Betriebswirtschaft/ Betrieb und Markt/ Märkte und Börsen
Märkte
[Bearbeiten]Der Begriff Markt (v. lat.: mercatus Handel, zu merx Ware) bezeichnet im engeren Sinne den Ort, an dem Waren regelmäßig gehandelt oder getauscht werden (Handelsplatz). Im weiteren Sinne bezeichnet der Begriff heute das geregelte Zusammenführen von Angebot und Nachfrage von Waren, Leistungen und Rechten. Das traditionelle Zeichen eigener Markthoheit einer Stadt war früher der Roland.
Marktrecht und Marktplatz
[Bearbeiten]Ein Markt ist ein städtischer Platz (z. B. Gendarmenmarkt in Berlin), auf dem regelmäßig Verkaufsveranstaltungen (Märkte) abgehalten werden oder wurden. Dieser so genannte Marktplatz ist in der Regel der zentrale Platz in einer Stadt, an dem auch das Rathaus errichtet wurde. In größeren Städten existierten oft mehrere Marktplätze, auf denen früher spezifische Waren angeboten wurden. Um Märkte nicht unter freiem Himmel abhalten zu müssen, wurden in vielen Städten Markthallen errichtet. Das Recht, einen Markt abzuhalten (Marktrecht), war im Mittelalter für die städtische Entwicklung entscheidend, und galt als erste Stufe zum Stadtrecht. Der Roland als traditionelles Symbol der Markthoheit findet sich heute noch als Standbild in etlichen deutschen Städten, z. B. in Brandenburg an der Havel, Bremen, Halberstadt, Stendal, Wedel und Zerbst.
"Markt" ist auch in einigen Bundesländern wie zum Beispiel Bayern die offizielle Bezeichnung für eine Gemeinde, die einen Status zwischen Dorf und Stadt einnimmt. Dieser Status war früher mit der Verleihung des Marktrechts verbunden. In anderen Bundesländern gibt es dafür andere Bezeichnungen. In Bayern und Österreich ist der Begriff Markt bis heute teilweise offizieller Bestandteil des Ortsnamens.
Arten von Märkten
[Bearbeiten]Aus dem ortsbezogenen Marktbegriff hat sich im Zeitverlauf ein auf die Verkaufsform bezogener Marktbegriff abgeleitet. Heute unterscheidet man eine ganze Reihe unterschiedlicher Märkte.
Markt als offene Verkaufsveranstaltung
[Bearbeiten]Markt ist ebenfalls die Bezeichnung der Verkaufsveranstaltung an sich, zu der in regelmäßigen oder unregelmäßigen Abständen an einem bestimmten Ort Händler zusammenkommen, um Waren des täglichen Bedarfs an Ständen zu verkaufen (so genannte Krämer- oder Krammärkte), oft in Form eines Wochen- oder Jahrmarkts. Werden über den täglichen Bedarf hinausgehende Waren angeboten, spricht man von einem Flohmarkt.
Neben solchen allgemeinen Marktveranstaltungen hat sich im Lauf der Geschichte eine ganze Reihe spezieller Veranstaltungen im Marktform entwickelt. Hierzu zählen beispielsweise Obst- und Fischmärkte (wie zum Beispiel der Viktualienmarkt oder der Hamburger Fischmarkt), Bauernmärkte, aber auch Weihnachtsmärkte und Messen.
Großmarkt
[Bearbeiten]Ein Großmarkt ist ein Ort (oft eine Großmarkthalle), an dem Lebensmittel und Blumen an Wiederverkäufer (z. B. Einzelhandelsgeschäfte, Gastronomie) verkauft werden (Großhandel).
Supermarkt
[Bearbeiten]Ein Supermarkt ist ein Laden, der - wie ein historischer Wochenmarkt - verschiedene Waren des täglichen Bedarfs anbietet. Die moderne Markthalle nimmt mit ihren meist festen Ständen eine Zwischenstellung zwischen Markt und Supermarkt ein.
Börse
[Bearbeiten]Börsen sind Spezialmärkte (für Aktien, Kuxe, Obligationen, Versicherungen, spezielle Waren (Öl, Immobilien u. a. m.). Nach der Art des Handels lassen sie sich z. B. unterteilen in geregelter Markt, amtlicher Markt, (ehemals) Neuer Markt.
Marktbegriff in der Wirtschaft
[Bearbeiten]Hauptartikel in der Wikipedia dazu: Markt, Marketing
Der Begriff Markt bezeichnet in der Wirtschaft ganz allgemein den (realen oder virtuellen) Ort des Zusammentreffens von Angebot und Nachfrage von und nach einem Gut. Stimmen Angebot und Nachfrage nach einem Gut überein, so spricht man vom Marktgleichgewicht. Es ist charakterisiert durch den Gleichgewichtspreis (vulgo auch Marktpreis) und die durch ihn bestimmte gleichgewichtige Menge. Unter bestimmten Bedingungen erreicht eine kompetitive Ökonomie, d.h. eine Ökonomie, in der alle Güter auf Märkten frei getauscht werden, eine pareto-effiziente Ressourcenallokation (Erster Hauptsatz der Wohlfahrtsökonomik). Diese Aussage bildet das theoretische Fundament für das in vielen Ländern vorherrschende Wirtschaftssystem der Marktwirtschaft. Sind die Annahmen des Ersten Hauptsatzes der Wohlfahrtsökonomik verletzt, so ist die Güterallokation über Märkte im Allgemeinen ineffizient (sog. Marktversagen).
Die Volkswirtschaftslehre unterscheidet zwei Marktarten, die Faktormärkte und die Gütermärkte:
Faktormärkte | |||
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Marktart | Merkmale | ||
Arbeitsmarkt | Handel von Arbeitsleistungen gegen Arbeitsentgelte. | ||
Immobilienmarkt | Handel mit Grundstücken und Gebäuden. | ||
Kapital- und Geldmarkt | Handel, bzw. Vermittlung von lang- und kurzfristigen Krediten. |
Gütermärkte | |||
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Marktart | Merkmale | ||
Konsumgütermärkte | Handel mit Konsumgütern.
Marktbeispiele: Mobilfunkmarkt, Automobilmarkt, Heim-PC-Markt | ||
Investitionsgütermärkte | Handel mit Investitionsgütern.
Marktbeispiele: Maschinenmarkt, Werkzeugmarkt |
Dabei erfüllt ein Markt folgende Funktionen:
- die Versorgungsfunktion,
- die Koordinationsfunktion,
- die Preisbildungsfunktion und
- die Verteilungsfunktion
Aus unternehmerischer Sicht bezeichnet man als Markt ein Absatzgebiet. Der Terminus neue Märkte erschließen bezeichnet heute eine Grundanforderung für jedes wachstumsorientierte Unternehmen. Der relevante Gesamtmarkt lässt sich dabei in Marktsegmente unterteilen. Aus der großen Bedeutung des Absatzgebietes für ein Unternehmen hat sich in der Betriebswirtschaftslehre das Fachgebiet Marketing entwickelt.
Börsen
[Bearbeiten]Wikipedia-Artikel über Börsen, bis der hier eingebaut ist.
Anhang
[Bearbeiten]Weblinks
[Bearbeiten]Kapitelstatus
[Bearbeiten]- Wikipedia-Aufsatz "Markt" am 3.6.06 übernommen
Autorennachweis
[Bearbeiten]- Zum oben eingebauten Artikel siehe auf der Diskussionsseite. Bei Einbau der Artikel nicht vergessen, siehe noch im Wikipedia-Aufsatz
To DO
[Bearbeiten]- Noch den Wikipedia-Artikel über Börsen hier korrekt eingliedern