Feuerwehr-Dienstvorschriften: Feuerwehr-Dienstvorschrift 2

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FwDV 2

Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren

Stand: 2012
Gültigkeit: national

Die Feuerwehr-Dienstvorschrift 2-Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren (FwDV 2) beschäftigt sich mit der Ausbildung in der Feuerwehr. Erläuterung der FWDV 2

Grundsätzliches[Bearbeiten]

  • Die einzelnen Ausbildungsabschnitte bauen aufeinander auf
  • Die Ausbildung gliedert sich in Truppausbilung, Technische Ausbildung, Führungsausbildung
  • Um eine Aufgabe wahrzunehmen, muss die Ausbildung vorher abgeschlossen sein
    • Ausnahme:
    • Führungskräfte müssen die vorherige Ausbildung abgeschlossen haben und die nötige Ausbildung innerhalb zwei Jahren nachholen.

Inhalt[Bearbeiten]

Der Inhalt gliedert sich in zwei große Abschnitte: Ramenrichtlinien und Musterausbildungspläne.

Ramenrichtlinien[Bearbeiten]

  1. Truppausbildung
    1. Truppmannausbildung I/II
    2. Truppführerausbildung
  2. Technische Ausbildung
    1. Sprechfunk
    2. Atemschutz
    3. Maschinist
    4. Technische Hilfeleistung
    5. ABC-Einsatz
    6. ABC-Erkundung
    7. ABC-Dekontamination P/G
    8. Gerätewart
    9. Atemschutzgerätewart
  3. Führungsausbildung
    1. Gruppenführer
    2. Zugführer
    3. Verbandsführer
    4. Einführung in die Stabsarbeit
    5. Führer im ABC-Einsatz
    6. Leiter einer Feuerwehr
    7. Ausbilder in der Feuerwehr
  4. Fortbildung

Musterausbildungspläne[Bearbeiten]

  1. Unterrichtsmethoden
    1. Lehrvortrag
    2. Unterrichtsgespräch
    3. Gruppenarbeit
    4. Projektarbeit
    5. Rollenspiel
    6. Planübung
    7. Lehrübung
    8. Praktische Unterweisung
    9. Einsatzübung
  2. Lernziele
    1. Lernzielstufen im Erkenntnisbedarf
    2. Lernzielstufen im Verhaltensbereich
    3. Lernzielstufen im Gefühlsbereich