Eisenbahntechnik: Fahrgestelle und Aufbau

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Fahrwerkskonzept[Bearbeiten]

Die beiden wichtigsten Drehgestellkonzept sind das Standarddrehgestell und das Jakobsdrehgestell:

Standarddrehgestellanordnung[Bearbeiten]

In Deutschland in Fernverkehrstriebzügen und gewöhnlichen Lokomotive-Wagen-Zügen übliche Drehgestellanordnung sind je Wagen zwei Drehgestelle mit 2 Radsätzen. Der Drehzapfenabstand beträgt 19m, die Wagenlänge 26,4m.

w:Jakobsdrehgestell[Bearbeiten]

Bei der Jakobsdrehgestellanordnung teilen sich je zwei Wagen ein Drehgestell, die Wagenlänge verkürzt sich auf 19m, wodurch ein Verlust an Lichtraumprofilausnutzung im Bereich der Wagenübergänge im Vergleich zum Standarddrehgestell entsteht. Ein weiterer Nachteil ist die größere Wagendurchbiegung in vertikaler Richtung, da ein Gegenmoment an den Wagenübergängen fehlt. Ein Vorteil dieser Anordnung ist die Verringerung der Drehgestellanzahl, was eine beträchtliche Gewichtsreduzierung mitbringen kann. Beispiel au der Praxis sind die bei der DB eingesetzten ET-Baureihen 422, 423, 424 und 425/426, die Talentzüge, sowie die französischen TGV- und der AGV-Züge.

Einzelradfahrwerke[Bearbeiten]

Einzelradfahrwerke kommen sowohl in alten Güterwagen als Radsatzfahrwerk zur Anwendung, als auch als Losradfahrwerke in Niederflurstraßenbahnen und im Talgo.