Geldanlage: Anlagearten: Anleihen

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Anleihe über 5000 US-$ der New York Central and Hudson River Railroad Company vom 29. Oktober 1894

Mit einer Anleihe sind Unternehmen in der Lage sich bei den Anlegern direkt Geld zu leihen, ohne den Umweg über eine Bank oder Sparkasse zu gehen. Der normale Weg wäre, der Anleger stellt der Bank sein Geld gegen einen geringen Guthabenzins zur Verfügung. Diese verleiht es wiederum an das Unternehmen gegen einen höheren Zinssatz.

Der Vorteil einer Anleihe aus Sicht des Unternehmens ist, dass es meist einen geringeren Zinssatz bezahlen muss, als dies bei einer Finanzierung über eine Bank der Fall wäre.

Der Vorteil einer Anleihe aus Sicht des Kunden ist, dass der Zinssatz, den das Unternehmen bezahlt meist höher sind, als die Zinssätze die der Anleger von einer Bank erhält.

Der Nachteil aus Sicht des Anlegers ist die mögliche Insolvenz bzw. der mögliche Konkurs des Unternehmens. Da jede unternehmerische Tätigkeit immer auch ein Fehlschlag sein kann, ist das Risiko bei einer Anleihe höher, als dies bei einem Geldmarktkonto bei einer Bank wäre. Es kommt zwar auch vor, dass Banken pleite gehen. Aber dies ist durch spezielle Maßnahmen (z. B. Einlagensicherungsfonds der Banken) bis zu einem gewissen Höchstbetrag abgesichert.

Anleihen sind fest verzinsliche Wertpapiere mit einer definierten Ablaufzeit. Das bedeutet, der Anleger weiss welchen Zinssatz er erhält und wann er vom Unternehmen sein Geld wieder zurückerhält.

Anleihen werden auch an verschiedenen Börsen notiert. Dies geschieht meist in einer Prozent-Angabe, die den Wiederverkaufswert in Verhältnis zu dem ursprünglich ausgegebenen Wert darstellen. Angaben unter 100% lassen vermuten, dass das Vertrauen der Anleger seit der Herausgabe gesunken ist. Angaben über 100% bedeuten meist, dass die Anleihe sehr gefragt ist und die Nachfrage den Preis hochtreibt.

Anleihen werden in den meisten Fällen von der BaFIN (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) kontrolliert. Dadurch darf man sich nicht verwirren lassen. Die BaFIN übernimmt keinerlei Haftung im Schadensfall und die BaFIN hat keinerlei inhaltliche Prüfungspflichten, außer dass der hinterlegte Prospekt alle erforderlichen Zahlen enthält. Wie gut oder wie schlecht die Zahlen sind ist nicht Gegenstand der Prüfung.