Rauchen: Passiv

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Tabakrauch in einer Gaststätte

 Passivrauchen ist die Inhalation von Tabakrauch aus der Raumluft. Vom Passivrauchen werden Raucher, aber auch Nichtraucher betroffen, die sich in der Nähe von aktiven Rauchern aufhalten. Betroffen durch die Folgen des Passivrauchens sind vor allem:

  • Kinder von Rauchern
  • Ehepartner von Rauchern
  • Nichtraucher an Arbeitsplätzen mit hohem Tabakrauchanteilen in der Raumluft, beispielsweise in Gaststätten

Fakt ist: Passivrauchen schadet sowohl Rauchern als auch Nichtrauchern. Die Thematik ist daher elementarer Bestandteil der Nichtraucher-Diskussion und -Politik. Durch das weitgehende Verbot des Rauchens in Gaststätten und in Zügen hat sich die Problematik des Passivrauchens entschärft. Immer mehr Raucher gewöhnen sich daran zum Rauchen an die frische Luft zu gehen.

Passivrauchen bei Kindern[Bearbeiten]

siehe http://www.tabakkontrolle.de/pdf/Schutz_der_Kinder_vor_Passivrauchen_2008.pdf

Passivrauchen bei Ehepartnern[Bearbeiten]

Passivrauchen am Arbeitsplatz[Bearbeiten]

Rauchen am Arbeitsplatz ist in Deutschland in geschlossenen Räumen nicht erlaubt. Des Weiteren sind viele Behörden dazu angehalten, ihre Mitarbeiter dazu zu verpflichten, nicht öffentlich zu rauchen. In vielen Berufen wie z.B. in der Gastronomie, aber auch beispielsweise als Flugbegleiter schafft dieses Verbot massive Gesundheitsvorteile für alle Angestellten, die im Rauch arbeiten. Dies gilt sowohl für Raucher, als auch für Nichtraucher. Nach wie vor gibt es große regionale Unterschiede in den jeweiligen Segmenten, basierend auf der Zuständigkeit von Land und Bund.