Behandlung von Free and Open Source Software im deutschen Steuerrecht/ Einkommensteuer/ Bewertung/ Kategorien/ Trivialsoftware
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Trivialsoftware bezeichnet Software von untergeordnetem Wert (Anschaffungskosten unter € 150,--), die auf einem Datenträger (CD, DVD o. ä.) geliefert wurde. Im Bereich der FOSS fallen regelmäßig Linuxdistributionen unter diesen Begriff. Die Kosten sind sofort als Betriebsausgaben abzugsfähig.