Datensicherung/ Wert der Daten

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Ein Nachbar hat Ihr Auto gestreift. Ein Besucher hat Ihr Notebook vom Tisch gestoßen. Können Sie Schadensersatz verlangen? Ja, selbstverständlich. Aber wie sieht es aus, wenn ein Mitarbeiter versehentlich die Kundendatenbank gelöscht hat? Wenn der Computernotdienst Ihre Festplatte gelöscht hat? In welcher Höhe können Sie Schadenersatz verlangen? Das Problem ist, dass Daten nicht körperlich sind, sie haben keinen Materialwert.

Das deutsche Recht sieht zwei Arten von Schadensersatz vor. Primäres Ziel ist die Wiederherstellung (Naturalrestitution), ersatzweise die Schadenskompensation.

[Bearbeiten] Kosten der Wiederherstellung

Der Verursacher muss den Schaden selbst beseitigen oder den Geldbetrag zahlen, der zur Wiederherstellung des früheren Zustandes benötigt wird. In der Regel muss die Rechnung eines Datenrettungsunternehmens bezahlt werden oder der Aufwand für die Wiederherstellung von einem Backup-Speicher.

Es kommt vor, dass sich Daten nicht rekonstruieren lassen. Hochzeitsfotos, Manuskripte, technische Zeichnungen und Konstruktionsunterlagen können oft nicht wiederhergestellt werden, wenn kein Backup vorhanden ist. Wenn es aber ohnehin völlig unmöglich ist, die Daten wiederherzustellen, braucht der Versuch nicht unternommen zu werden und dem Verursacher entstehen keine Wiederherstellungskosten.

[Bearbeiten] Schadenskompensation

Bei Unmöglichkeit der Wiederherstellung hat der Verursacher den Schaden mit Geld zu kompensieren.

  • Es wird ermittelt, wieviel Vermögen der Geschädigte verloren hat.
  • Die Arbeitskosten, um die Daten einigermaßen aus der erinnerung zu rekonstruieren, sind Ersatzfähig.
  • Personelle und zeitliche Mehraufwendungen wegen gestörter Arbeitsabläufe, z.  Arbeitslohn für zeitweilige Hilfskräfte.
  • Entgangener Gewinn ist ein ersatzfähiger Schaden.

[Bearbeiten] Folgerungen

  • Da der Verlust privater Daten nicht zu Gewinnausfällen führt, gehen Privatpersonen fast immer leer aus.
  • Wenn durch Ihre Schuld betriebliche Daten verloren gehen, kann das für Sie exorbitant teuer werden.
  • Wer es versäumt, für regelmäßige Datensicherungen geschäftlich wichtiger Daten zu sorgen, hat eine Mitschuld. Unter Umständen muss er den Schaden vollständig selbst tragen, auch wenn er sehr hoch ist.

[1]

  1. http://it-vergabe-blog.de/tag/schadensersatz Gerichtsurteil zum Schadenersatz
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