Punktmengentopologie/ Inneres, Äußeres und Rand, der Abschluss
Definition (Inneres, Äußeres und Rand):
Es sei ein topologischer Raum und eine Teilmenge. Ein Punkt ist
- innerer Punkt von genau dann, wenn der Nachbarschaftsfilter von eine gänzlich in enthaltene Menge enthält
- äußerer Punkt von genau dann, wenn der Nachbarschaftsfilter von eine gänzlich von disjunkte Menge enthält
- Randpunkt von genau dann, wenn jede Menge von sowohl Punkte aus als auch aus enthält
Definition (Abschluss):
Es sei ein topologischer Raum und . Der Abschluss von , geschrieben , ist die Schnittmenge aller abgeschlossenen Mengen, die enthalten.
Satz (Der Abschluss ist die Vereinigung von inneren und Randpunkten):
Es sei ein topologischer Raum und . Dann ist die Vereinigung aller inneren und Randpunkte von .
Beweis: Zunächst bemerken wir, dass die Menge aller äußeren Punkte offen und von disjunkt ist. Natürlich kann sich kein äußerer Punkt in befinden, weil sonst ja in jeder Menge des Nachbarschaftsfilters enthalten wäre. Ferner wählen wir für jeden äußeren Punkt die Menge als die Vereinigung (um hier das Auswahlaxiom zu vermeiden) aller offenen Umgebungen von , die von disjunkt sind. Dann gilt, dass die Menge der äußeren Punkte identisch ist mit der Menge
ist, da ja jedes Element dieser Menge auch äußerer Punkt ist, weil ein mit selbst eine von disjunkte Umgebung besitzt. Da die Einteilung in innere, äußere und Randpunkte eine Partitionierung ist, enthält die Vereinigung von inneren und Randpunkten also den Abschluss von .
Umgekehrt sei abgeschlossen. Dann sind alle Punkte in äußere Punkte von , mit der Umgebung . Also ist die Vereinigung von inneren und Randpunkten im Abschluss von enthalten.