Internationaler E-Commerce in B2C-Märkten/ Recht/ Elektronische Signatur

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Elektronische Signatur[Bearbeiten]

http://www.internet4jurists.at/intern25.htm

http://www.a-sit.at/pdfs/SigG.pdf --> PDF Signaturgesetz SigG

http://www.a-sit.at/pdfs/SigV.pdf --> PDF für Signaturverordnung

http://www.a-sit.at/pdfs/EU_RL_de.pdf --> EU Richtlinien für elektr. Sign.

Definition[Bearbeiten]

Das Signaturgesetz „regelt die Erstellung und Verwendung elektronischer Unterschriften und ermöglicht die Verwendung der elektronischen Unterschrift als Nachweis der Identität des Benutzers im Behörden- und Geschäftsverkehr“. Man kann sich „durch diese Unterschrift identifizieren“ – sie gibt die Sicherheit, dass der Absender wirklich der Absender ist.

Problem[Bearbeiten]

Die „Identifizierbarkeit des Gegenüber“ im Verkehr über das Internet (für Verträge, Amtswege, Wahlen, etc) war in früherer Zeit kaum möglich und die „Schaffung von Vertrauen auf rechtlicher Hinsicht“ schwer.

Es bedarf einer hohen Sicherheit, um viele Wege wirklich über das Internet regeln zu können, um sicher gehen zu können „dass der Absender wirklich der Absender ist und die Daten wirklich von ihm stammen“.

Weiters ist es notwendig, dass „die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, dass die elektronische Erklärung auch rechtliche Wirkung entfaltet und im Falle des Falles bei Gericht anerkannt wird“. Zudem darf das ganze auch nicht durch Systemunterschiede bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten eingeschränkt werden.

Rechtslage auf europäischer Ebene[Bearbeiten]

Seit 1998 versucht die Europäische Union, gemeinsam mit der Europäischen Kommission eine generell gültige Richtlinie und „gemeinsame Rahmenbedingungen für die elektronischen Signaturen“ zu schaffen.

„Am 13.12.1999 wurde die Richtlinie über gemeinschaftliche Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen verabschiedet“ – also rechtzeitig zum Beginn des neuen Jahrtausends wurde der Rahmen für einen sicheren Verkehr über das Internet gelegt. Der Begriff der „elektronischen Signatur“ wurde geboren – laut diesen Gesetzten dürfen nun „elektronische Signaturen im geschäftlichen Verkehr nicht diskriminiert werden und müssen von Gerichten und Behörden anerkannt werden“. Wenn sie zudem noch gewissen Sicherheitsstandards entsprechen, kann die elektronische Signatur sogar der eigenhändigen gleichgestellt werden.

Rechtslage in Österreich[Bearbeiten]

Österreich hat bereits früher als die EU damit begonnen, ein Signaturgesetz auszuarbeiten, und zwar schon Mitte des Jahres 1999, um es per 1.1.2000 in Kraft treten zu lassen. „Aufsichtsstelle“ für die Kontrolle der elektronischen Signatur ist „die Telekom-Control-Kommission“. Im November 2000 wurden dann noch einige Anpassungen durchgeführt, die auch die Finanzierung der Kontrollinstanz beinhaltet und sich an die EU-Richtlinien anpasst.

Funktion der Signatur[Bearbeiten]

Die derzeit bedeutendste Anwendungsart der elektr. Signatur ist die digitale Signatur. Sie beruht, vereinfacht gesagt, auf der Verschlüsselung einer für den Dokumenteninhalt repräsentativen Datenkombination. Ein privater Schlüssel ist geheim und nicht einmal dem Anwender bekannt – er kann mit einem PIN Code entschlüsselt werden. Ein öffentlicher Schlüssel wird über das Internet frei zugänglich gemacht – er dient der Überprüfung der elektr. Signatur.

Arten von Signaturen[Bearbeiten]

  • Sichere elektronische Signaturen

sind der eigenhändigen Unterschrift gleich gestellt

  • Einfache elektronische Signaturen

einfaches Zertifikat mit geringeren Anforderungen an den Zertifizierungsanbieter. Einfache Signaturen können im elektronischen Geschäftsverkehr verwendet werden und sie können auch als Beweismittel im gerichtlichen oder behördlichen Verfahren dienen.

Digitale Signatur - Verschlüsselung[Bearbeiten]

Bei der digitalen Signatur wird der „Text im Klartext verbleiben“ wodurch ihn jeder lesen kann – bei der „Verschlüsselung wird der Text selbst verschlüsselt“ > „Zeichensalat“ entsteht, der nur vom Empfänger entziffert werden kann. Viele „Verschlüsselungsprogramme bieten neben der Signatur zugleich auch die Verschlüsselung mit an“.

Die elektronische Signatur wird also in Zukunft immer mehr an Bedeutung gewinnen, vor allem im Bereich des Internets. Es werden Wahlen über das Netz möglich werden, Behördenwege werden einem erspart bleiben und auch Verträge wird man künftig über das WWW abschließen können und diese werden auch vor Gericht Stand halten! Es gibt sicherlich noch einiges zu tun auf diesem Bereich, damit die elektronische Signatur wirklich zu 100% sicher ist, doch die ersten Schritte sind getan und man kann heute schon davon sprechen, dass man relativ sicher ist, wenn man etwas über das Internet abschließt!