Diskussion:OpenRewi/ Grundrechte-Lehrbuch/ Wirtschaft & Gemeinwohl/ Eigentum und Erbrecht - Art. 14, 15 GG

Seiteninhalte werden in anderen Sprachen nicht unterstützt.
Aus Wikibooks

Lieber Nikolas,

danke für deinen Beitrag. Hier einige Kommentare von mir. Ich möchte gleich vorweg sagen, dass ich den Beitrag technisch und inhaltlich sehr gut finde, gleichzeitig aber wohl in vielerlei Hinsicht diametral anders sehe:

– Du schreibst zum Anfang, dass man lieber von "Eigentumsgarantie" sprechen soll. Gleichzeitig soll das Grundrecht aber auch Freiheiten schützen, wie du richtigerweise weiter ausführst. Ich verstehe auf einer theoretischen Ebene was du sagen möchtest (Insitutiosgarantie und Freiheitsgarantie), halte die Ausführungen aber für verwirrend.

– "Die Eigentumsgarantie des Art. 14 I 1 GG kann als „zentrale grundrechtliche Säule der Wirtschaftsverfassung Deutschlands“" – Ich persönliche halte diesen Schluss geständigerweise für falsch. Die weiteren Ausführungen stützen diese Aussage, auch ohne Zitate, siehe zB:

"Sie stellen insofern „Eckpfeiler einer bürgerlich-marktwirtschaftlichen Wirtschaftsordnung“ dar und stehen in dieser Funktion kollektivistischen Staats- und Gesellschaftstheorien gegenüber, die auf der Vergesellschaftung von Land und Produktionsmitteln aufbauen." – Zu dem Zitat fehlt eine Quelle. Gerade aber Art. 14 Abs. 2, Art. 14 Abs 3 und Art. 15 GG würden auch eine solche Wirtschaftsordnung erlauben. Schaut man weiter auf die Historie des GG wird deutlich, dass der parlamentarische Rat, nachdem er sich partout nicht einig werden konnte bei der für die neue Republik zu etablierende Wirtschaftsordnung. Große Teile der CDU waren hierbei selbst für einen "christlichen Sozialismus", die KPD die ebenfalls bei den Beratungen mitgespielt hat stellte gegenüber kapitalistischen Wirtschaftsformen ein Komplettveto aus. Entsprechend wurde der Aufbau eines Wirtschaftssystems dem einfachen Gesetzgeber auferlegt unter Zugrundelegung der sehr weiten Grenzen des GG.

– "Der Gesetzgeber darf das Eigentum vielmehr auch inhaltlich ausgestalten."; Ich würde sogar weiter gehen und sagen, dass er das machen muss. Gerade das macht im Kern die Institutsgarantie aus.

– "In Gänze betrachtet kann Art. 14 GG im Zusammenspiel mit Art. 12 I 1 GG als „subjektiv-rechtliches Rückgrat der sozialen Marktwirtschaft“[11] qualifiziert werden" – Wenngleich das so im Gröpl stehen mag muss ich sagen, dass ich auch bei der Klausurkorrektur den Begriff "soziale Marktwirtschaft" immer als falsch anstreiche. Der erste Grund ist die wirtschaftliche Neutralität des GG, der zweite Grund ist aber die Schwammigkeit des Begriffs "soziale Marktwirtschaft": Die SPD versteht dadrunter sicher etwas anderes als die INSM. Allein diese Schwammigkeit des Begriffs macht ihn für mich untauglich um irgendetwas daraus zu ziehen.

– Die Beispiele finde ich sehr gut ausgesucht.

– Beim persönlichen SB, bb) Inländisch: Dieser Teil wird wohl allgemein nochmal in einem gesonderten Kapitel besprochen werden vermute ich.

– Mir wird der Prüfungsstandort bei Art. 14 Abs. 2 GG nicht ganz klar. Der ist ja generell sehr strittig, sollte aber nochmal genauer dargelegt werden (quasi als zu berücksichtigender Belang in der Angemessenheit, "Operationalisierer der Angemessenheit"). Weiter unten wird er als echte Schranke erwähnt – das kenne ich persönlich zumindest so noch nicht, das muss aber natürlich nichts heißen.


Formal und vom technischen her habe ich neidvoll nichts auszusetzen, das sieht top aus!

Jkohal 12:27, 28. Feb. 2021 (CET)[Beantworten]

Lieber Jashar, besten Dank für dein hilfsreiches Review! Ich habe deine Punkte gerne berücksichtigt.

  • Die begriffliche Fachsimpelei ist jetzt in einer Fußnote verschwunden und im Beitrag einheitlich von Eigentumsgarantie die Rede, um hier eine klare Linie vorzugeben.
  • Deine grundlegende Kritik zur Ausrichtung des Beitrags habe ich ebenfalls umgesetzt. Hier sind wir inhaltlich gar nicht weit auseinander, ich muss dir aber beipflichten, dass die von mir ausgewählten Zitate aus der Literatur hier einen stark gegenteiligen Eindruck erwecken konnten. Die Frage der wirtschaftspolitischen Neutralität ist auch nochmal näher in dem Einführungstext zum Lehrbuchabschnitt (Wirtschaft&Gemeinwohl) erläutert, hierauf habe ich mich jetzt bezogen und die Textpassagen klarer formuliert.
  • Ich habe versucht, Art. 14 II GG nochmal klarer zu strukturieren.

Falls du noch Anmerkungen hast, auch zu den jetzt vorgenommenen Änderung, natürlich immer gern!

Beste Grüße

NikolasEisentraut 13:04, 16. Mär. 2021 (CET)

finales Peer-Review Max[Bearbeiten]

Lieber Nikolas, vielen Dank für die ganze Arbeit zu einem der umfassendsten Grundrechte. Der Artikel zeigt deutlich, dass Du dich in dem Gebiet sehr gut auskennst. An einigen Stellen wird es dann natürlich schnell sehr ausführlich. Gleichzeitig finde ich es richtig, sich dem Grundrecht anhand konkreter Fallbeispiele zu nähern. So wird es ja auch in den meisten Lehrbüchern gemacht. Dein Kapitel würde sehr davon profitieren, wenn wir dein Wissen nicht zusammenstreichen sondern vor allem verdichten (in Hinweis-Boxen und Fußnoten).

Vielleicht können wir einige Dinge, wie die Auflistung der Eigentums-Normen in den Landesverfassungen nur in der digitalen Version belassen? Evtl. können wir dafür auch eine eigene Vorlage Schaffen (z.B. "Digitales Zusatzwissen"), auch um gezielt darauf verlinken zu können und einen zusätzliches Argument zu schaffen, sich die Wikibooks-Version anzuschauen. Was meinst Du Dana??

Natürlich hast Du dein Kapitel sehr früh abgegeben. Inzwischen sind an anderen Stellen des Lehrbuches Themen deiner Ursprungsversion aufgegriffen worden. Hier wäre es besser, mehr zu verlinken. Siehe dazu die Kommentare im Text.

  • Was mir gut gefällt:
    • Die übersichtliche, sauber formatierte und sehr verständlich formulierte Einführung.
  • Was ich mitnehme:
    • This shit is hot.
  • Was verbessert werden könnte:
    • Siehe hierzu die Kommentare im Text. Bei teilweise sehr kontroversen Punkten ist mir aufgefallen, dass Du auf Lehrbücher verweist. Ich bin mir nicht sicher, ob sie sich als Primärquellen eignen. Wahrscheinlich müssen wir das im Text selbst diskutieren.
  • Was noch ergänzt/verändert werden könnte:
    • Dass Du die Verlinkungen zu den anderen Kapiteln nachtragen willst, hattest Du im Chat geschrieben. Wahrscheinlich wäre jetzt eine gute Gelegenheit. Ich glaube/hoffe, dass sich an der Struktur so nichts mehr ändert. Vielleicht nur der Hinweis, dass wir zentrale Begriffe oder Verben verlinken wollen und nicht unbedingt "Siehe hierzu Kapitel ..." schreiben.
    • Wir haben ein paar neue Vorlagen (für Beispiele etc) - bitte ändere das noch. Es gibt fast gar keine manuellen Formatierungen mehr.

Viele Grüße --Maximilian.Petras 12:38, 31. Mai 2021 (CEST)[Beantworten]

Review Dana[Bearbeiten]

Lieber Nikolas, vielen Dank für Deinen Beitrag. Ich habe viel gelernt. Du hast einen fantastischen Art. 14 GG-Kommentar geschrieben. Meine Anmerkungen im Text und hier beziehen sich vor allem auf die Frage, wie mit ein paar Handgriffen aus dem Kommentarbeitrag eine etwas verdichtete Lehrbuch-Einheit gezaubert werden kann. :)

  • Bei den Lernzielen zu Beginn bitte kürzer fassen, siehe andere Beiträge.
  • Der Beitrag beginnt mit einer sehr ausführlichen "Einführung". Hier hatten wir uns darauf geeinigt, es so knapp wie möglich zu halten. Daher würde ich Dich hier um Kürzung bitten. Vor allem sollte die Einführung keine weiteren Untergliederungen haben, das fällt aktuell sehr aus dem Rahmen.
  • Die Einleitung unter B. kann sehr stark zusammengekürzt werden. Die Grundsatzentscheidungen zu nennen ist eine gute Idee, wir machen das aber sonst nirgends. Für mich geht das auch zu sehr in Richtung Kommentar, weniger Lehrbuch.
  • Der sachliche Schutzbereich zur Eigentumsgarantie gefällt mir sehr gut. Hier sollte der Beitrag schneller hinführen.
  • Bei den Fallgruppen zergliedert sich der Beitrag stark. Könnte hier mehr mit der Beispiel-Vorlage gearbeitet werden? Das fände ich hier richtig gut geeignet! Die Fallgruppen-Darstellung ist in ihrem umfassenden Zugriff auch etwas kommentarartig ("weitere Einzelfälle") - hier kann mE gestrafft werden. Was sind die absoluten Basics, die Studierende kennen sollten? Was lässt sich als Examenswissen darstellen? Was können die Studierenden durch Lektüre eines Kommentars erfahren?
  • Beim persönlichen Schutzbereich fände ich es prima, wenn Du die vielen Untergliederungen weitmöglichst auflöst und alles, was Lasse und Sué bereits abstrakt beschreiben, stark zusammenkürzt und verlinkst. Hier sollten nur die absoluten Art. 14-Specials stehen.
  • Deine Beispiele in der Bsp-Vorlage sind oft eher kleine Fällchen. Ich fände es super, wenn Du hier versuchst, noch stärker einzudampfen.

Vielen Dank und herzliche Grüße, --DanaValentiner 17:48, 9. Jun. 2021 (CEST)[Beantworten]