Internationaler E-Commerce in B2C-Märkten/ Recht

Aus Wikibooks

Einleitung[Bearbeiten]

Es gibt in Österreich kein spezielles Recht zur Regelung des Internets. Durch viele einzelne Gesetzte und Verordnungen wird jedoch die Verwendung des Internets in gewissen Bereichen wie E-Commerce, Tauschbörsen oder E-Mail geregelt.

In diesem Kapitel "Recht" haben wir nun versucht, uns einen Überblick über die einzelnen relevanten IT-Gesetze zu schaffen und im Weiteren genauer auf die Gesetze im Bezug auf B2C-Relationship einzugehen - um den Umgang mit den oft weit verstreuten Gesetzen und Gesetzestexten zusammenzufassen und besser verständlich zu gestelten.


Beim Thema rechliche Grundlagen rund um den Einsatz von IT und Internet sind folgende Gesetze von Bedeutung: (diese Gesetze werden in den Unterseiten noch genauer erklärt und auf die genaue Bedeutung wird Bezug genommen)

Datenschutz[Bearbeiten]

beinhaltet die Grundrechte jeder Person auf Schutz ihrer persönlichen Daten. Das EU-Gesetz umfasst nur natürliche Personen, das österr. Datenschutzgesetz schützt auch juristische Personen (zB darf ein Arzt seine Patientenliste nicht auf seiner Homepage veröffentlichen).

E-Commerce[Bearbeiten]

umfasst den internationalen elektronischen Geschäftsverkehr (zB zwischen Privatpersonen, Unternehmen oder zwischen Unternehmen und Privatpersonen)

Fernabsatz[Bearbeiten]

klärt im Allgemeinen den Konsumentenschutz (zB elekt-ronische Vertragsabschlüsse)

Urheberrecht[Bearbeiten]

regelt das Eigentum an Literatur- und Literaturwerken (zB darf man Songs von einer CD nicht auf eine Homepage stellen oder gar bei Kazaa weitergeben)

Produktpiraterie[Bearbeiten]

regelt das Vorgehen der österreichische Zollbehörden (zB bei der Einfuhr von gefälschten Produkten und Raubkopien)

Elektronische Signatur[Bearbeiten]

die Verwendung von elektronischen Unterschriften wird geregelt (zB die Unterzeichnung elektronischer Rechnungen)