Behandlung von Free and Open Source Software im deutschen Steuerrecht/ Einkommensteuer/ Bewertung/ Kategorien/ Systemsoftware

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Systemsoftware bezeichnet Programme, die der Verwaltung von Ressourcen, jedoch nicht der Lösung konkreter Probleme dient. Beispiele sind Betriebsysteme, BIOS, DBMS.

Sofern es sich nicht um Trivialsoftware handelt, sind diese Programme als eigenständiges immaterielles Wirtschaftsgut zu aktivieren und linear abzuschreiben. Der Abschreibungszeitraum beträgt regelmäßig 3 bis 5 Jahre.