Internationaler E-Commerce in B2C-Märkten/ Recht/ Produktpiraterie

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Produktpiraterie[Bearbeiten]

http://www.bmf.gv.at/Zoll/Produktpiraterie/_start.htm

http://de.wikipedia.org/wiki/Produktpiraterie

Als „Produktpiraterie, Produktfälschung oder Markenpiraterie wird das Geschäft mit Nachahmer-Waren bezeichnet, die mit dem Ziel hergestellt werden, einer Original-Ware zum Verwechseln ähnlich zu sein“. Dabei werden sehr viele Gesetze und Vorschriften gebrochen und bis 2003 gab es kaum eine Möglichkeit, aktiv dagegen vorzugehen!

„Produktpiraterie und Produktfälschungen sind schwer wiegende Delikte, die Auswirkungen auf die Wirtschaft, den fairen Wettbewerb und den Arbeitsmarkt haben.“

Das Produktpirateriegesetz ist ein Bundesgesetz, das das „Vorgehen der österreichischen Zollbehörden im Verkehr mit Waren, die ein Recht am geistigen Eigentum verletzen“ regelt – also wenn Werke illegal kopiert wurden.

Seit einiger Zeit haben nun die österreichischen Zollbeamten rechtlich die Möglichkeit, gefälschte Produkte frühzeitig aus dem Verkehr zu ziehen und Unternehmen haben die Möglichkeit, dieses Einschreiten auch in Anspruch zu nehmen. Genau gesagt gibt es eine solche Verordnung seit dem Juli 2003 und ein dazu gehöriges Bundesgesetz seit 2004 – das „Produktpirateriegesetz“!

Größtes Problem durch die Produktpiraterie[Bearbeiten]

Vor wenigen Jahren noch waren der Großteil der Güter, die nachgemacht wurden, Luxusgüter. Mittlerweile jedoch ist der Trend dahin gehend, dass der überwiegende Teil der nachgemachten Güter sich im Bereich des täglichen Lebens befinden – Kinderspielzeug, Lebensmittel, Sportartikel, Software, Handys, Musik, Autos, etc.

„Fälschungen, die eine ernste Bedrohung für die Gesundheit der Verbraucher darstellen, sind dabei besonders stark im Steigen begriffen“

Auswirkungen der Produktpiraterie[Bearbeiten]

  • Wirtschaftliche Auswirkungen
  • Gefährdung von Konsumentinnen und Konsumenten
  • Rechtliche Grundlagen
  • Kontaktadressen
  • Grenzbeschlagnahme
  • Daten und Fakten
  • Produktpiraterieberichte an den Nationalrat

Oft jedoch wird der „Kauf von Fälschungen als Kavaliersdelikt abgetan“ und aufgrund des Geldes getätigt. Was jedoch oft von den Käufern ignoriert wird, ist dass es sich um gefährliche Plagiate handelt, die Gesundheit und Sicherheit gefährden. Allergien, Augenschäden, Verletzungen jeglicher Art bei Erwachsenen aber oft auch bei Kindern sind keine Seltenheit!

Deshalb ist es besonders wichtig, dass man, bevor man ein vermeintliches Schnäppchen kauft, sich genau darüber informiert, ob es sich um ein Originalprodukt handelt oder ob man sich auf eine gefährliche Fälschung einlässt.

Kampf gegen die Produktpiraterie[Bearbeiten]

Um all diesen Problemen zu begegnen, wurde jetzt das „Abkommen über handelsrelevante Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums einschließlich des Handels mit nachgeahmten Waren“ beschlossen. Sowohl die EU als auch die Europäische Kommission treten nun den Kampf gegen die Produktpiraterie an.

Die Zollbehörden haben dadurch die Möglichkeit, gegen Produktpiraterie effizient vorzugehen und Maßnahmen zu ergreifen, um die „Waren möglichst frühzeitig aus dem Verkehr zu ziehen“.

Als Waren, die „ein Recht am geistigen Eigentum verletzen", gelten dabei:

  • Nachgeahmte Waren

„das sind solche Waren, die einschließlich ihrer Verpackung ohne Zustimmung des Markeninhabers Marken oder Zeichen tragen, die mit rechtsgültig eingetragenen Marken identisch sind oder nicht von solchen Marken zu unterscheiden sind und daher die Rechte des Inhabers verletzen“

  • Unerlaubt hergestellte Waren

„das sind Waren, die Vervielfältigungsstücke oder Nachbildungen sind oder solche enthalten und ohne Zustimmung des Rechtsinhabers angefertigt worden sind und die die betroffenen Urheberrechte und verwandten Schutzrechte oder Geschmacksmusterrechte verletzen“

  • Waren, die ein Patent oder ein ergänzendes Schutzzertifikat für Arzneimittel bzw. für Pflanzenschutzmittel verletzen

„Waren, die ein Sortenschutzrecht, eine geschützte Ursprungsbezeichnung oder eine geschützte geografische Angabe verletzen“

„Tipps für das Internet-Shopping“ – B2C[Bearbeiten]

Aber nicht nur der Kauf von Plagiaten im Ausland steigt kontinuierlich an, vor allem der „Vertrieb von gefälschten Produkten über das Internet ist ein wachsendes Problem“ und stellt eine „zusätzliche Gefahrenquelle“ für die Konsumenten und auch die Wirtschaft dar! Deshalb sollte man vor allem beim Kauf über das Netz auf einige Sachen besonders Acht geben.

„Besonders günstige Produkte“ sind oft nur deshalb solche Schnäppchen, weil „es keine Originalprodukte, sondern billige, qualitativ minderwertige Fälschungen“ sind. Diese werden im Internet immer häufiger und werden vor allem auf „seriös wirkenden Seiten“ angeboten. Diese dienen aber nur dazu, das Plagiat („das man meist schon vor der Lieferung bezahlen muss“) an den Mann zu bringen.

Oft geschieht dieser vertrieb aber auch über „Internet-Auktionssysteme und Internet-Auktionsplattformen“ (zB Ebay), zu zunehmend auch von den Fälschern, die hier anonym bleiben können, entdeckt werden.

Tipps für den Online-Einkauf:[Bearbeiten]

  • „Markenware sollte nur bei seriösen, bekannten oder etablierten Unternehmen gekauft werden“
  • bei „Online Einkäufen außerhalb der EU“ sollte man besonders auf die geltenden Zollvorschriften achten
  • bei „Online Einkäufen außerhalb der EU“ sollte man bedenken, dass bei „Sendungen mit Piraterieware“ die Zollbehörde tätig werden muss
  • Ergebnis ist oft eine „Vernichtung oder Zerstörung der Piraterieware“, sein Geld bekommt man danach sicher nicht mehr zurück

Das bedeutet, um seine Nerven, seine Gesundheit und auch seinen Geldbeutel langfristig zu schonen, sollte man als Konsument besonders darauf achten, keine Plagiate oder gefälschte Produkte zu erwerben.

Diese könnten gefährlich sein, es könnte zu Problemen mit der Zollbehörde führen und man hat nichts als Ärger mit Produkten, die schon nach wenigen Tagen oder Wochen kaputt gehen.