Diskussion:OpenRewi/ Staatsorganisationsrecht-Lehrbuch/ Verfassungsorgane/ Bundestag/ Untersuchungsausschüsse

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Erster Abschnitt[Bearbeiten]

Lieber Jaschar,

hier nun meine Anmerkungen:


I. Allgemein

1. Ich habe einiges gelernt. Es sind sogar ein paar Punkte dabei, von denen ich echt noch nie gehört hatte/mir noch nie Gedanken drüber gemacht hatte (Ausschluss einzelner Ausschussmitglieder; Rechtsgrundlage für die Akteneinsicht).

2. Ich finde es gut, dass du dich viel mit der Klausurdarstellung auseinandersetzt. Das war im Studium auch immer der Punkt, der mich vor besondere Herausforderungen gestellt hat.

3. Für meinen Geschmack steht die Klausurbewältigung aber ein bißchen zu sehr im Vordergrund. Sie ist für die Studierenden natürlich sehr wichtig. Für die Studierenden aber, die sich "klausurunabhängig" für die Parlamentsarbeit interessieren, würde ich noch einige allgemeine Aussagen über Untersuchungsausschüsse aufnehmen. Bisher stellst du die formellen und materiellen Voraussetzungen der PUA-Einsetzung dar. Es wurde allerdings noch garnicht geklärt, was ein PUA ist, wozu er gut ist, welche Arten von PUAen es gibt usw. Gerade letzteres (Unterscheidung von Sachstands- und Missstandsenquête und innerhalb der letzteren die Kollegial-, Skandal- und Missstandsenquête i.e.S., Sachs, Art. 44 Rn. Rn. 4 ff.) ist mE nicht nur interessant, sondern auch für das Verständnis des Phänomens "Untersuchungsausschuss" mE sehr wichtig (z.B. unten II. 5. a).

4. Es ist sehr aufrichtig von dir, dass du immer wieder auf die Unsicherheiten bei der Verortung einzelner Prüfungspunkte hinweist. Meiner Erfahrung nach kann es die Studierenden aber verunsichern, wenn man das zu oft macht. Ich würde es daher bei einem einmaligen Hinweis belassen. Letztlich gilt auch für uns: Aufbau nicht erklären, einfach machen! ;-)

5. Zuletzt sind manche Formulierungen für meinen Geschmack ein bißchen zu studierendennah bzw. kumpelhaft (ich gestehe allerdings auch, dass ich immer einen Fabel für hochtrabende Formulierungen hatte und da vielleicht ein bißchen altbacken bin. Ich habe allerdings auch im Hinterkopf, dass wir als "Wimi-Projekt" ggf. mit Akzeptanzproblemen zu kämpfen haben werden und deshalb an einigen Stellen besonders "professionell" auftreten müssen. Aber das ist ein Thema, über das man stundenlang diskutieren kann. Vielleicht sollten wir uns hierüber mal in der nächsten Team-Sitzung unterhalten. Jetzt habe ich in dieser Klammer aber genug geredet. Ich mache es mal konkret:). Ein Beispiel hierfür ist der Hinweis, das Prüfungsschema sei nicht "sklavisch" einzuhalten. Ein anderes Beispiel ist die Ausführung, das PUA-Recht sei gesetzlich leider nur sehr rudimentär geregelt, was die Verständlichkeit erschwere. Solche mit den Studierenden "solidarischen" Ausführungen würde ich wenn dann auf die "Prüfungstipp"-Boxen beschränken. Alternativ könnte man hier auf die geringe Regelungsdichte des GG und des PUAG hinweisen, die dazu führt, dass das PUA-Recht in weiten Teilen richterrechtlich geprägt ist.


II. Konkret:

1. Dass du den Schwerpunkt auf die Klausuranforderungen legst, finde ich gut (s.o.). Ich denke allerdings, dass man den ersten Abschnitt kürzer halten kann. Deine Kernaussagen (Basics, Subsumtion, Keine Panik) lassen sich, denke ich, noch knapper zusammenfassen. Teilweise werden sie aktuell doppelt genannt. Auf der anderen Seite gibt es zwei Aspekte die ich hier hinzufügen würde: Si könntest du noch einen Überblick über die klassischen Klausurkonstellationen geben (Organstreitverfahren der qualifizierten Einsetzungsminderheit; Verfassungsbeschwerde betroffener Bürger:innen; Herausgabegesuch gegen Behörde etc.). Außerdem ist es gerade wegen der geringen Regelungsdichte des Untersuchungsausschussrechts wichtig, Bezüge zu den "großen" Prinzipien des Staatsrechts herzustellen und insoweit "mit dem Bekannten zu arbeiten" (hierzu unten II.2.). Den Tipp würde ich den Studis noch geben. Generell könntest du darüber nachdenken, ob die die Klausur-Tipps in eine "Pop-Up-Box" packt, sodass die Studierenden sie nur sehen, wenn es ihnen um die Klausursituation geht. (Ich denke dabei an einen gewissen übermotivierten Studi [mich], der im ersten Semester überhaupt nichts von Klausurtaktik wissen, sondern nur verstehen wollte, was die Welt bzw. die Bundesrepublik im innersten zusammenhält.) Zudem ließe sich erwägen, ob man die Klausurtipps ans Ende setzt. Mir fiel es während des Studiums immer schwer, Klausurtipps aufzunehmen, wenn ich mich noch garnicht in die Materie eingelesen hatte.

2. Als nächstes böte es sich mE an, einige allgemeine Informationen zu den PUAs zu geben, damit die Studierenden wissen, "worum es eigentlich geht". Hier ließen sich auch einige Aspekte einbringen, die nicht so Recht in das Schema passen wollen (z.B. ist das Spiegelbildlichkeitsprinzip nach meinem Verständnis keine Verfahrensvorschrift für die Einsetzung des PUA, sondern vielmehr ein Grundsatz, der den eingesetzten PUA prägt. Er ließe sich daher unter die "Allgemeinen Informationen" fassen.) Auch die geringe Regelungsdichte und das Verhältnis von PUAG und GG ließen sich hier mE gut besprechen. Zuletzt könntest du auch schonmal einen kleinen Ausblick auf das kommende Prüfungsschema geben. Ich fand es in meinen Lehrveranstaltungen z.B. immer gut, klarzustellen, dass sich die Grenzen des parlamentarischen Befassungsrechts (fast) allesamt aus den (bereits bekannten) Staatsstrukturprinzipien herleiten lassen: Bundesstaatsprinzip -> Keine Befassung mit Landesangelegenheiten; Gewaltenteilung -> Kein Eingriff in Judikative, Exekutive Kernkompetenz; Grundrechte; Staatswohl. Die Herausforderung liegt dann natürlich darin, diese Punkte in eine ordentliche Prüfungsreihenfolge zu bringen. Aber das so hinzuschreiben kann ja auch eine gute Überleitung zum eigentlichen Prüfungsschema darstellen.

3. Ich bin nicht sicher, ob mich die Unterscheidung von "a) Zuständigkeit zur Einsetzung des Ausschusses" und "b) Zuständigkeit bezüglich des Themas" in der Form überzeugt. Wenn es sich um eine Landeskompetenz handelt ist der Anwendungsbereich des Art. 44 GG ja nicht eröffnet, sodass der Bundestag nicht zuständig sein kann, oder? Du könntest den Punkt zusammenfassen zu: Organkompetenz liegt stets bei den Parlamenten. Der Anwendungsbereich des Art. 44 GG ist allerdings nur eröffnet, wenn es sich um eine Bundesangelegenheit handelt. Dies bringt auch § 1 III PUAG zum Ausdruck. In Landesangelegenheiten sind die Landesparlamente zuständig. (Hier könnte man dann auch die "Weiterführendes-Wissen-Box" zu Landes-PUAGs einfügen, die aktuell bei den Klausurtipps verortet ist.)

4. Die "Examensinfo" zum Ausschuss einzelner Ausschussmitglieder finde ich sehr spannend (s.o.). Hier würde es die Leser:innen aber bestimmt interessieren, welchen Ansatz du für überzeugend hälst.

5. Bei der materiellen Rechtmäßigkeit fand ich die Einteilung in zwei Prüfungspunkte (I. Grundvoraussetzung: Öffentliches Interesse, II. Grenzen des parlamentarischen Befassungsrechts) immer sehr schön. Damit lassen sich die ganzen materiellen Aspekte unter einem Prüfungspunkt zusammenfassen und dann weiter systematisieren. Insoweit allerdings noch zwei weitere Anmerkungen:

  • a. Die Ausführung zum "öffentlichen Interesse" könnte etwas zu eng sein. Du sagst, es müsse ein "äußerer Bezug zum Amt" bestehen. I.R.e. PUA können allerdings auch gesellschaftliche Missstände untersucht werden ("Skandalenquêtte"), bei denen ein Amtsbezug garnicht bestehen kann.
  • b. Bei der Darstellung der sonstigen Grenzen könntest du noch einen Bezug zu den Staatsstrukturprinzipien herzustellen. Diese sind den Studierenden bereits bekannt, sodass ihnen das Erlernen der Grenzen des parlamentarischen Befassungsrechts einfacher fallen könnte. 1. Grenze: Bundesstaatsprinzip (oben in der Zuständigkeit besprochen). 2. Grenze Rechtsstaat, Gewaltenteilung: Exekutive Eigenverantwortung, "Judikative Eigenverantwortung", Kernbereich der Fraktionen/des Freien Mandats (ich glaube die Begriffe verwendet Degenhart sogar ausdrücklich in seinem Lehrbuch) 3. Grenze: Grundrechte der Bürger:innen 4. Grenze – die fehlt bislang – : Staatswohl (NSA-Entscheidung & es gibt hierzu auch noch eine zweite, recht junge Entscheidung). An dieser Stelle könntest du nach meinem Geschmack auch noch ein bißchen mehr ins Detail gehen (mit Beispielen?). Denn gerade am Beispiel Kernbereich Exekutiver Eigenverantwortung kann man sehr schon die Gewaltenteilung verständlich machen (Kontrolle ≠ Mitregieren). Denn gerade in solchen Klausuren wollen die Korrektor:innen – meiner Erfahrung nach – immer etwas zu den allgemeinen Prinzipien hören.

6. Ich würde das Beispiel mit der AfD vielleicht rausnehmen und insoweit ein bißchen (politisch) subtiler bleiben. Den Bezug bemerken die Studis dann schon selbst. Aber das ist natürlich eine Stilfrage.


III. Kleinigkeiten

1. Den ersten Satz im zweiten Abschnitt würde ich umformulieren zu: "Ein Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (Art. 44 I GG) muss formellen und materiellen Anforderungen genügen." So wie es aktuell ist könnte man den Eindruck bekommen, dass in Art. 44 I GG steht, dass es formelle und materielle Voraussetzungen gibt.

2. Im letzten Satz des zweiten Spiegelstrichs ("Die Regelung dient der effektiven...") klingt es aber so, als könne die qualifizierte Minderheit den PUA selbst einrichten. Das würde ich umformulieren und klarstellen, dass es letztlich schon eines Mehrheitsbeschlusses bedarf (oder?).

3. Den Aspekt mit der Immunität würde ich in eine "Vertiefendes Wissen"-Box packen. Das ist mE doch sehr speziell.

4. Auch die Ausführungen zur richtigen EGL sind sehr spannend (ich hatte davon noch nie gehört!). Ich würde allerdings die Literaturmeinung vielleicht ganz in die Info-Box stecken. Wenn ich mir meine Erstis aus dem letzten Semester vorstelle, die wären von dem Streit schwer überfordert gewesen.

5. Ich dachte immer PUAG stünde für "Parlamentarisches Untersuchungsausschussgesetz" bzw. "Gesetz über parlamentarische Untersuchungsausschüsse". Wie kommen die denn auch "Parlaments- und Untersuchungsausschussgesetz"? Weird...

--Wiedmann97 21:08, 3. Jun. 2021 (CEST)[Beantworten]

Großes Review Verfahren[Bearbeiten]

Lieber Jaschar,

der U Ausschuss macht jetzt auf jeden Fall schon ein großes Stück mehr Sinn :). Hatte noch ein paar formale und inhaltliche Anmerkungen. Falls du deine Weisheit noch weiter teilen willst, wäre sowohl unter A, wie auch unter B ein Prüfungsschema wundervoll. Bei B hab ichs dir schonmal unter II. in die Gliederung geschrieben, aber auch unter A. III. wäre das durchaus denkbar. Oder du packst beide Schema, wenn du sie denn erstellen willst, unter das C.. da geht es je eh um die Klausur.

Ansonsten vielen Dank und noch einen schönen Abend, Valentina (1.11.)