Diskussion:OpenRewi/ Grundrechte-Lehrbuch/ Digitalität & Privatsphäre/ Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme

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sachlicher Schutzbereich[Bearbeiten]

Hier würde ich tatsächlich noch 1-2 Sätze verlieren, dass es die Fortentwicklung der Rechtsprechung zum Persönlichkeitsschutz fortsetzt und der Schutz persönlicher Daten vor allem durch die Technisierung aller Lebensbereiche bedroht ist. Die Gefährdung liegt ja darin, dass zwar niemand rechtlich gewzungen ist, entsprechende System zu nutzen, es ja aber einen faktischen Zwang dazu gibt.

--Hannah Ruschemeier 12:47, 25. Feb. 2021 (CET)[Beantworten]

Grundrechtseingriff[Bearbeiten]

Ich würde die Ausführungen hier noch etwas anreichern. Das Besondere an diesem Grundrecht ist ja, dass ein Vertrauen in etwas geschützt wird, gerade der heimliche Grundrechtseingriff der Normalfall ist und nicht, wie sonst, eine besondere Steigerung der Eingriffsintensität. Der Schutz des Vertrauens bzw einer Erwartung ist eigentlich ungewöhnlich für die Grundrechte. Deswegen gibt es ja auch die "Erheblichkeitsschwelle" der Gefährdung der Persönlichkeit, das würde ich nochmal zusammenführen und verklaren.

--Hannah Ruschemeier 08:36, 1. Mär. 2021 (CET)[Beantworten]

Sachlicher Schutzbereich[Bearbeiten]

Noch erwähnenswert, dass sich das Gerät selbst nicht in einem privaten Bereich, wie zB der Wohnung befinden muss.

--Hannah Ruschemeier 08:40, 1. Mär. 2021 (CET)[Beantworten]

Einschränkbarkeit[Bearbeiten]

Beispiele für überragend wichtige Rechtsgüter wären noch hilfreich, je desto Formel

--Hannah Ruschemeier 08:43, 1. Mär. 2021 (CET)[Beantworten]

Review Dana[Bearbeiten]

Lieber Max,

super, vielen Dank! Ich habe einige Kleinigkeiten direkt im Text verändert und ein paar wenige Kommentare hinterlassen. Gefällt mir gut! --DanaValentiner 18:14, 10. Jun. 2021 (CEST)[Beantworten]

Alles eingearbeitet, Danke! --Maximilian.Petras 11:10, 24. Jun. 2021 (CEST)[Beantworten]