissen ist selten gefragt. Der Versuch, Leute zu überzeugen, die die Initiative ablehnen lohnt sich eigentlich nicht, kann aber zur Abwechslung (oder für den Abstimmungskampf) interessant sein.

Da die Unterschriften nach Politische Gemeinde beglaubigt werden, erleichtert es die Beglaubigung, wenn von Anfang an Kanton, PLZ und Politische Gemeinde stimmen (also ZH 8000 Zürich satt 8057 Oerlikon). Deshalb empfiehlt es sich Unterschreibwillige zu fragen, wo sie abstimmen und nicht wo sie wohnen (auch wegen Wochenaufenthalter).

Beim Unterschreiben ist wichtig, dass der Name ganz ausgeschrieben wird, Geburtsdatum und nicht aktuelles Datum aufgeschrieben wird und dass keine Gänsefüsschen bei Strasse gemacht werden. Nur die Unterschrift muss eigenhändig sein, beim Rest darf geholfen werden. Bei Stimmberechtigten die nicht selber Unterschreiben können, kann irgendwie in deren Auftrag gemacht werden, was jedoch speziell gekennzeichnet werden muss (Betroffene können erklären wie genau). AuslandschweizerInnen geben auf einem Bogen der Gemeinde, in der sie stimmberechtigt sind, ihre ausländische Adresse an. Es darf auch mehr als eine Zeile pro Unterschrift verwendet werden.

Wer nicht ganz sicher ist, ob er schon unterschrieben hat, darf (nochmals) unterschreiben und muss mit keinen strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Mehrfache Unterschriften werden auf den Gemeinden zuverlässig erkannt (die erste ist jedoch gültig) und nützen somit der Initiative nichts.

Als Faustregel gilt, bei weniger als 10 Unterschriften pro SammlerIn pro Stunde soll man aufhören, bei über 30 sollten weitere SammlerInnen aufgeboten werden.

Infrastruktur[Bearbeiten]

Auf dem Körper getragenes (Umhängeplakat, Unterschreibbrettchen) ist überall ohne Bewilligung erlaubt. Kleine mobile Sammelstände (Wägelchen) sind in einigen Gemeinden erlaubt, in anderen dürfen kleine tragbare Plakatständer aufgestellt werden. Marktstände/Zelte brauchen vermutlich immer eine Bewilligung und kosten etwas. Am einfachsten schaut man wie andere in der gleichen Gemeinde sammeln.

Um Papier und Zeit (Beglaubigung) zu sparen, ist es sinnvoll, dass mehrere Leute pro Bogen unterschreiben. Wenn man einen Tisch hat, kann ein Ordner helfen, die gewünschte Gemeinde rasch zu finden.

Versände[Bearbeiten]

Nebst dem Sammeln auf der Strasse können auch Bögen als Beilage in Zeitschriften versandt werden. Zeitschriften die das Anliegen halbwegs teilen, sind oft zu günstigen Bedingungen bereit, Bögen beizulegen. Bögen zu normalen Werbetarifen beizulegen lohnt nicht (ausser man hat viel Geld aber wenig SammlerInnen). In dicht besiedelten Gebieten können Bögen auch in die Briefkästen gesteckt werden, da der Aufkleber "Stopp Werbung" nicht für politische Information gilt. Versand in alle Haushalte ist extrem teuer und bringt wenig.

Internet[Bearbeiten]

Wer übers Internet unterschreiben will, muss den Bogen ausdrucken, ausfüllen und einschicken, was ziemlich aufwändig ist. Mit einem guten Internetauftritt können auch SammlerInnen gefunden werden und Strassensammelaktionen (z.B. jeden Mittwoch beim Paradeplatz) bekannt gemacht werden.

Wie stark man übers Internet sammeln kann hängt vom Thema der Initiative ab. Das Referendum gegen den Biometrischen Pass wurde zu einem grossen Teil via Internet gesammelt, bei einer Elektrosmog-Schutzinitiative kann vermutlich fast nichts übers Internet gesammelt werden.

Beglaubigen[Bearbeiten]

Bevor die Initiative oder ein Referendum eingereicht wird, müssen die Unterschriften in den einzelnen Gemeinden beglaubigt werden, d.h. die Gemeinden müssen bestätigen, dass die Unterzeichnenden stimmberechtigt sind und noch nicht unterschrieben haben.

Da die Gemeinden, die Post und das Sortieren Zeit braucht, sollte spätestens einen Monat vor Einreichen genügend (also plus Reserve) Unterschriften beisammen sein.

Extern[Bearbeiten]

Mittlerweile gibt es Firmen, die die ganze Beglaubigungsarbeit übernehmen. Wenn man keine Erfahrung mit Beglaubigen hat und nur für ein einzelnes Projekt braucht, ist es vermutlich sinnvoll diese Arbeit abzugeben. Wichtig ist dabei, dass man trotzdem möglichst genaue Zahlen (wo sich wievielte Unterschriften befinden) hat.

Intern[Bearbeiten]

Am meisten Kontrolle hat man natürlich, wenn man es selber macht. Das hier vorgestellte System ist nur eine Möglichkeit (mit vielen unerfahrenen Helfern und wenig Kosten).

Häufigkeit[Bearbeiten]

Kontinuierlich[Bearbeiten]

Man könnte täglich alle neuen Bögen sortieren und an die Gemeinden verschicken. Vorteile:

  • Genaue aktuelle Gültigkeitszahl
  • Keine ungültige wegen Umzügen

Nachteile

  • Hoher Aufwand
  • Hohe Portokosten

Erst am Schluss[Bearbeiten]

Das andere Extrem wäre, erst am Schluss alles zu sortieren und zu verschicken. Vorteile:

  • Geringer Aufwand
  • Geringe Portokosten

Nachteile:

  • Unnötig viele ungültige Adressen wegen Umzügen
  • Hohe Unsicherheit (wenn z.B. statt 9% plötzlich 20% ungültig sind)
  • Große Schlussbelastung

Drei bis sechs mal[Bearbeiten]

Hat den Vorteil, dass der Aufwand und die Portokosten relativ gering sind, gleichzeitig sind die Zahlen genügend aktuell um auf Engpässe reagieren zu können. Weshalb diese Methode weiter vorgestellt wird.

Benötigt wird:[Bearbeiten]

Büro mit 1-2 grossen Sortiertischen, ca. 4 PCs, Drucker, ca. 10m2 Regalfläche. Sowie Kleinmaterial (Zählstempel, 2400 Klarsichtmäppchen, Kuverts, PostIt...).

Sicherer Aufbewahrungsort (Spezialfirmen oder Keller) für beglaubigte Unterschriften.

Ein bis drei Verantwortliche fürs Beglaubigen und Erkennen von Engpässen.

Fünf bis zehn HelferInnen an den drei bis sechs Beglaubigungstagen.

Evtl. ein bis drei HelferInnen um nach den Beglaubigungstagen die beglaubigten Unterschriften zu erfassen.

Ablauf (bei 3-6 Beglaubigungstagen)[Bearbeiten]

Sortieren[Bearbeiten]

Dies ist relativ Zeitintensiv, kann jedoch problemlos von mehreren Leuten parallel gemacht werden. Auch ist es evtl. sinnvoll einen Teil (z.B. PLZ 1000-1999) vor dem Beglaubigungstag zu sortieren, damit alle genügend Arbeit haben.

In der Schweiz gibt es ca. 2500 Politische Gemeinden (im Jahr 2012). Von den 8 Millionen Einwohnern leben ca. 1,3 Millionen in den 10 grössten Gemeinden und weitere 2 Millionen in den 100 nächst kleineren. Wenn vor allem auf der Strasse von Städten gesammelt wird, stammen ca. 50% der Unterschriften aus den grössten 110 Gemeinden.

Je nachdem wie gesammelt wurde, sind die Bögen evtl. schon vorsortiert.

Bewährt hat sich folgendes System, wobei geübte auch zwei Schritte gleichzeitig machen können (z.B. ein Haufen mit mittleren 100 Gemeinden und den Rest nach tausender PLZ.

10 grosse Städte in Kisten

Kann jeder innerhalb kurzer Zeit auswendig.

100 Mittlere Gemeinden nach Alphabet in Fächer

Kann ein Geübter recht zügig und genügend zuverlässig (vorausgesetzt er hat die Liste bei sich) erkennen. 10% Fehler sind nicht schlimm, wenn sie später erkannt werden.

2400 Kleine Gemeinden nach PLZ in Mäppchen

Zuerst nach tausender sortieren erst danach nach hunderter und feiner. Hier wird häufig ein PC benötigt um nachzuschlagen, ob dies eine Politische Gemeinde ist und ein neues Mäppchen gemacht werden muss.

Schwierigkeiten

Nicht jeder Bogen ist leserlich und korrekt ausgefüllt, auch wird häufig die Ortschaft statt der politischen Gemeinde angegeben. Manchmal haben zwei Gemeinden die gleiche PLZ oder den gleichen Namen oder eine Gemeinde hat mehrere PLZ.

Bogennummer[Bearbeiten]

Stempeln kann nur jemand, Unterschriften zählen können 1-2 Leute.

Wenn genügend (z.B. normalerweise über 9, am Schluss über 3) Unterschriften aus einer Gemeinde vorhanden sind können sie für den Versand vorbereitet werden. Von Vorteil ist dabei, wenn die Sortierung dieser Gemeinde abgeschlossen ist.

Eigentlich ist eine Bogennummer, die Anzahl Unterschriften und ein Serienbrief nicht nötig, hilft aber bei Problemen zu erkennen wo etwas falsch lief und zeigt den Gemeinden, dass man die Übersicht hat.

Um die Bögen fortlaufend zu nummerieren, gibt es spezielle „Zählstempel“. Wichtig ist dabei, dass die Nummer nicht stört und leserlich ist (am besten immer am gleichen Ort).

Danach werden die Unterschriften gezählt und notiert, z.B. auf ein PostIt, dabei hat man gute Gelegenheit nochmals zu prüfen, ob nicht noch Bögen anderer Gemeinden dabei sind.

Serienbrief[Bearbeiten]

Auch dies kann nur jemand, zusätzlich wird ein PC mit Drucker und Internet benötigt.

Für das Verwalten der Unterschriftenbögen und das Erstellen des Serienbriefes gibt es spezialisierte Softwarelösungen.

Der Brief sollte in der passenden Landessprache sein, die Anzahl Unterschriften und Bögen, die Bogennummern enthalten, die passende Adresse haben und einen P.P. Aufdruck haben. Falls bald eingereicht werden möchte, sollten die Gemeinden gebeten werden, rasch zu beglaubigen.

Versenden[Bearbeiten]

Fürs Versenden werden 1-2 Leute benötigt.

Beim Einpacken der Bögen und des Briefes kann überprüft werden, ob der Gemeindename übereinstimmt. Wichtig ist, die Bögen nicht verkehrt einzupacken, da einzelne Gemeinden maschinell öffnen und so die Bögen in der Mitte zerschneiden könnten.

Zur Sicherheit können Pakete mit vielen Unterschriften eingeschrieben verschickt werden. A-Post macht nur Sinn, wenn die Zeit sehr knapp ist, über die genauen Bedingungen (Gewicht, Dicke, P.P. Aufdruck, abholen lassen oder bringen) kann man sich bei der Post beraten lassen.

Prüfen und Rückverbuchen[Bearbeiten]

Die Gemeinden brauchen Zeit um Unterschriften zu beglaubigen. Man kann nicht erwarten, dass eine Stadt in einem Tag über 1000 Unterschriften prüft. Erfahrungsgemäss arbeiten jedoch die meisten Gemeinden relativ rasch und nach 2 Wochen sind ein Grossteil beglaubigt und zurückgeschickt.

Gemeinden könne auf verschiedene Arten Unterschriften beglaubigen, entweder jeden Bogen einzeln oder mehrere zusammen, welche aber zusammengeheftet werden müssen. Unterschrift, Amtsstempel und Funktion müssen immer zwingend vorhanden sein. Wichtig ist ausserdem, dass bei jeder Unterschrift klar ist ob sie gültig ist oder warum genau nicht (Abkürzung genügt) zudem muss auf jedem Bogen die Anzahl gültiger Unterschriften stehen.

Beim Kontrollieren und Rückverbuchen der Bögen, hat man Gelegenheit, zu sehen, wo allenfalls Probleme auftauchen. Wenn ungewöhnlich viele ungültig sind, kann dies daran liegen, dass etwas beim Sammeln falsch lief, Bögen der falschen Gemeinde geschickt wurden (ob z.B. Altstätten (ZH) Bögen von Altstätten (SG) erhielt) oder die Gemeinde einen Fehler gemacht hat.

Kantonskisten lagern

Anschliessend müssen die Bögen nach Kanton sortiert werden um sie in Kisten zu verpacken. Damit möglichst nicht doppelt gezählt wird, können die Kantonskisten nach einem letzten Durchzählen gut zugeklebt und mit der Anzahl Gültiger Unterschriften beschriftet werden.

Danach sollten die Kisten bis zur Einreichung sicher gelagert werden. Es gibt Firmen, die günstig einen wasser- und feuersicheren Lagerplatz vermieten.

Tipps[Bearbeiten]

Engpässe gibt es dort, wo nur eine Person arbeiten kann, also vor allem beim Stempeln der Bogennummer und beim Serienbrief. Weshalb es evtl. sinnvoll ist, gleich zu Beginn eine grosse Stadt zu beglaubigen oder die Gemeinden unter PLZ 2000 schon zuvor zu sortieren.

Bei Gesetzesverstössen oder Problemen (Sammeleinschränkung, Fehler beim Beglaubigen, Verschwinden von Bögen...) kann die Bundeskanzlei helfen, indem sie bei fehlbaren Gemeinden insistiert.

Einreichung[Bearbeiten]

Für die Einreichung müssen die Unterschriften nach Kantonen sortiert in Kisten sein und innerhalb der gesetzlichen Frist bei der Bundeskanzlei abgegeben werden.

Üblicherweise werden möglichst viele Beteiligte und Medien zum Einreichungsfest eingeladen.

Parlamentarische Arbeit[Bearbeiten]

Wenn genügend Unterschriften eingereicht wurden, befassen sich Bundesrat und Parlament mit der Initiative und machen evtl. Gegenentwürfe. Dazu ist es von Vorteil, wenn man Parlamentarier in der entsprechenden Kommission hat, um zu wissen was läuft und um Mehrheiten für begleitende Vorstösse zu finden. Dabei ist es wichtig, klar zu kommunizieren, was einem wichtig ist. Falls ein genügend guter Gegenentwurf gemacht wird, kann man sich überlegen die Initiative zurückzuziehen.

Abstimmungskampf[Bearbeiten]

Auf den Abstimmungskampf sollte man sich frühzeitig vorbereiten und sich z.B. schon im Voraus mit den Gegenargumenten vorbereiten, die man beim Sammeln gehört hat.

Eine gute Zusammenarbeit mit den Medien und „neue“ Geschichten / Skandale können dabei hilfreich sein.

Umsetzung[Bearbeiten]

Falls eine Initiative angenommen wird, muss das Parlament die entsprechenden Gesetze so ändern, dass sie der neuen Verfassung entsprechen. Dabei gibt es naturgemäss Spielraum (hier kann sich ein schwammiger Initiativtext rächen), weshalb wichtig ist weiter dranzubleiben und den eigenen Standpunkt klar aufzuzeigen.