Diskussion:Examensrepetitorium Jura: Zivilprozessrecht Erkenntnisverfahren: Klausurbasics 1

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  • Durchführung eines Schlichtungsverfahrens

"Umstritten ist, ob das Schlichtungsverfahren nach Erhebung der Klage noch nachgeholt werden kann." Gilt dies immer noch, nachdem seit dem Urteil des BGH v. 23.11.2004, Az. VI 336/03 über ein Jahr verstrichen ist? http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=215ba89db04d1be1f31291afd3039a9b&client=12&nr=31252&pos=1&anz=9 http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=215ba89db04d1be1f31291afd3039a9b&anz=9&pos=1&client=12&nr=32159&linked=pm&Blank=1 --Rabs42 20:51, 27. Dez 2005 (UTC)

Kann gut sein, dass sich der Streit mittlerweile praktisch erledigt hat. Andererseits müssen sich StudentInnen ja auch mit überholten Minderheitsmeinungen plagen. Für das 1. Examen ist das Problemchen aber vielleicht zu speziell, Kenntnis der h.M. dürfe reichen. --Matthias-j-1975 16:55, 28. Dez 2005 (UTC)

Ließe sich vielleicht ein besseres Lemma finden? Sowas wie "Zivilprozessrecht Erkenntnisverfahren: Zulässigkeit einer Klage"?--Peter Schuster 20:22, 17. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

Antwort siehe hier. --Matthias-j-1975 18:30, 19. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]