Datei:Ablauf der Vertrauensfrage nach Art. 68 GG.jpg

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Beschreibung[Bearbeiten]

Nachdem der Bundestag den Vertrauensantrag abgelehnt hat, bleiben Bundeskanzler:in und Bundespräsident:in noch verschiedene Möglichkeiten. Auch der Bundestag selbst kann seine Auflösung noch abwenden.

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