Internationaler E-Commerce in B2C-Märkten/ Recht/ Fernabsatz

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Fernabsatz[Bearbeiten]

http://www.dejure.org/gesetze/FernABsG

http://Internet4jurists/gesetze/bg_fernabsatz.htm

http://rechtsprobleme.at/doks/fernabsatz


Unter Fernabsatzverträge versteht man Verträge, die mittels Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, wenn der Unternehmer eine für den Fernabsatz organisiertes Vertriebs- oder Dienstleistungssystem besitzt.

Fernkommunikationsmittel dienen dem Abschluss eines Vertrages ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Parteien. Dies sind beispielsweise Kataloge, Pressewerbungen mit Bestellschein, vorgefertigte Standardbriefe, Ferngespräche mit Personen oder automatisierten Gesprächspartner, Hörfunk, Bildtelefon, Teleshopping sowie öffentlich zugängliche elektronische Medien wie Email.


Informationspflichten[Bearbeiten]

Vor Abgabe seiner Vertragserklärung muss der Verbraucher über folgende Informationen verfügen:

  • "Name bzw. Firma und ladungsfähige Anschrift des Unternehmers
  • Wesentliche Eigenschaften des Produkts oder der Dienstleistung
  • Den Preis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller Steuern
  • Allfällige Lieferkosten
  • Einzelheiten die Zahlung und Lieferung betreffen
  • Das Bestehen eines Rücktrittsrechts
  • Die Kosten für den Einsatz des Fernkommunikationsmittels, sofern sie nicht nach dem Grundtarif berechnet werden
  • Die Gültigkeitsdauer des Angebots oder des Preises (Aktionen)
  • Die Mindestlaufzeit des Vertrages, wenn dieser eine dauernde oder wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat (Bsp.: monatliche Grundgebühren)"


Die angeführten Informationen müssen dem Verbraucher klar und verständlich in einem verwendeten Fernkommunikationsmittel zur Verfügung stehen und sollten daher auf keiner Homepage fehlen.

Weiter ist dem Verbraucher bis Vertragserfüllung eine schriftliche Bestätigung mittels eines für den Kunden verfügbaren, dauerhaften Datenträger (z.B. Email, oder CD) zu schicken. Folgende Informationen müssen auch hier enthalten sein:

  • "Informationen über Bedingungen und Einzelheiten der Ausübung des Rücktrittsrechtes
  • Die geographische Anschrift der Niederlassung des Unternehmers
  • Informationen über den Kundendienst und die geltenden Garantiebedingungen
  • Die Kündigungsbedingungen bei unbestimmter oder mehr als einjähriger Vertragsdauer "

sowie die oben angeführten Punkte über die Informationspflichten

Rücktrittsrecht[Bearbeiten]

Ein Vertragsrücktrittsrecht ist laut Rücktrittsfrist innerhalb sieben Werktage möglich, wobei der Samstag nicht als Werktag gezählt wird. Normalerweise beginnt diese bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag des Eintreffens beim Verbraucher, bei Verträgen über Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Jedoch genügt es, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.

Wenn nun der Verbraucher vom Vertrag zurücktritt, so hat der Unternehmer geleistete Zahlungen rückzuerstatten und den vom Verbraucher gemachten notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen. Auch der Verbraucher hat dem Unternehmer die empfangene Leistung zurückzustellen und ein angemessenes Entgelt für die Benützung zu stellen. Sofern die Parteien jedoch vereinbart haben, dass nur unmittelbare Kosten der Rücksendung erstattet werden müssen, kann man auch nicht mehr einfordern. Der Rücktritt für einen Kreditvertrag ist ebenfalls möglich, insofern das Entgelt für die Ware bzw. Dienstleistung ganz oder teilweise von von einem Dritten gewährten Kredit finanziert wurde. Es besteht jedoch nicht immer ein Rücktrittsrecht, dies kommt bei diesen Verträgen vor:

  • "Dienstleistungen, falls mit diesen vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird
  • Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von unternehmer-unbeeinflussbaren Änderungen abhängt
  • Waren, die auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden angepasst und auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für einen Rücksendung geeignet sind, sowie Waren die leicht verderblich sind, oder das Verfallsdatum überschreiten würden
  • Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, wenn die gelieferten Sachen vom Verbraucher entsiegelt worden sind (Internetspiele)
  • Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte mit Ausnahme von Verträgen über periodische Druckschriften
  • Hauslieferung oder Freizeit-Dienstleistungen"