Verwaltungsrecht in der Klausur/ Die Fälle / Übungsfall zum Antrag nach § 80 V VwGO
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Die Struktur des Antrags nach § 80 V VwGO
[Bearbeiten]Autor der Ursprungsfassung ist Nikolas Eisentraut
Der gutachterlichen Prüfung des Antrags nach § 80 V VwGO liegt die folgende Struktur zugrunde:
A. Zulässigkeit
- I. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs (s. § 1 Rn. 8 ff.)[1]
- II. Statthafte Antragsart (s. § 1 Rn. 6 ff.)[2]
- III. Antragsbefugnis[3]
- IV. Beteiligte[4]
- V. Zuständiges Gericht[5]
- VI. Rechtsschutzbedürfnis[6]
B. Begründetheit[7]
Variante 1: Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
Variante 2: Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung
- I. Formelle Rechtmäßigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit
- II. Abwägung Aussetzungsinteresse mit Vollzugsinteresse (summarische Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache → Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts)
- III. Ggf.: Besonderes Vollzugsinteresse
Übungsfall zum Antrag nach § 80 V VwGO
[Bearbeiten]Fall 14: Antrag nach § 80 V VwGO bei einer Versammlung unter Auflagen
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Fußnoten
[Bearbeiten]- ↑ Ausführlich zur Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs Eisentraut, in: Eisentraut, Veraltungsrecht in der Klausur, 2020, § 1 Rn. 162 ff.
- ↑ Ausführlich zum Antrag nach § 80 V VwGO als statthafter Antragsart Heilmann, in: Eisentraut, Verwaltungsrecht in der Klausur, 2020, § 8 Rn. 2 ff.
- ↑ Ausführlich zur Antragsbefugnis beim Antrag nach § 80 V VwGO Burbach, in: Eisentraut, Verwaltungsrecht in der Klausur, 2020, § 8 Rn. 30 f.
- ↑ Ausführlich zu den Beteiligten beim Antrag nach § 80 V VwGO Creemers, in: Eisentraut, Verwaltungsrecht in der Klausur, 2020, § 8 Rn. 34 ff.
- ↑ Ausführlich zum zuständigen Gericht beim Antrag nach § 80 V VwGO Goldberg, in: Eisentraut, Verwaltungsrecht in der Klausur, 2020, § 8 Rn. 39 f.
- ↑ Ausführlich zur Rechtsschutzbedürfnis beim Antrag nach § 80 V VwGO Valentiner, in: Eisentraut, Verwaltungsrecht in der Klausur, 2020, § 8 Rn. 41 ff.
- ↑ Ausführlich zur Struktur der Begründetheitsprüfung beim Antrag nach § 80 V VwGO Heilmann, in: Eisentraut, Verwaltungsrecht in der Klausur, 2020, § 8 Rn. 50 ff.; zum Antrag nach § 80 V VwGO im Polizei- und Ordnungsrecht Eisentraut, a.a.O., § 8 Rn. Rn. 79 ff.; Zum Antrag nach 80 V VwGO im Kommunalrecht Piecha, a.a.O., § 5 Rn. 81 ff.