Feuerwehr-Dienstvorschriften: Feuerwehr-Dienstvorschrift

Aus Wikibooks

Dieser Buchabschnitt benötigt eine Wikifizierung. Hilfe ist erwünscht! Textbezogenen Fragen und Anmerkungen können auf der Diskussionsseite besprochen werden.

Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDV) regeln die Arbeiten der Feuerwehr in Deutschland. Sie sind als Richtlinien und Anleitungen zu verstehen. Sie dienen zum einem, einen einheitlichen Standard der Hilfeleistung zu definieren und ermöglichen zum anderen den geordneten Einsatz taktischer Einheiten der Feuerwehr.


Erstellung und Einführung[Bearbeiten]

Die Dienstvorschriften werden von der Projekt-Gruppe Feuerwehr-Dienstvorschriften des Ausschusses für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) erstellt und den Bundesländern zur Einführung auf Grundlage der entsprechenden Feuerwehr-Gesetze empfohlen. Aufgrund dessen unterscheiden sich die in den einzelnen Bundesländern gültigen Feuerwehrdienstvorschriften. Eine Liste der gültigen FwDVen kann in den Weblinks gefunden werden.

Die FwDV 3 ist durch die AFKzV zur Einführung empfohlen worden und ersetzt die FwDVen 3 (alt), 4 und 5. Sie ist in vielen Bundesländern jedoch noch nicht eingeführt. Ebenso ist die FwDV 1 zur Einführung empfohlen wurden und ersetzt die bisherigen FwDV 1/1 und 1/2. Sie ist in den meisten Bundesländern noch nicht eingeführt.

Aktuelle Feuerwehrdienstvorschriften[Bearbeiten]

FwDV 1 Grundtätigkeiten – Lösch- und Hilfeleistungseinsatz –

verabschiedet am 07. September 2006 und den Ländern zur Einführung empfohlen. Ersatz für die FwDV 1/1 und 1/2. In den meisten Bundesländern noch nicht eingeführt.

  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Den Einsatz während eines Brandeinsatzes
  • und währen eines Technischen Hilfeeinsatzes
FwDV 2 Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr
  • Nachfolger der FwDV 2/1 sowie der FwDV 2/2
FwDV 3 Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz
  • In der neuen FwDV 3 werden die Aufgaben und die Gliederung der Trupps in der Staffel, Gruppe und dem Zug erklärt und der Löscheinsatz für verschiedene Taktische Einheiten erläutert.
  • Die alte FwDV 13/1 erst als Ergänzung "FwDV 3-TH" herausgegeben um schließlich vollständig in die FwDV 3 integriert zu werden
FwDV 7 Atemschutz
  • In dieser FwDV werden die Anforderungen an einen Atemschutzgeräteträger, die Aus- und Weiterbildung, sowie Einsatzgrundsätze, Aufgabenverteilung und die Bedeutung des Atemschutzes erklärt.
FwDV 8 Tauchen
FwDV 10 Die tragbaren Leitern
FwDV 100 Führung und Leitung im Einsatz
FwDV 500 Einheiten im ABC-Einsatz
  • Diese Dienstvorschrift befasst sich mit dem Vorgehen der Feuerwehr bei Atomaren, Biologischen und Chemischen (kurz: ABC) Gefahren
PDV/DV 800 Fernmeldeinsatz
  • Diese (für Katastrophenschutz und Polizei allgemein geltenden) Diensvorschrift befasst sich mit der Planung, Aufbau und Betrieb des Fernmeldeverkehrs
PDV/DV 810 Fernmeldebetriebsdienst
  • (mit dem für den Katastrophenschutz und im speziellen die Feuerwehr relevanten Teil "PDV/DV 810.3 Sprechfunkdienst"
  • Die Vorschrift besteht aus fünf Teilen: einen allgemeinen Teil und den fachspezifischen Teilen "Fernschreibverkehr", "Telegrafiefunkverkehr", "Sprechfunkverkehr", "Fernsprechverkehr", wobei für Katastrophenschutz besonders Teil 3 "Sprechfunkdienst" relvant ist
  • In diesem Teil wird der Ablauf des Sprechfunkverkehrs geregelt
  • in einigen Bundesländern ist Teil 3 als eine eigenständige FwDV 810 eingeführt worden

Ehemalige Feuerwehrdienstvorschriften[Bearbeiten]

Einige dieser FwDVen sind in einigen Bundesländern noch gültig.

FwDV 1/1 Grundtätigkeiten - Löscheinsatz und Rettung

durch FwDV 1 ersetzt, aber in den meisten Bundesländern noch gültig

  • Die persönliche Ausrüstung eines jeden Feuerwehrmannes
  • Die Einsatzausrüstung der einzelnen Trupps
  • Handhabung von Einsatzgeräten
  • Das Retten (insbesondere Menschenrettung)
  • Sichern von Einsatzstellen
FwDV 1/2 Grundtätigkeiten - Technische Hilfeleistung und Rettung

durch FwDV 1 ersetzt, aber in den meisten Bundesländern noch gültig

  • gleiche Inhalt wie die FwDV 1/1; nur für Technische Hilfeleistungen
FwDV 2/1 Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr - Rahmenvorschriften
  • Hier werden die Aufgaben der einzelnen Trupps in der Löschgruppe erklärt; weiterhin werden die Aufgaben von besonderen Funktionen wie Gerätewart, Sprechfunker, Maschinist, Atemschutzgerätewart, Schirrmeister und Kreisausbilder erklärt.
FwDV 2/2 Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr - Muster-Ausbildungspläne
FwDV 3 Die Staffel im Löscheinsatz (eingeflossen in neue FwDV 3)
  • Es wird die Gliederung der Staffel und die Aufgaben der einzelnen Trupps beim Löscheinsatz erklärt.
FwDV 4 Die Gruppe im Löscheinsatz (eingeflossen in neue FwDV 3)
  • Es wird die Gliederung und die Aufgaben der einzelnen Trupps in der Gruppe erklärt.
FwDV 5 Der Zug im Löscheinsatz (eingeflossen in neue FwDV 3)
  • Hier wird die Gliederung und die Aufgaben der Trupps im Zug erklärt.
FwDV 9/1 Strahlenschutz - Rahmenvorschriften (eingeflossen in die FwDV 500)
FwDV 9/2 Strahlenschutz - Einsatzgrundsätze (eingeflossen in die FwDV 500)
FwDV 12/1 Einsatzleitung - Führungssystem (wurde durch FwDV 100 ersetzt)
FwDV 13/1 Technische Hilfeleistung
  • Enthält taktische Festlegungen für die Gruppe im Hilfeleistungseinsatz.
FwDV 14 Gefährliche Stoffe (eingeflossen in die FwDV 500)
PDV/DV 102 Taktische Zeichen (in den Ausgaben 1976 und 1986, Teile sind in die FwDV 100 und in den Entwurf einer neuen DV 102 eingeflossen)

Feuerwehrdienstvorschriften in Planung / lokale FwDV[Bearbeiten]

AA 3 Ausbildungsanleitung für die Feuerwehren Baden-Württemberg - Einheiten im Löscheinsatz
  • Eingeführt 2004 als die FwDV 3 (neu) zu scheitern drohte, wurde mit deren erscheinen jedoch zurückgezogen
  • außerhalb von Baden-Württemberg nicht gültig.
FwDV 6 Taktische Einheiten und Verbände (in Planung)
  • Teile davon flossen in die neue FwDV 3 "Einheiten im Löscheinsatz" ein
FwDV 11 Einsätze auf dem Wasser (in Planung)
FwDV 102 Taktische Zeichen
  • es wurde von der Ständigen Konferenz für Katastrophenvorsorge und Katastrophenschutz (SKK) 1999/2003 ein Entwurf für eine DV 102 auf Grundlage der alten PDV/DV 102 ausgearbeitet. Einige Zivilschutz- bzw. Katastrophenschutzorganisationen haben den Entwurf bereits als organisationsinterne Vorschrift übernommen, bei der Feuerwehr wurde die Vorschrift seitens des AFKzV bisher nur als "Lehrunterlage" bzw. "Ausbildungs- und Gebrauchsanleitung" herausgegeben.
FwDV 300 HH Gesundheitliche Anforderungen (FwDV der Feuerwehr Hamburg)
  • nur gültig in Hamburg

Literatur[Bearbeiten]

  • Lothar Schott, Manfred Ritter, Feuerwehr Grundlehrgang FwDV 2, Wenzel-Verlag, Marburg, 14. Aufl., 2006.

Weblinks[Bearbeiten]

Volltext der Vorschriften[Bearbeiten]