Diskussion:Stufen und Verfahren der Kostenermittlung

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Kostenanschlag nach DIN 276[Bearbeiten]

Der Kostenanschlag nach DIN 276 taucht nicht mehr als Leistung der HOAI auf und ist ersetzt worden durch eine "Kostenermittlung durch vom Planer bepreister Leistungsverzeichnisse" . Bitte Text aktualisieren. -- 87.184.167.215 16:17, 14. Sep. 2018 (Signatur nachgetragen von: Jürgen 18:06, 14. Sep. 2018 (CEST)-- bitte signiere deine künftigen Beiträge selbst mit 4 Tilden ~~~~)[Beantworten]

Hallo,

den Kostenanschlag gibt es nach wie vor. Der Kostenanschlag LP7 setzt sich ja aus den Angeboten (vergebenen Aufträgen) zusammen (HOAI: "Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen oder der Kostenberechnung"). Es gibt jetzt als Grundleistung der HOAI https://dejure.org/gesetze/HOAI/Anlage_10.html davor "zusätzlich" den Kostenvoranschlag (bepreistes LV). Vor Ausschreibung werden die Leistungsverzeichnisse vom Planer bepreist und so erfolgt ein Abgleich zwischen Kostenberechnung, Kostenvoranschlag und späterem Kostenanschlag. Der Kostenvoranschlag ist wichtig bei der Fragestellung: Mehrkosten in der Vergabe - Liegt es nur an der überhitzten Marktlage oder gab es schon signifikante Kostenänderungen bei der Weiterplanung LP 3 in LP5 bzw. LP6. Der Kostenvoranschlag bietet so die Möglichkeit, bevor die Ausschreibungen auf den Markt kommen, Mehrkosten auf den Grund zu gehen und z.B. Einsparpotentiale zu erörtern.

"4.3.5 Kostenvoranschlag[Bearbeiten]

Der Kostenvoranschlag dient den Entscheidungen über die Ausführungsplanung und die Vorbereitung der Vergabe. Der Kostenvoranschlag kann entsprechend dem für das Bauprojekt gewählten Projektablauf einmalig oder in mehreren Schritten aufgestellt werden. Im Kostenvoranschlag werden insbesondere folgende Informationen zugrunde gelegt: –Planungsunterlagen, z. B. Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen; –Leistungsbeschreibungen der Leistungsbereiche; –Berechnungen, z. B. für Standsicherheit, Wärmeschutz, technische Anlagen; –Berechnungen der Mengen von Bezugseinheiten der Kostengruppen nach dieser Norm und nach der Normenreihe DIN 277; –Mengenermittlungen von Teilleistungen; –Erläuterungen zur organisatorischen und terminlichen Abwicklung des Bauprojekts; –Zusammenstellungen der Kosten von bereits vorliegenden Angeboten und Aufträgen sowie der bereits entstandenen Kosten. Im Kostenvoranschlag müssen die Gesamtkosten nach Kostengruppen in der dritten Ebene der Kostengliederung ermittelt und darüber hinaus nach technischen Merkmalen oder herstellungsmäßigen Gesichtspunkten weiter untergliedert werden. Unabhängig von der Art der Ermittlung bzw. dem jeweils gewählten Kostenermittlungsverfahren müssen die ermittelten Kosten auch nach den für das Bauprojekt vorgesehenen Vergabeeinheiten geordnet werden, damit die Angebote, Aufträge und Abrechnungen (einschließlich der Nachträge) aktuell zusammengestellt, kontrolliert und verglichen werden können.

4.3.6 Kostenanschlag[Bearbeiten]

Der Kostenanschlag dient den Entscheidungen über die Vergaben und die Ausführung. Der Kostenanschlag wird entsprechend dem für das Bauprojekt gewählten Projektablauf in mehreren Schritten aufgestellt, indem die Kosten auf dem jeweils aktuellen Kostenstand (Angebot, Auftrag oder Abrechnung) zusammengestellt werden. Im Kostenanschlag werden insbesondere folgende Informationen zugrunde gelegt: –Planungsunterlagen, z. B. Ausführungs- und Detailzeichnungen, Konstruktions- und Montagezeichnungen, Aufmaß- und Abrechnungszeichnungen; –Angebote der ausführenden Unternehmen mit Leistungsbeschreibungen; –Aufträge an ausführende Unternehmen einschließlich der Vertragsunterlagen; –technische Berechnungen; –Mengenermittlungen von Teilleistungen; –Rechnungen der ausführenden Unternehmen und Ergebnisse der Rechnungsprüfung; –Informationen über die Ausführung und zur organisatorischen und terminlichen Abwicklung des Bauprojekts; –Zusammenstellungen der in Teilbereichen bereits entstandenen Kosten. Im Kostenanschlag müssen die Kosten nach den für das Bauprojekt im Kostenvoranschlag festgelegten Vergabeeinheiten zusammengestellt und geordnet werden."

Quelle: DIN 276 Kosten im Bauwesen ICS 91.010.20 Ersatz für DIN 277-3:2005-04, DIN 276-1:2008-12 und DIN 276-4:2009-08 DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau)

--Marboff 10:11, 16. Apr. 2019 (CEST)[Beantworten]

@Marboff: Dieses Projekt hat aktuell keine aktiven Autorinnen / Autoren. Wenn du Verbesserungspotenzial siehst, kannst du es gerne direkt umsetzen. -- Stephan Kulla 14:05, 26. Apr. 2019 (CEST)[Beantworten]