Stenografisches Wörterbuch/ Wiener Urkunde (1968)/ 2. Teil

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(vorerst noch ohne die Beispiele in Kurzschrift) ???


Systemurkunde der Deutschen Einheitskurzschrift
Wiener Urkunde


Die Einheitskurzschrift gliedert sich in zwei Teile:
1. Teil: Verkehrsschrift
2. Teil: Schnellschrift
A. Eilschrift
B. Redeschrift


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1. Teil: Verkehrsschrift - 2. Teil: Schnellschrift (A. Eilschrift, B. Redeschrift) - Beispielsammlung zur Schnellschrift


2. Teil: Schnellschrift (A. Eilschrift, B. Redeschrift)[Bearbeiten]

§ 10 Allgemeine Vorschriften[Bearbeiten]

1. Das Kürzungsverfahren der Schnellschrift gründet sich auf den Begriffs- und Satzzusammenhang, auf Denk- und Sprachgesetze.

2. Jedes Wortbild muß in dem gegebenen Zusammenhang eindeutig sein. Beim Kürzen nichterweiterter Wortstämme ist besondere Vorsicht geboten.

3. Die Beispielsammlungen A und B enthalten eine Auswahl zweckmäßiger Kürzungen und Verkürzungen.

4. Deutsche Vor- und Nachsilben dürfen nur in den Fällen des § 11 Ziff. 1 Buchst. a und e, der Ziff. 2 und des § 20 weggelassen werden.

5. Die Formteile (alle Silben und Laute außer der Stammsilbe) werden mit dem gekürzten Stamm und miteinander verbunden, wenn es möglich und nichts anderes bestimmt ist. Zusammengehöriges muß, wenn es nicht verbunden wird, eng zusammengerückt, wo möglich, über- oder untereinander geschrieben werden.

A. Eilschrift[Bearbeiten]

§ 11 Weitere Verkürzungen[Bearbeiten]

1. Soweit die Deutlichkeit gewahrt bleibt, dürfen weggelassen werden

a) die Vorsilbe - ge - im Wortinnern,

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b) das e der Schlußsilbe -er in -ber, -ger, -ter, -ker, -rer, -der, -fer, -pfer, -per, -wer,

[Bild fehlt ???]

c) Zwischensilben, Zwischenlaute, Endsilben und Endlaute,

[Bild fehlt ???]

d) sicher ergänzbare Endungen, z.B.

  • -(e)st nach und vor du,
  • -(e)n am Zeitwort,
  • -(e)s im zweiten Fall des Hauptwortes,

[Bild fehlt ???]

e) die Nachsilbe -ig- vor -keit,

[Bild fehlt ???]

f) von zwei aufeinanderfolgenden Selbstlauten der entbehrlichere,

[Bild fehlt ???]

g) die Vorlaute l, n und t einer Mitlautfolge. Ist der Nachlaut ein Aufstrich-t, so geht das Sinnbild des Selbstlautes nach §14 auf den Anlaut über; ist dies nicht möglich, so darf Abstrich-t verwendet werden.

[Bild fehlt ???]


2. Die Nachsilbe -ung darf verschmolzen werden; sie darf weggelassen werden, wenn keine Verwechslungsgefahr besteht.

[Bild fehlt ???]

3. Die kleinen und mittleren Zeichen für Vorsilben und Vorwörter dürfen bei den an der Obergrenze beginnenden Zeichen oben angesetzt werden; um- behält seinen Platz.

[Bild fehlt ???]

4. -üb(e)r darf nach Vorsilben, Vorwörtern und Bestimmungswörtern mit Durchkreuzung bezeichnet werden.

[Bild fehlt ???]

5. Wo es vorteilhaft und deutlich ist, dürfen Wörter verbunden werden.

[Bild fehlt ???]

6. Bei der Verbindung von Wortteilen und Wörtern dürfen Haarstriche einander überdecken.

[Bild fehlt ???]


§ 12 Weitere Kürzel[Bearbeiten]

[Bild fehlt ??? - beschriftete Kürzel:

  • -bar
  • beschäftigt
  • darauf
  • dis-
  • du
  • einzel(n)
  • etwa
  • forder
  • förder
  • genossenschaft
  • gesamt
  • geschäft
  • gleich
  • groß
  • -ial
  • -i(e)
  • -i-e (nur am Schluß von Fremdwörtern)
  • -iell
  • -ig(t, -(t)isch
  • immer
  • int(e)r
  • -ismus
  • -ismen
  • -istisch
  • jetz(t)
  • kapital, kap(it)
  • kost
  • kunst (ü)
  • macht
  • mach
  • mensch
  • mindest(ens)
  • müss(ß)
  • punkt (ü)
  • -sam
  • -selb
  • selbständig
  • selbstverständlich
  • sonst
  • sozial
  • stellung
  • tag
  • tausend
  • volk (ö)
  • wachs
  • wenigst(ens)
  • wer
  • zunächst
  • -z-ung

]

[Bild fehlt ???]


§ 13 Kürzungen[Bearbeiten]

Die folgenden Kürzungen sind aus den Regeln des §§14, 15 und 18 abzuleiten.

1. Kürzungen auf den Anlaut

[Bild fehlt ??? - beschriftete Kürzungen:

  • bahn
  • bald
  • bild
  • brauch
  • bund
  • darf
  • dauer
  • dien(st)
  • fahr
  • fall
  • folg
  • frag
  • früh
  • füll
  • ganz
  • größ
  • grund
  • gunst
  • hand
  • haupt
  • herr
  • hier
  • hoch
  • hundert
  • jahr
  • komm
  • kraft
  • kurz
  • land
  • leg
  • leist
  • letzt
  • mach
  • mal
  • man(n, d)
  • mehr
  • minder
  • nun
  • reich
  • -richt, richt-
  • schnell
  • sehr
  • setz
  • stadt
  • statt
  • stütz
  • tat
  • tracht
  • trag
  • während
  • wechsel
  • wunsch
  • zahl

]


2. Kürzungen auf den Auslaut

[Bild fehlt ??? - beschriftete Kürzungen:

  • biet
  • bitt
  • blick
  • freund
  • -führ
  • gemeinde
  • gemeinsam
  • gemeinschaft
  • glaub
  • glück
  • haus
  • kauf
  • klag
  • klar
  • klein
  • lang
  • maß, mass
  • mög
  • muß
  • nach
  • -nis
  • -nisse
  • -tnisse
  • pflicht
  • rech
  • recht
  • schließ
  • schreib
  • schrift
  • sein (Zw.)
  • -sicht
  • staat
  • -stell
  • stimm
  • -teil
  • -treib
  • war
  • weis
  • welch
  • zeit
  • zeug
  • zieh

]

3. Stämme mit wechselnden Kürzungsarten

[Bild fehlt ??? - beschriftete Kürzungen:

  • geb
  • geh
  • sprech
  • steh

]

4. Kürzungen und Formsilben

[Bild fehlt ??? - beschriftete Kürzungen:

  • allgemein
  • angenehm
  • antwort
  • aufmerksam
  • außerordentlich
  • gesellschaft
  • gesetz
  • gewesen
  • möglich
  • monat
  • ungefähr
  • versicher
  • wirtschaft

]

5. Kürzungen für Fremdwörter und Eigennamen

a) nach Art der Stamm- und Formkürzungen

[Bild fehlt ??? - beschriftete Kürzungen:

  • aktie
  • direkt
  • fabrik
  • finanz
  • graph
  • industrie
  • interesse
  • kommun-
  • konferenz
  • konjunktur
  • konkurrenz
  • konsequent
  • konstruktion
  • kont(o)
  • kultur
  • minister
  • natur(ü)
  • paragraph
  • partei
  • person(ö)
  • praxis
  • pro
  • produkt
  • prozent
  • -(i, e)tät
  • telegraf
  • trans

]

b) auf Wortanfang oder auf Wortanfang mit Wortende

[Bild fehlt ???]

Nach Art der Beispiel unter Ziff. 5 Buchst. b dürfen weitere Fremdwörterkürzel gebildet werden.


B. Redeschrift[Bearbeiten]

§ 14 Kürzungen auf den Anlaut[Bearbeiten]

1. a) Beginnt der Stamm (oder ein anderer kürzbarer Wortteil) mit einem Mitlaut, so wird der Auslaut weggelassen, wenn er ein Mitlaut oder eine Mitlautfolge ist. Der Selbstlaut wird, auch wenn er den Stamm schließt, nach folgendem Muster dargestellt:

[Bild fehlt ???]

b) Bei Mitlautfolgen wird der Vorlaut verstärkt.

c) Zur Andeutung von o dürfen die nachstehenden Zeichen gewölbt werden, bei ö mit Verstärkung.

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d) Die Hochstellung beträft eine Stufe.

e) Mit hochgestellten Kürzungen auf den Anlaut dürfen Vorsilben außer zu nicht verbunden werden.

f) Die Tiefstellung beträgt bei kleinen und mittleren Zeichen eine halbe Stufe, bei Oberlängen eins Stufe.

g) Unter- und Ganzlängen als Anlaute dürfen weder hoch- noch tiefgestellt werden.

[Bild fehlt ???]

2. Beginnt der Stamm (oder ein anderer kürzbarer Wortteil) mit einem Selbstlaut, so wird der Auslaut weggelassen. Der Selbstlaut wird buchstäblich geschrieben oder im folgenden Wortteil versinnbildlicht.

[Bild fehlt ???]

§ 15 Kürzungen auf den Auslaut[Bearbeiten]

1. a) Schließt der Stamm (oder ein anderer kürzbarer Wortteil) mit einem Mitlaut, so wird der Anlaut weggelassen.

[Bild fehlt ???]

b) Die Kürzung wird auf die Oberlinie gestellt, wenn sie - im Zusammenhang - mit einem anderen Wortbild verwechselt werden könnte.

[Bild fehlt ???]

c) Vor Zeichen mit besonderen Verbindungen, die in deutschen Wörtern nur im Auslaut vorkommen, darf bei e (ä) und a der Selbstlautanstrich wegfallen.

[Bild fehlt ???]

d) Zur Andeutung von ü darf das vorhergehende Zeichen (Vorsilbe, Vorwort, Bestimmungswort) durchkreuzt werden.

[Bild fehlt ???]

2. Schließt der Stamm (oder ein anderer kürzbarer Wortteil) mit einem Selbstlaut, so wird der Anlaut weggelassen. Das Selbstlautzeichen wird auf die Oberlinie gestellt. Die Zeichen für die u-Laute bleiben an ihrem Platz; eu und äu auch.

[Bild fehlt ??? ]


§ 16 Kürzungen auf den Nachlaut[Bearbeiten]

Der Nachlaut einer den Stamm schließenden Mitlautfolge darf ohne Andeutung des Selbstlautes zur Kürzung verwendet werden. Die Kürzung wird, wenn sie mit Vorhergehenden nicht verbunden wird, auf die Oberlinie gestellt; folgt auf Nachlaut-t eine Nachsilbe, so steht die Kürzung auf der Grundlinie.

[Bild fehlt ??? ]


§ 17 Kürzungen auf den Inlaut[Bearbeiten]

1. An- und Auslaut bleiben unbezeichnet. Das Selbstlautzeichen wird auf die Oberlinie gestellt.

[Bild fehlt ???]

2. In erweiterten und zusammengesetzten Wörtern darf Inlaut-i durch einen Punkt auf der Oberlinie, Inlaut-z durch einen Punkt unter der Grundlinie angedeutet werden.

[Bild fehlt ???]


§ 18 Kürzungen auf Formteile[Bearbeiten]

1. Bei der Kürzung auf Formteile wird der Stamm weggelassen. Es werden nur Vorsilben (Vorwörter) und (oder) Schlußsilben (Schlußlaute) geschrieben.

[Bild fehlt ???]

2. a) Wir auf Schlußsilben (Schlußlaute) allein gekürzt, so werden diese auf die Oberlinie gestellt, ausgenommen - heit, -schaft, - tum, - ung.

Schlußsilben (Schlußlaute)

b) Besondere Schreibungen für Schlußsilben:

[Bild fehlt ??? - beschriftete Kürzungen:

  • -en
  • -er
  • -ig
  • -isch

]

[Bild fehlt ???]

3. Der Stammselbstlaut darf in der zur Kürzung verwendeten Formsilbe versinnbildlicht werden. Dabei beträgt die Hochstellung eine Stufe, die Tiefstellung bei kleinen Zeichen und -ung eine halbe Stufe, sonst eine ganze Stufe.

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§ 19 Kürzungen von Fremdwörtern und Eigennamen[Bearbeiten]

1. Fremdwörter und Eigennamen dürfen nach den Regeln für deutsche Wörter gekürzt werden

a) wie Kürzungen auf den Anlaut (teilweise unter Beifügung der Schlußsilben),

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b) wie Kürzungen auf den Auslaut,

[Bild fehlt ???]

c) wie Kürzungen auf den Inlaut,

[Bild fehlt ???]

d) wie Kürzungen auf Formteile,

[Bild fehlt ???]

2. Fremdwörter und Eigennamen dürfen auch gekürzt werden

a) auf den Wortanfang,

[Bild fehlt ???]

b) auf das Wortende (das auf die Oberlinie gestellt wird),

[Bild fehlt ???]

c) auf Wortanfang mit Wortende

[Bild fehlt ???]


3.) Wird in Fremdwörtern und Eigennamen Aufstrich-t verwendet, dürfen Häkchen, Selbstlaute und Selbstlautanstrich wegfallen.

[Bild fehlt ???]

4. Beginnt die Schlußsilbe mit i, so wird der Selbstlautanstrich eine halbe Stufe über der Grundlinie angesetzt, bei Beginn mit u an der Grundlinie.

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5. Besondere Schreibungen für Silben am Schluß eines Fremdwortes:

[Bild fehlt ??? - beschriftete Schlußsilben:

  • -anz
  • -enz
  • -inal, -ional
  • (u)-ion

]

[Bild fehlt ???]



§ 20 Weitere Kürzungsmöglichkeiten und Sonderformen[Bearbeiten]

1. Soweit die Deutlichkeit gewahrt bleibt, dürfen weggelassen werden

a) weitere Vorlaute von Mitlautfolgen, Wortteile und Wörter, wobei ein Selbstlaut in einem vorhergehenden oder folgenden Wortteil oder Wort angedeutet werden darf,

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b) Bindestrich, wenn Zeichen unmittelbar verbunden oder verschmolzen werden können.

[Bild fehlt ???]

Die Regel des § 17 Ziff. 2 darf erweitert werden und auch bei einfachen Wörtern angewendet werden.

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3. Kürzel dürfen verkürzt werden.

[Bild fehlt ???]

4. Gleiche oder ähnliche Abstrichzeichen dürfen einander überdecken.

[Bild fehlt ???]

5. In der hohen Praxis dürfen weitere Kürzungsmittel verwendet werden; jedoch müssen Sonderformen in einem sinnvollen graphischen Zusammenhang mit ihren Ausgangsformen stehen.

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1. Teil: Verkehrsschrift - 2. Teil: Schnellschrift (A. Eilschrift, B. Redeschrift) - Beispielsammlung zur Schnellschrift