Musterentwürfe zum gerichtlichen Mahnverfahren/ Vorwort

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VORWORT ZUM GERICHTLICHEN MAHNVERFAHREN


Als gelernter Bürokaufmann übernahm ich im Auftrag der Geschäftsführerin einer Baumaschinenfirma den Arbeitsbereich des gerichtlichen Mahnverfahrens. Ich konnte mich auf die Unterlagen meines Vorgängers stützen und mir selber vieles erarbeiten. Ich legte einen Muster- und Formulierungsordner an, um eine Kontinuität im Bereich des gerichtlichen Mahnverfahrens und damit eine Standardisierung von Gerichtsvorgängen zu erzielen. Mir gelang es somit jeden Gerichtsvorgang zu kontrollieren und zu steuern. Das wichtigste Ziel ist es zunächst einen Vollstreckungsbescheid (Antrag für Antragsteller) als vollstreckbaren Schuldtitel für den Gläubiger zu erwirken. Durch die Titulierung der im Vollstreckungsbescheid aufgeführten Rechnungen mit Rechnungsnummern, mit Datum und Rechnungsbeträgen können diese genannten Ansprüche aufgrund von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 30 Jahre lang vor Verjährung geschützt werden. Ich habe hier versucht, anhand von Musterentwürfen aufzuzeigen, daß man auch als Bürokaufmann gerichtliche Mahnverfahren einleiten kann. Ohne vorhandenes Grundwissen und ohne Jurastudium habe ich mir selber das gerichtliche Mahnverfahren beibringen können, indem ich durch die praktische Tätigkeit theoretische Kenntnisse gewonnen habe. Die wichtigste Hilfe dabei waren die alten Gerichtsunterlagen meines Vorgängers, die in den entsprechenden Ordnern bereits abgeheftet waren. Nachdem ich am 11. Dezember 1996 in Bocholt ein Seminar "Der Kunde zahlt nicht - was tun?" von 09:00 bis 16:30 Uhr belegt habe, konnte ich meine theoretischen Kenntnisse weiter vertiefen.

Die Informationen im Seminar habe ich aufgeschrieben und der Geschäftsführung im Anschluß als Informationsquelle zur Verfügung gestellt. Ich nahm die Musterentwürfe und -formulierungen meines Vorgängers auf und erweiterte diese durch eigene Formularentwürfe, die in der Regel intern verwendet wurden, um jeden Gerichtsvorgang so optimal und gut, wie nur möglich kontrollieren und steuern zu können.

Die hier aufgeführten Formulare und Formulierungen zum "gerichtlichen Mahnverfahren" entstanden im Sachbereich aufgrund eigener Erfahrungen und alter Gerichtsunterlagen, die in den entsprechenden Ordnern abgeheftet und vom Vorgänger bearbeitet wurden. ENTSTEHUNGSZEITRAUM Von Anfang 1995 - Ende 1997 (=Ca. 2 1/2 JAHRE) Diese wurden von mir übernommen, seitens der Anweisung der für die Geschäftsführung verantwortlichen Person in deren Auftrag (Auftragserteilung zur Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens) schließlich das gerichtliche Mahnverfahren vom Sachbearbeiter (gelernter Bürokaufmann - Ausbildungsbetrieb = Berufsbildungswerk) durchgeführt wurden. Auftragserteilungen für das Einleiten des gerichtlichen Mahnverfahrens konnten sowohl von der Geschäftsführung (Geschäftsführerin und dem Prokuristen) als auch durch die für das „betriebliche Mahnverfahren“ verantwortlichen Kolleginnen und/oder Kollegen erteilt werden. Üblicherweise wurde vor Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens in der Regel 3 X betrieblich gemahnt (1. Erinnerung mit Terminfrist, 2. Mahnung mit Terminfrist, sowie 3. und letzte Mahnung mit letzter Terminfrist).

In DER DRITTEN UND LETZTEN MAHNUNG WERDEN GERICHTLICHE KONSEQUENZEN ANGEKÜNDIGT. Um Informationen über säumige Kunden (Debitoren) = Debitoren, die Kunden = (Privatpersonen, Einzelfirmen oder Unternehmen zu erhalten, gibt es Wirtschaftsauskunfteien (INKASSOINSTITUTE), wie z. B. Bürgel, Creditreform oder Schimmelpfennig. Welches Inkassoinstitut für die Auskunftserteilung in der Unternehmung (Betrieb/Firma) zuständig ist, war eine Entscheidungsfindung der Geschäftsführung/-leitung. Nach einer Email-Rückmeldung eines Co-Autoren vom 08.12.2014, werde ich hier zu den Musterentwürfen weiterführende Recherchen durchführen, um die aktuelle Rechtslage im Jahre 2014/15 festzustellen und dann per weiterführenden Links hinweisen, da ich ja nicht das Copyright, für die dargestellten, aktuellen Musterformulare habe. Ebenso werde ich nach Empfehlung versuchen, weitere Co-Autoren für mein Buchprojekt zu gewinnen.

Als Sachbearbeiter des gerichtlichen Mahnverfahrens habe ich im Zeitraum von Anfang 1995 - Mitte 1997, im Rahmen meiner kaufmännischen Tätigkeit als kaufm. Angestellter und gelernter Bürokaufmann bei einer Baumaschinenfirma (Niederlassung) in Münster gerichtliche Mahnverfahren im Auftrag der Geschäftsleitung (Unternehmerin) oder auch der für das betriebliche Mahnverfahren zuständigen Kolleginnen im Auftrag gerichtliche Mahnverfahren gegen säumige Debitoren eingeleitet.

Anhand der vorliegenden Muster zum gerichtlichen Mahnverfahren und meiner in 2 1/1 Jahren gesammelten Erfahrungen im Bereich des gerichtlichen Mahnverfahrens habe ich dieses Buch online, mit Unterstützung von Co-Autoren erstellt. Eine große Hilfe waren die schriftlichen Unterlagen meines Vorgängers, die in den entsprechenden Ordnern zu den gerichtlichen Mahnverfahren abgeheftet waren.

Des Weiteren konnte ich mich telefonisch zu rechtlichen Fragen mit den Rechtspflegerinnen und -pflegern, des zuständigen Zentralmahngerichtes in Hagen - in Verbindung setzten. Ebenso Bestand für mich die Möglichkeit, den Rechtsanwalt zu fragen, der für unsere Firma in einigen Fällen tätig wurde. Alternativ telefonierte ich auch mit Sachbearbeiter-/+-innen des Inkassoinstitutes.

Konnte ein Vollstreckungsbescheid (Antrag für Antragsteller) erwirkt werden, so bestand die Möglichkeit, zusammen mit den vollständigen Gerichtsunterlagen, diesen Vorgang zwecks Überwachung an das Inkassoinstitut mit einem Inkasso(-überwachungs)-auftrag abzugeben. Wenn direkt nach dem betrieblichen Mahnverfahren ein Inkassoverfahren eingeleitet werden sollte, wurde ein vom Inkassoinstitut bereit gestelltes Formular mit der Option "Inkassoauftrag" als Auftragserteilung zur Verfügung gestellt. Durch die alten Gerichtsunterlagen meines Vorgängers, sowie erstellen von Formularen und Musterformulierungen, konnte ich mir als juristischer Laie selber das gerichtliche Mahnverfahren gut aneignen und optimieren. Ich legte mir einen speziellen Muster und Formulierungsordner an, damit ich standardisiert, eine einheitliche Linie in der Geschäftskorrespondenz mit Gerichten, Behörden, OGV/GV=Obergerichtsvollziehern /Gerichtsvollziehern und Behörden aufbauen und aufrecht erhalten konnte.

In der Erfüllungsmitteilung (Zahlungshinweis) wird die Nummer des Schuldtitels (Vollstreckungsbescheides) und das Verfahren "Kläger . / . Beklagter" genannt. Ebenso werden sämtliche Beträge aufgeführt, die in Addition die Gesamt-Forderungshöhe ergeben, mit der Bitte, aufgrund des vollständig beigetriebenen Betrages, das noch laufende Gerichtsverfahren einzustellen. Dadurch wird das noch laufende Gerichtsverfahren beendet. Über einen Zeitraum von ca. 2 1/2 Jahren konnte ich somit insgesamt ca. 36.000,00 DM an gerichtlich gemahnten Forderungen auf dem Amtswege (Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Gerichtes) zwangsweise beitreiben lassen.

Somit konnte ich Gerichtsverfahrensabläufe anhand alter Gerichtsunterlagen und Formulierungen meines Vorgängers optimal kontrollieren und damit entsprechend steuern. Als weitere Informationsquellen standen mir Rechtspfleger-+-innen der - Mahnabteilung - des Amtsgerichtes Hagen zur Verfügung, die ich, wie auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Inkassoinstitutes telefonisch erreichen konnte. Durch einen Kursus in Bocholt konnte ich mir weiteres Wissen aneignen.

Ich fing an, dieses Buch Ende 2014/Anfang 2015 zu schreiben und bearbeite und ergänze dieses noch fortlaufend. Weiterhin müssen Gesetzesänderungen mit übernommen werden. Dieses wikibook kann von weiteren Personen ergänzt und angepasst werden.

Dank der Co-Autoren, die an diesem Buch mitschreiben, erhalte ich Tipps und Hinweise zur weiteren Gestaltung dieses Wikibook.