Der Dresdner Missions-Hilfsverein (2. Auflage)/Christoph von Hoym zu Ermsleben, Droyßig und Burgsch
Christoph von Hoym zu Ermsleben, Droyßig und Burgscheidungen (* 1534 in Droyßig ?; † 24. Mai 1604) war fürstlich-anhaltischer Oberpräsident und Kammerrat sowie Erbkämmerer des Stifts Halberstadt. 1578 erwarb er die Herrschaft Droyßig bei Zeitz und begründete die neue sächsische Linie der Familie von Hoym.
Ort und Zeit der Geburt
[Bearbeiten]Obwohl er nach mindestens drei aktuellen Quellen 1534 in Droyßig geboren wurde[1], ist dies sehr unwahrscheinlich, da er dieses erst 1578 erwarb. Wahrscheinlich wurde er auf der Konradsburg bei Ermsleben geboren (siehe den Abschnitt Konradsburg).
Außerdem gibt es zwei Quellen, die sein Geburtsjahr entgegen einem weitreichenden Konsens auf 1535 legen.[2]
Vater Heinrich von Hoym und Ermsleben
[Bearbeiten]Sein Vater war Heinrich von Hoym und Ermsleben, gestorben 1550 (oder 1551) in Wegeleben als Statthalter des Bistums Halberstadt und Eigentümer der Konradsburg bei Ermsleben. Domprobst war zu diesem Zeitpunkt (1544–1581) Christoph I. Graf zu Stolberg-Königstein. Nachfolger als Statthalter wurde Graf Johann Georg von Mansfeld in Vertretung des erst 1538 geborenen protestantisch gesinnten Erzbischofs und Bischofs Sigismund von Brandenburg.
Konradsburg
[Bearbeiten]Die erstmals 1021 erwähnte Konradsburg liegt bei Ermsleben, heute ein Teil von Falkenstein/Harz. Ab 1115 zerstörte Egeno II. von Konradsburg den Alten Falkenstein und bauten die neue Burg Falkenstein, auf der vermutlich hundert Jahre später der Sachsenspiegel im Auftrag von Graf Hoyer von Falkenstein verfasst wurde. 1142 nannten sich die Herren von Konradsburg letztmals von Konradsburg, danach von Falkenstein. Das nach 1120 als Sühneleistung für den um 1080 begangenen Mord an den Grafen Adalbert II. von Ballenstedt aufgebaute Kloster auf der Konradsburg war für Jahrhunderte das kulturelle, soziale, geistige und wirtschaftliche Zentrum am östlichen Harzrand. Im Verlauf des Bauernkriegs wurde das Kloster 1525 niedergebrannt und die Mönche gaben es deshalb im Jahre 1526 auf. 1530 übergab Kardinal Albrecht von Brandenburg, Erzbischof von Mainz und Magdeburg und katholischer Administrator des Bistums Halberstadt, die Kartause und ihren Güterbesitz dem Domkapitel von Halle. Von dort ging es in die Hände des Statthalters des Bistums Halberstadt und erzbischöflichen Rates, Heinrich von Hoym und Ermsleben, über. Demnach müßte Christoph von Hoym wahrscheinlich auf der Konradsburg in Ermsleben geboren sein.
Erbkämmerer im Bistum Halberstadt
[Bearbeiten]Erstmals urkundlich erwähnt wird das Geschlecht am 10. November 1195 mit Cuno de Hoym. Sie waren Ministeriale der Fürsten von Anhalt.[3] Die Familie erhielt vom 13. Jahrhundert an das Erbkämmeramt des Hochstiftes Halberstadt. Aus dieser Position heraus konnten sie auch Domherren (Betmann von Hoym: 27. Mai 1368 bis 8. November 1401[4]) und sogar Bischöfe von Halberstadt stellen (Johannes von Hoym: 4. Dezember 1419 - † 11. April 1437; Gebhard von Hoym: 9. August 1458 bis 1479, er resignierte 1479, erhielt eine Pension von 500 Gulden und das Schloss Wegeleben. Nach seinem Tod am 17. Dezember 1484 wurde er im Kloster Huysburg bestattet).
Um 1540 erkauften sich die Bürger des Bistums Halberstadt vom Erzbischof des Erzbistums Magdeburg die Religionsfreiheit. Im Jahre 1540 wurden die Pfarrkirchen evangelisch. Eine Freigabe der evangelischen Konfession erfolgte 1541. Bis 1549 waren die Städte, Dörfer und die Ritterschaft des Bistums zum lutherischen Bekenntnis übergetreten. Lediglich das Domkapitel, die Klöster und die Stifte verblieben noch im katholischen Bekenntnis. Unter diesen Umständen dürfte Christoph von Hoym noch römisch-katholisch getauft worden sein. Als Erbkämmerer des Stifts Halberstadt wird er zunächst auch römisch-katholisch geblieben sein. Ob er jemals zum Protestantismus übergetreten war, ist unbekannt, wird aber spekuliert.[5]
Linie Wegeleben derer von Hoym und Erbbegräbnis in Halle
[Bearbeiten]Der Tod des Vaters in Wegeleben und nicht auf seiner Konradsburg ist erklärungsbedürftig. Von 1491 bis 1704 gab es eine Linie der Herren von Hoym auf Wegeleben. Das Geschlecht derer von Wegeleben, Ministeriale des Bischofs von Halberstadt, war bereits 1194 ausgestorben. Im Jahr 1120 wird erstmals mit Widekinus de Wegenleven ein eigener Adel genannt. Die Ortschaft lag an einer bedeutenden alten Heer- und Handelswegkreuzung: Helmstedt-Aschersleben und Halberstadt-Magdeburg. Die Lehenshoheit lag zu dieser Zeit bei den anhaltinischen Fürsten. Im Jahr 1267 kam das „castrum et oppidum“ an den Erzbischof von Magdeburg und im Jahr 1316 an das Fürstbistum Halberstadt, das dadurch sein Einflussgebiet mit einer weiteren Burg im Selke-Bode-Gebiet festigte.[6]
Nachdem die strategische Bedeutung mittelalterlicher Burganlagen nachließ, kam die Burg in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts an die Herren von Hake, später an die Herren von Hoym. 1479 erhielt der resignierte Bischof Gebhard von Hoym die Wasserburg Wegeleben (er starb am 17. Dezember 1484). Durchgehend war die Wasserburg ab 1491 im Besitz derer von Hoym - als Erbkämmerer des Fürstbistums Halberstadt. Der Großvater des Christoph von Hoym war Gebhard d. J. von Hoym, der nach dem Tod von Bischof Gebhard die Wasserburg übernahm. Der Erbkämmerer und spätere Statthalter des Fürstbistums Halberstadt Heinrich von Hoym (gest. 1550 oder 1551 in Wegeleben), Christophs Vater, könnte demzufolge auch in Wegeleben geboren sein - zumindest aber ist er dort aufgewachsen, wahrscheinlich mit seinen jüngeren Brüdern Christoph (gest. 1564) und Albrecht.
Von dieser Linie von Hoym auf Wegeleben - konkret den edlen Christoph und Albrecht von Hoym, leibliche Brüder aus Wegeleben - wurde 1557 dieses erste Grabmal als Bogen mit Pfeilern und Bogenkammer auf dem Stadtgottesacker von Halle geschaffen.[7]
Es wird vermutet, daß es sich dabei um Verwandte (die Söhne?) des 1551 in Wegeleben verstorbenen erzbischöflichen Rates Heinrich von Hoym handelt - der demnach in Halle begraben liegt.[8] Nach den Lebensdaten handelte es sich wahrscheinlich um die jüngeren Brüder des Statthalters des Bistums Halberstadt. Außerdem ist nur ein Sohn Christoph überliefert, aber kein Sohn Albrecht.
Der Erzbischof von Magdeburg und Bischof von Halberstadt Johann Albrecht von Brandenburg-Ansbach-Kulmbach war am 24. August 1548 in seine Residenz auf der Moritzburg in Halle (Saale) eingezogen. Er war nicht regierender Markgraf von Brandenburg. Demzufolge suchte sein erzbischöflicher Rat und Statthalter des Bistums Halberstadt mit diesem Bogen auf dem Stadtgottesacker in Halle die postume Nähe zu seinem Erzbischof und Bischof.
In der Pfarrkirche in Wegeleben hat sich der Totenschild für Christoph von Hoym erhalten (gestorben 1564) - möglicherweise ein namensgebender Onkel. Die Wappentafel am Stadtgottesacker in Halle gab analog der an der Außenseite der Bogen 12 bis 14 angebrachten Inschriften das Jahr des Baubeginns (1557) an. Bei der Zerstörung der Bogenkammer 1945 ist sie verlorengegangen.
Erzbischof und Bischof Johann Albrecht von Brandenburg-Ansbach-Kulmbach stellte die Klöster, die während der Reformation aufgelöst wurden, wieder her und nahm den katholischen Gottesdienst im zwischenzeitlich geschlossenen Halberstädter Dom wieder auf. Nicht lange nach seinem Tode am 17. Mai 1550 in Halle (Saale) wurde die Zeit der katholischen Bischöfe in Halberstadt Ende 1552 beendet.
1566: erster offiziell protestantischer Fürstbischof in Halberstadt
[Bearbeiten]Im Jahr 1566 wählte das Domkapitel erstmals einen offiziell protestantischen Bischof, Heinrich Julius von Braunschweig-Wolfenbüttel. Bereits sein Vorgänger Sigismund von Brandenburg hatte die Reformation unterstützt. Trotzdem erwirkte das Domkapitel die Bikonfessionalität, also die friedliche Koexistenz der katholischen und lutherischen Konfession. Die Wahl wurde nicht vom Papst bestätigt. Um die Amtseinführung Heinrich Julius’ 1578 gab es öffentliche Debatten.
vgl. Amtseinführung Heinrich Julius’ von Braunschweig-Wolfenbüttel als Fürstbischof von Halberstadt
In der Folge trat der Bischof-Elekt des Bistums Halberstadt und Fürst des Hochstifts Halberstadt, Heinrich Julius von Braunschweig-Wolfenbüttel, von der lutherischen Konkordienformel von 1577 zurück und ließ im Gegenteil die Theologen seines Herrschaftsgebiets auf die Ablehnung insbesondere der lutherischen Ubiquitätslehre verpflichten.[9] Trotzdem erhielt er keine päpstliche Bestätigung mehr wie noch sein Vorgänger Sigismund II. von Brandenburg, der obwohl Lutheraner das Zölibat einhielt und von Papst Julius III. als Erzbischof von Magdeburg und Bischof von Halberstadt bestätigt worden war.[10]
Die Regentschaft von Heinrich Julius und seiner protestantisch erwählten Nachfolger war geprägt von der Auseinandersetzung zwischen katholischem Kapitel und dem Bischof. Durch die komplexe Situation verblieb bis 1648 das Bistum in der Bikonfessionalität.
Demzufolge war der Erbkämmerer des Fürstbistums, Christoph von Hoym (gest. 1604), wahrscheinlich römisch-katholisch geblieben. Bezeichnenderweise erwarb er im Jahr 1578 mit der Herrschaft Droyßig ein Gebiet weit außerhalb des Konfliktes im Fürstbistum Halberstadt. Außerdem betätigte er sich beruflich als Regierungsbeamter im benachbarten Fürstentum Anhalt, wo er mit seinen Erfahrungen bis zum Oberpräsidenten aufsteigen konnte.
Als familientraditioneller Erbkämmerer des Fürstbistums Halberstadt war Christoph von Hoym in den 1566 ausgebrochenen Konflikt zwischen den Hohenzollern in Brandenburg und den Welfen in Braunschweig um das Bistum und das Fürstbistum Halberstadt geraten. So orientierte er sich bereits seit 1575 als Kämmerer beruflich in das benachbarte und seit 1570 wieder ungeteilte Fürstentum Anhalt (1576 Prasident und 1590 Oberprasident). Außerdem sicherte er im Jahr der konfliktträchtigen Amtseinführung Heinrich Julius’ von Braunschweig-Wolfenbüttel als Fürstbischof von Halberstadt (1578) mit dem Erwerb der Herrschaft Droyßig bei Zeitz (außerhalb des Altsiedellandes gelegen) sich und seiner Familie eine Zukunft im Kurfürstentum Sachsen und begründete damit die sächsische Linie von Hoym (mit Gotthelf Adolph von Hoym † 22. April 1783 in Droyßig im Mannesstamm ausgestorben).
Kämmerer und Oberpräsident des Fürstentums Anhalt
[Bearbeiten]Das seit 1252 geteilte Fürstentum Anhalt wurde im Jahr 1570 erstmals wieder vereinigt.
Nach zeitgenössischen Akten war Christoph von Hoym ab 1575 Kämmerer im wieder vereinigten Fürstentum Anhalt - neben seiner Funktion als Erbkämmerer im benachbarten Fürstbistum Halberstadt. Dabei war er im Kontakt zu dem Baumeister Rochus zu Lynar.[11]
Nach einer aktuellen Quelle war Christoph von Hoym im Jahr 1576 Präsident des wieder vereinigten Fürstentums Anhalt.[12]
Nach zeitgenössischen Akten war Christoph von Hoym bis 1584 zusammen mit dem Kanzler Dr. jur. Friedrich Trauboth (um/vor 1520 in Langensalza – gestorben nach 1607 in Sandersleben; fürstl. Plauischer und Anhaltinischer Kanzler) in Kontakt mit dem Hauptmann zu Quedlinburg, Veit von Drachsdorf[13] und von 1584 bis 1592 zusammen mit Johann Troldenier (fürstl. anhaltischer Landrentmeister zu Bernburg) in Kontakt mit Albrecht von Vitzenhagen dem Älteren und dem Jüngeren[14]
Bei allen Kontakten waren die seinerzeit regierenden Fürsten von Anhalt involviert:
Zunächst
- Joachim Ernst von Anhalt (* 20. Oktober 1536 in Dessau; † 6. Dezember 1586 in Dessau; Fürst von Anhalt-Dessau 1561–1570 — Fürst von Anhalt-Zerbst 1561–1570 — Fürst von Anhalt-Köthen 1562–1570 — Fürst von Anhalt 1570–1586)
und ab Ende 1586 dann
- Johann Georg I. von Anhalt-(Dessau) (* 9. Mai 1567 in Harzgerode; † 24. Mai 1618 in Dessau; Fürst von Anhalt 1586–1603 — Fürst von Anhalt-Dessau 1603–1618 — Fürst von Anhalt-Bernburg 1603–1606 — Fürst von Anhalt-Köthen 1603–1606 — Fürst von Anhalt-Plötzkau 1603–1606 — Fürst von Anhalt-Zerbst 1603–1606)
Nach einer anderen aktuellen Quelle war Christoph von Hoym 1590 (Ober)Präsident des Fürstentums Anhalt.[15]
1603 wurde das Fürstentum Anhalt wieder in die Kleinstaaten Anhalt-Bernburg, Anhalt-Dessau, Anhalt-Köthen, Anhalt Plötzkau und Anhalt-Zerbst aufgeteilt. Bis 1606 regierte aber Johann Georg I. von Anhalt in allen neuen Fprstentümern weiter, so daß Christoph von Hoym mit keinem neuen Landesherrn auskommen mußte.
Weblinks
[Bearbeiten]- Christoph von Hoym bei Wikidata (Q94850866)
- VIAF-Clusterkennung
- ISNI International Standard Name Identifier
- Digitale Konkordanz an der Universität Halle: "Christoph von Hoym; * 1534 in Droyßig; † 1604; Regierungsbeamter: Präsident; Fürstl.-anhaltischer Oberpräsident und Kammerrat; Erbkämmerer des Stifts Halberstadt; verheiratet seit 1563 mit Elisabeth von Werthern (1547-1605); Sohn von Heinrich von Hoym und Catharina Kroll; 1578 erwarb er die Herrschaft Droyßig bei Zeitz; Begründer der neuen sächsischen Linie der Familie von Hoym; Namensvariante: Christoph von Hoim"
- Hoym, Christoph von in Deutsche-Biographie-Kennung: "Lebensdaten - erwähnt 1576; Geburtsort - Droyßig; Beruf/Funktion - Präsident des Fürstentums Anhalt (Regierungsbeamter); Konfession - evangelisch?"
- Hoym, Christoph von bei Deutsche Biografie: "erwähnt 1576, Präsident des Fürstentums Anhalt"
- Hoym, Christoph von in der DNB (GND-Kennung): "Andere Namen: Hoim, Christoph von; Quelle: NDB/ADB-online; Lebensdaten: 1534-1604; Geburtsort: Droyßig; Wirkungsort: Halberstadt; Beruf(e): Regierungsbeamter, Präsident; Fürstl.-anhaltischer Oberpräsident und Kammerrat; Erbkämmerer des Stifts Halberstadt; verheiratet seit 1563 mit Elisabeth von Werthern (1547-1605); Sohn von Heinrich von Hoym und Catharina Kroll; 1578 erwarb er die Herrschaft Droyßig bei Zeitz; Begründer der neuen sächsischen Linie der Familie von Hoym"
- CERL-Kennung - Identifikator bei CERL, einem Zusammenschluss von über 60 Forschungsbibliotheken in Europa: "Sohn von Heinrich von Hoym und Catharina Kroll; Ehe mit Elisabeth von Hoym (1563); 1590 Präsident des Fürstentums Anhalt; 1578 erwarb er die Herrschaft Droyßig bei Zeitz; Begründer der neuen sächsischen Linie der Familie von Hoym"
- ↑ Nach der Digitalen Konkordanz an der Universität Halle, der GND-Kennung und nach Hoym, Christoph von in der Deutschen-Biographie-Kennung wurde er 1534 in Droyßig geboren, das er aber erst 1578 erwarb.
- ↑ Herr Christoph von Hoym auf gloggengiesser.dk unter Berufung auf Genealogionline (http://www.genealogieonline.nl/).
- ↑ von Hoym (H., Kr. Aschersleben), Ministerialen der Fürsten von Anhalt; bei ihnen findet sich mehrmals der Rufname Betmann (vgl. Cod. dipl. Anh. 6 S. 111, 112 und die Register zu UB. Rochst. Halb. 1-4).
- ↑ Betmann von Hoym war, als er am 27. Mai 1368 mit einem Magdeburger Domkanonikat providiert wurde [1], in dessen Besitz er offenbar nicht gelangt ist, Domherr zu Halberstadt, wurde dort bald danach Propst zu U. L. Frauen - diese Pfründe vertauschte er vor dem 7. Juni 1376 gegen die Vikarie des Johannes (Ev.)-Altares in der Pfarrkirche zu Rochau [2a] - und ist schließlich als Domkämmerer 1388 II 12 -1401 XI 8 nachweisbar [2b] - Quellen: 1) SCHMIDT, Päbstl. Urk. 2 a) Nr. 818; b) Nr. 1281. z UB. Rochst. Halb. 4 Nr. 3008, 3100, 3186.
- ↑ Hoym, Christoph von in Deutsche-Biographie-Kennung: "Lebensdaten - erwähnt 1576; Geburtsort - Droyßig; Beruf/Funktion - Präsident des Fürstentums Anhalt (Regierungsbeamter); Konfession - evangelisch?".
- ↑ Burg Wegeleben auf burgen.ausflugsziele-harz.de.
- ↑ Die Inschriften der Stadt Halle an der Saale. DI 85 Anhang 1: Stadtgottesacker (2012): ANNO · DOMINI 1557 · NOBILES CHRISTOPH(ORVS) · ET ALB(ERTVS) · AB · HOIM · GERMANI FRATRES · WEGLOB(ENSES) PRI(MVM) · HOC · MONVMENTVM · F(ECERVNT) (Im Jahr des Herrn 1557 schufen die edlen Christoph und Albrecht von Hoym, leibliche Brüder aus Wegeleben, dieses erste Grabmal.)
- ↑ Die Inschriften der Stadt Halle an der Saale. DI 85 Anhang 1: Stadtgottesacker (2012): Anmerkung 9: "BKD Prov. Sachsen 14, S. 226; Schwineköper 1987, S. 486 f. (B. Schwineköper); Dehio 2002, S. 979. Vielleicht handelt es sich um Verwandte (die Söhne?) des 1551 in Wegeleben verstorbenen erzbischöflichen Rates Heinrich von Hoym; vgl. Scholz 1998, S. 67–69, 345."
- ↑ Eduard Bodemann: Die Weihe und Einführung des Herzogs Heinrich Julius von Braunschweig als Bischof von Halberstadt und die damit verbundenen Streitigkeiten 1578–1580. In: Zeitschrift des historischen Vereins für Niedersachsen, Jahrgang 1878, Hannover 1878, S. 239–297, hier: S. 296.
- ↑ Jürgen M. Pietsch, Giselher Quast: Der Magdeburger Dom, Edition Akanthus, 2005, S. 21.
- ↑ Z 6, Nr. 900 Graf Rochus von Lynar an die Fürsten Joachim Ernst und Johann Georg von Anhalt und an den Kämmerer Christoph von Hoym, 1575-1596 (Akte) - Identifikation: Signatur: Z 6, Nr. 900; Filmsignatur: 4749; Frühere Signaturen: Z 4 III, 376 Nr. 23; Z 4 V, 264b Nr. 5/10; Z 4 V, 273 Nr. 1q und 2c - https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=359899 - Z 6, 1.1.3. Räte und weltliche Bedienstete in Anhalt, 1436-1609 (Gliederungsgruppe) - https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=2025124 .
- ↑ Hoym, Christoph von bei Deutsche Biografie: "erwähnt 1576, Präsident des Fürstentums Anhalt".
- ↑ Z 6, Nr. 310 Andreas und Veit von Drachsdorf an die Fürsten Waldemar und Joachim Ernst von Anhalt, an den Kanzler Dr. Friedrich Trauboth und an Christoph von Hoym, 1495-1584 (Akte) - Identifikation: Signatur: Z 6, Nr. 310; Filmsignatur: 4730 - https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=358898 - Z 6, 1.2.3. Regenten, Würdenträger und Bedienstete geistlicher Territorien, 1366-1609 - https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=2024845 .
- ↑ Z 6, Nr. 1656 Albrecht von Vitzenhagen, der Ältere und der Jüngere, an den Fürsten, an Johann Troldenier und Christoph von Hoym, 1584 - 1592 \ Identifikation: Signatur: Z 6, Nr. 1656; Filmsignatur: 4775 - https://recherche.lha.sachsen-anhalt.de/query/detail.aspx?ID=361244 - Z 6, 1.4.1. Adel, 1445-1620 (Gliederungsgruppe) - https://recherche.lha.sachsen-anhalt.de/query/detail.aspx?ID=2025191
- ↑ CERL-Kennung - Identifikator bei CERL, einem Zusammenschluss von über 60 Forschungsbibliotheken in Europa: "Sohn von Heinrich von Hoym und Catharina Kroll; Ehe mit Elisabeth von Hoym (1563); 1590 Präsident des Fürstentums Anhalt; 1578 erwarb er die Herrschaft Droyßig bei Zeitz; Begründer der neuen sächsischen Linie der Familie von Hoym".