Babybuch: Rechtliches und Finanzielles
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Schwangerschaft und Geburt
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Ein Kind sorgt nicht nur bei seinen Eltern für Freude, sondern auch für jede Menge Papierkram und Formulare zum Ausfüllen. Geburtsurkunde, Kindergeld, Elternzeit, Sorgerecht, Elterngeld, all das will zur rechten Zeit beantragt werden, will man kein Geld verschenken. In diesem Kapitel schlagen wir einen Pfad durch den Bürokratiedschungel und erklären, wann, wie und wo Sie sich am besten um was kümmern.
Vor der Geburt
[Bearbeiten]Mutterschutz
[Bearbeiten]Mutterschutz nennt man das Regelwerk, mit dem schwangere Frauen in der Arbeitswelt geschützt werden. So gibt es einen besonderen Kündigungsschutz, ein Beschäftigungsverbot sechs Wochen vor der Geburt bis acht Wochen nach der Geburt und es gelten z.B. besondere Richtlinien für den Arbeitsplatz (nicht schwer heben...)
- Wo
- Beim Arbeitgeber
- Wann
Damit der Arbeitgeber die Bestimmungen einhalten kann, sollte er davon wissen - eine Benachrichtigung empfiehlt sich also. Wann Sie diese vornehmen, bleibt Ihnen überlassen.
- Wie
- Mit einer Bescheinigung vom Frauenarzt.
Mutterschaftsgeld
[Bearbeiten]Mutterschaftsgeld In der Zeit des Beschäftigungsverbots erhalten Sie Mutterschaftsgeld: einen Grundbetrag von Ihrer Krankenkasse, den der Arbeitgeber auf Ihr Nettogehalt aufstockt.
- Wo
- Antrag bei der Krankenkasse
- Wann
- Einmal in der Schwangerschaft, den zweiten Teil nach der Geburt.
Vaterschaftsanerkennung
[Bearbeiten]Vaterschaftsanerkennung Wichtig für unverheiratete Paare: die Vaterschaftsanerkennung können Sie bereits in aller Ruhe vor der Geburt auf dem Standesamt Ihrer Gemeinde vornehmen. Sie sollten dazu beide Ihre Geburtsurkunde dabeihaben.
Gemeinsames Sorgerecht
[Bearbeiten]Sorgeerklärung Wer sich als unverheiratetes Paar das Sorgerecht teilen will, kann dies auch bereits vor der Geburt regeln. Die Eltern müssen dazu eine Sorgeerklärung vor einem Notar oder einem zuständigem Mitarbeiter des Jugendamtes abgeben. Voraussetzung ist die Vaterschaftsanerkennung, die Sie dazu mitbringen sollten.
Steuerklasse und Elterngeld
[Bearbeiten]Wenn die Eltern vor der Geburt die Lohnsteuerklassen geändert haben und die Elterngeld beanspruchende Mutter deswegen ein höheres Nettoeinkommen bezieht als vor dem Steuerklassenwechsel, ist die Elterngeldhöhe auch nach diesem zeitweise höheren Nettoeinkommen zu bestimmen. Daher sollte man vor der Geburt ausrechnen, ob es besser ist, wenn der Hauptverdiener in der ungünstigen Steuerklasse V ist - den Steuernachteil kann man am Jahresende über den Lohnsteuerausgleich wieder zurückholen. (Steuertipps.de)
Nach der Geburt
[Bearbeiten]Geburtsurkunde
[Bearbeiten]Geburtsurkunde Die Geburtsurkunde ist die Voraussetzung für die meisten nächsten Schritte - fast alle anderen Anträge können Sie erst stellen, wenn Sie die Geburtsurkunde (und die mitgelieferten Kopien) in den Händen halten. In vielen Kliniken gibt es ein Geburtenbüro, das Ihnen den Gang zur Behörde abnimmt. Formular ausfüllen (wie soll das Kind heißen - jetzt nicht verschreiben...) , den frischgebackenen Vater zum Abgeben schicken. Und vielleicht ist Ihre Stadtverwaltung auch schon so modern und schickt Ihnen die Geburtsurkunden zu, nachdem Sie die entsprechende Verwaltungsgebühr überwiesen haben. Im Telefonat mit Ihrem Einwohnermeldeamt können Sie dies klären.
Kindergeld
[Bearbeiten]Kindergeld Wird bei der Familienkasse beantragt. Kopie der Geburtsurkunde nötig.
Elternzeit
[Bearbeiten]Elternzeit Wird beim Arbeitgeber beantragt, spätestens sechs Wochen vor Ablauf der Mutterschutzfrist (also zwei Wochen nach der Geburt). Wie Sie den Antrag stellen, klären Sie direkt mit dem Arbeitgeber.
Elterngeld
[Bearbeiten]Elterngeld Wird bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragt. Kopie der Geburtsurkunde nötig.
Krankenversicherung
[Bearbeiten]Nicht nur Sie, sondern auch das Kind sollte krankenversichert sein. Bei den gesetzlichen Krankenversicherungen wird es bei einem Elternteil mitversichert, erhält aber eine eigene Versichertenkarte. Die wird auch schon bald gebraucht, wenn Sie zur ersten Vorsorgeuntersuchung zum Kinderarzt wollen. Kopie der Geburtsurkunde nötig.
- Private Krankenversicherung (PKV)
- Gesetzliche Krankenkasse (GKV)
Reisepass
[Bearbeiten]Wer mit seinem Kind ins Ausland reisen will, benötigt früher oder später einen Kinderreisepass. Diesen erhalten Sie gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr (derzeit 13 Euro) beim Einwohnermeldeamt. Mitbringen müssen Sie dazu lediglich ein Passfoto des Kindes sowie bei unverheirateten, gemeinsam sorgeberechtigten Eltern eine Zustimmungserklärung des anderen Elternteils, wenn Sie nicht zusammen hingehen. Den Reisepass können Sie ohne Wartezeit sofort mitnehmen.
Passfoto herstellen:
- Format 35x45mm
- Einfarbiger, heller Hintergrund
- Augen geöffnet, Aufnahme von vorn
Tipp: Geeignete Aufnahme oder Bildausschnitt unter den unzähligen Kinderfotos heraussuchen, die die stolzen Eltern sowieso zuhause haben. Im Bildbearbeitungsprogramm Foto ins Format 35x45 mm bringen, auf USB-Stick speichern und damit in eine Drogerie gehen, die über einen Fotodrucker verfügt. Dort in der Programmwahl Passfoto auswählen - et voila, haben Sie Passfotos zum Preis von weniger als 1 Euro.
Kinderbetreuungskosten
[Bearbeiten]In der Steuererklärung können Eltern die Kinderbetreuungskosten, wie Kindergartenbeiträge oder Kosten für die Tagesmutter angeben. Sind die Abzugsvoraussetzungen erfüllt, können zwei Drittel der Betreuungskosten bis zu 4.000 Euro pro Kind geltend gemacht werden. (Steuertipps.de)
Kinderbetreuung im Krankheitsfall
[Bearbeiten]Kind krank
[Bearbeiten]Jede arbeitenden Elternteil kann im Krankheitsfall des Kindes pro Jahr und pro Kind eine bestimmte Anzahl an Tagen zu Hause bleiben, um ein krankes Kind zu betreuen.
Kinder-betreuender Ehepartner krank
[Bearbeiten]Bei schweren Erkrankungen und bei der Geburt eines Geschwisterkindes kann unbezahlter Urlaub genommen werden, die GKV erstattet danach (teilweise) die Lohnkosten. Die genauen Bedingungen sollten bei der zuständigen GKV erfragt werden.