Diskussion:OpenRewi/ Grundrechte-Lehrbuch/ Digitalität & Privatsphäre/ Wohnung - Art. 13 GG

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Allgemeine Anmerkungen

Die Darstellung ist aufgrund der richtigerweise geringen Klausurrelevanz legitimer Weise knapp, was ich hier sogar als sehr zweckdienlich empfinde. Die Absatzgestaltung ist sehr übersichtlich und die gewählten Beispiele sind der Darstellung absolut dienlich. Damit ist der Inhalt gut verständlich dargestellt. Die wesentlichen Punkte werden behandelt. Einzelne kleinere Punkte habe ich direkt im Text verändert, wie hoffentlich in der Versionshistorie des Kapitels ersichtlich ist.

Allgemein lässt sich sagen, dass Du sehr zurückhaltend zitierst. M. E. wären weitere Nachweise durchaus dienlich. Insbesondere wenn Studierende das Kapitel bei der Hausarbeitenerstellung konsultieren, sind Hinweise auf die dargestellten Meinungsstände sicherlich hilfreich. Die Gliederung kann noch an die Terminologie (Einschränkbarkeit des Grundrechts, Grenzen der Einschränkbarkeit) in den ergänzenden Hinweisen zum Peer Review ( https://openrewi.myeu.cloud/index.php/apps/files/?dir=/Projekt_Grundrechte/Lehrbuch&openfile=134295 ) angepasst werden.

Anmerkungen zu den einzelnen Kapiteln:

Zu A. Geschichtliche Grundlagen

Die Darstellung an sich finde ich gelungen. Allerdings geben die zusätzlichen Hinweise für das Peer Review (die erst erschienen sind, als das Kapitel schon erstellt worden war) vor, dass die historischen Darstellungen nicht als Einführungen, sondern als weiterführendes Wissen dargestellt werden sollten. Da die Änderungshistorie des Art. 13 GG vor allem die Ausdifferenzierung der Eingriffs- bzw. Rechtfertigungsebene betrifft, könnte die Darstellung evtl. an dortiger Stelle als weiterführendes Wissen verlegt werden? Hier wird außerdem auf eine (historische) Diskussion verwiesen. M. E. wäre eine Quellenangabe, zumindest auf eine Darstellung dieses Meinungsstandes, hilfreich, um Studierenden bei Bedarf den Zugriff darauf zu erleichtern.

Zu B. Persönlicher Schutzbereich

Die Darstellung ist schön und knapp. Sehr gut verständlich.

Zu C. Sachlicher Schutzbereich

Zu 1. Privatpersonen [Zur Überschrift: Müsste es nicht eher Privaträume heißen?]

Im ersten Satz wird auf eine vorhergehende Erläuterung verwiesen, die ich so im Text nicht sehe. Im persönlichen Schutzbereich wird lediglich dahingehend formuliert, dass Art. 13 GG keine Perpetuierung des Eigentumsschutzes sei, woraus aber noch nicht die Nähe zum Persönlichkeitsschutz folgt. Vielleicht könnte stattdessen hier die Klassiker-Formulierung des BVerfG aufgegriffen werden („Art. 13 Abs. 1 GG schützt den räumlich gegenständlichen Bereich der Privatsphäre“, BVerfGE 32, 54 (72))? Das Problem der Hafträume ist gut gewählt für eine vertiefte Darstellung. Hier wäre m.E. jedoch zumindest je ein Nachweis für die angeführten Meinungen geboten. Dass der Streit, ob auch Geschäftsräume vom Schutzbereich erfasst sind, nicht als weiterführendes Wissen eingeordnet wird, ist richtig. Auch insofern wären Nachweise angebracht.

Zu 2. Geschäftsräume

Hier scheint mir der Absatz grammatikalisch nicht ganz zu stimmen. Da dies übergreifenden Charakter hat, wollte ich nicht in hineinpfuschen und habe es nicht gleich geändert. Auch an dieser Stelle könnten noch Nachweise auf die vertretenen Meinungen ergänzt werden. Bezüglich des Satzes zur Kontrolle von Geschäftsräumen: Hier würde ich direkt am Anfang des Satzes deutlich machen, dass es um eine beispielhafte Schilderung geht.

Zu D. Eingriff

Ist mit dem ersten Satz gemeint, dass sowohl das Betreten als auch das Verweilen in der Wohnung einen Eingriff darstellt? Hier könnte dem Satz auch stärker einleitenden Charakter gegeben werden: z.B.: „Ein Eingriff liegt unabhängig davon vor, ob die Staatsmacht die Wohnung erst betritt oder darin verweilt.“

Zu E. Rechtfertigung

Allgemein: Der letzte Satz des ersten Absatzes könnte hinter das Beispiel gezogen werden, sodass das Beispiel noch besser an den Inhalt anknüpft, da es sich nicht auf die unmittelbare Anwendbarkeit, sondern allein auf den Begriff der Gefahr im Verzug bezieht.

Bei Geschäftsräumen: Hier scheint mir ein zusätzlicher Nachweis durchaus hilfreich zu sein.

Was könnte noch ergänzt werden?

Art. 33 Abs. 4 S. 3-5 des neuen bayerischen PAG sieht den Einsatz von sog. Body-Cams in Wohnungen vor, was als weiterführendes Beispiel zu Art. 13 Abs. 4-6 GG interessant sein könnte, da hier der persönlichkeitsschützende Charakter des Art. 13 GG recht eindrücklich betroffen ist. Der bayerische Landesdatenschutzbeauftragte Petri (ZD 2018, 453 (458)) sieht die Norm daher als verfassungswidrig an. Um einen aktuellen Bezug herzustellen, könnte auch (als weiterführendes Beispiel) etwa auf die arbeitsrechtliche Diskussion bezüglich einer Drittwirkung bei Anordnung des Home Office durch den*die Arbeitgeber*in (dazu z. B. Krieger/Rudnik/Povedano Peramato NZA 2020, 437) eingegangen werden. --Luca Knuth 17:24, 25. Feb. 2021 (CET)[Beantworten]

Zu Luca Knuth[Bearbeiten]

Lieber Luca,

vielen Dank für dein ermutigendes Review! Ich stimme deinen Punkten eigentlich komplett zu und habe sie auch in die Bearbeitung eingebaut.

Da ich die letzten Wochen echt sehr eingespannt war konnte ich noch nicht den Fußnotenapparat aufwerten. Auch für die nächste Person die reviewt sei gesagt: Ich werde das alsbald verbessern und habe die notwendigen Fundstellen zu einem großen Teil schon vorliegen. Diese pflege ich sehr bald ein.

Beste Grüße und besten Dank für dein hilfreiches Review!

Finales Peer-Review Max[Bearbeiten]

Lieber Jaschar, vielen Dank für die ganze Arbeit!

  • Was mir gut gefällt:
    • Die historischen und aktuellen Bezüge.
  • Was ich mitnehme:
    • zwischen Privaträumen und Geschäftsräumen muss differenziert werden
  • Was verbessert werden könnte:
    • Du springst sehr schnell in Spezialprobleme. Das ist interessant, aber mir fehlt in dem Kapitel teilweise der rote Faden. Vielleicht könntest Du hier mit Überleitungen / Einführungssätzen arbeiten.
  • Was noch ergänzt/verändert werden könnte:
    • Du hälst dich nicht an den Aufbau aus den Hinweisen. Besonders wichtig fände ich hier die Konkurrenzen hinsichtlich der anderen digitalen Grundrechte und die europäischen Bezüge.

Viele Grüße, --Maximilian.Petras 10:59, 26. Mai 2021 (CEST)[Beantworten]

Review Dana[Bearbeiten]

Lieber Jaschar, vielen Dank für Deinen Beitrag. Inhalt und Umfang gefallen mir gut. Ich würde die Einleitung allerdings noch ein wenig pointierter gestalten, ebenso den sachlichen Schutzbereich. Außerdme sind mir folgende Dinge noch aufgefallen:

  • Bitte die Aufbauhinweise noch beachten, zB sachlicher Schutzbereich vor persönlicher Schutzbereich.
  • Füge gerne noch weitere Querverlinkungen ein, insbesondere zu den einleitenden Kapiteln des Lehrbuchs (zB Eingriff, Schrankenvorbehalte usw.)
  • Bei der Rechtfertigung bitte noch nach Einschränkbarkeit und Grenzen unterscheiden.
  • Die aktuellen Probleme unter E. sähe ich lieber an anderer Stelle im Beitrag integriert (zB in der Einleitung, beim Schutzbereich als Bsp. usw). Das fügt sich dann besser mit den anderen Beiträgen.
  • Es wäre super, wenn Du außerdem noch einen ganz knappen Abschnitt machen könntest zu EU/EMRK (siehe Autor:innenhinweise).

Herzliche Grüße, --DanaValentiner 12:33, 10. Jun. 2021 (CEST)[Beantworten]