Rechtsmedizin: Äußere Leichenschau
Erscheinungsbild
Wichtige Grundsätze
[Bearbeiten]- Auffindesituation?
- Leiche vollständig entkleiden (nichts ist peinlicher als die tödliche Messerstichverletzung zu übersehen)!
- Körperöffnungen inspizieren (Blut -> GI-Blutung?)
- Verletzungen? (Cave: Stumpfes Trauma!)
- Umfeld: Tablettenschachteln, Drogenutensilien, Alkoholflaschen, Abschiedsbrief (diese müssen jedoch nicht automatisch vom Toten stammen!), Anzeichen für Fremdbeibringung?
Sichere Todeszeichen:
- Leichenflecken
- Alter: wegdrückbar (spitz/stumpf), nicht wegdrückbar
- Lokalisation passend zur Auffindesituation? Postmortale Lageveränderung?
- Totenstarre
- Fäulniserscheinungen
Leichenschein
[Bearbeiten]Todesursache:
- Meist nur mutmaßlich zu bestimmen anhand der Vorgeschichte/Medikamente. Sichere Diagnose nur durch Obduktion.
Todesart:
- natürlich -> keine rechtsmedizinische Obduktion
- nicht-natürlich -> Obduktion, wenn vom Staatsanwalt verfügt
- ungeklärt -> Obduktion, wenn vom Staatsanwalt verfügt