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Diskussion:OpenRewi/ Staatsorganisationsrecht-Lehrbuch/ Verfassungsorgane/ Bundestag/ Abgeordnete

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Aus Wikibooks

2. Review[Bearbeiten]

Liebe Louisa,

ich finde, man merkt, dass du auch schon beim Grundrechte-Projekt mitgeschrieben hast. Mir gefällt wirklich sehr gut, wie du dich auf die wichtigsten Punkte beschränkst und bei deinen Erklärungen sehr klar bist. Entsprechend treffend hast du den Inhalt am Ende zusammengefasst. Die (aktuellen) Beispiele sind auch super!

Ich habe Kleinigkeiten wie Rechtschreibung, Grammatik etc. direkt korrigiert. Das kannst du ja in der Versionsgeschichte nachvollziehen und ggf. rückgängig machen. Dazu habe ich noch einzelne Verbesserungsvorschläge direkt in den Text kommentiert.

Was noch ergänzt/verändert/verbessert werden könnte:

  • Bei der Indemnität und Immunität habe ich immer wieder die Erfahrung gemacht, dass es den Studis schwer fällt diese auseinanderzuhalten. Vielleicht kannst du da noch einmal in einem Klausurtipp-Kasten oder so zusammenfassen, dass einmal nur Verhalten im Parlament und andererseits jegliches Verhalten auch außerhalb geschützt ist und dass einerseits aber vor jeglichen Folgen und andererseits nur vor strafrechtlichen Folgen beschützt wird. Das hast du zwar schon sehr klar geschrieben, aber ganz kurz und prägnant gegenübergestellt, wäre vielleicht nochmal gut :-)

Formalia und Kleinigkeiten

  • Beim Zitieren der Normenkette für mögliche Verfahren könnte man noch § 13 BVerfGG mit der jeweiligen Nr. zitieren. Aber das ist m.E. nicht zwingend, nur evtl. vollständiger.
  • Bei i.V.m. hast du manchmal Art. xx GG i.V.m. Art. yy GG zitiert und manchmal Art. xx i.V.m. Art. yy GG. Das würde ich ggf. noch vereinheitlichen.
  • Bei den Gesetzeszitaten könntest du noch umbruchgeschützte Leerzeichen verwenden, damit die Darstellung am Ende sauber ist. Ich habe es mir als pdf ausdrucken lassen und da waren teils unschöne Umbrüche dabei.

Viele Grüße, --Patrick 01:01, 13. Jul. 2021 (CEST)Beantworten

Großes Review Verfahren[Bearbeiten]

Liebe Louisa,

schöner und sehr umfassender Beitrag. Ich habe ein paar Kommentare im Text, die aber eher klein sind. Ansonsten habe ich versucht, noch mehr Links zu setzen, besonders da, wo es noch von der vermerkt war.

Inhaltlich habe ich noch eine Anmerkung bei der Gewissensfreiheit. Ich würde da ne weiterführende Wissensbox gut finden, die sich ein bisschen damit befasst, was eigentlich mit Gewissen gemeint ist. Dazu im Maunz/Dürig:

Die Abgeordneten sind „nur ihrem Gewissen unterworfen“. Nachdem die Gewissensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 GG) in das geschriebene Verfassungsrecht Einzug gehalten hat, führt die Gewissensformel des Art. 38 Abs. 1 S. 2 zu dem häufig anzutreffenden und von den Einpeitschern (whips) der Fraktionen nicht selten geflissentlich genährten Missverständnis, die Gewissensbindung des Abgeordneten beschränke sich auf Entscheidungen, in denen das Gewissen im Sinne des genannten Grundrechts berührt ist. Diese Deutung trifft die Freiheit des Mandats im Kern. Ihr notwendiges Korrelat ist nämlich die in der Gewissensformel zum Ausdruck kommende Verpflichtung des Abgeordneten, alle im Zusammenhang mit der Ausübung seines Mandats zu treffenden parlamentarischen Entscheidungen nach seiner eigenen politischen Überzeugung zu treffen. In einer geglückten Formulierung bezeichnet Heyen das „Gewissen“ der Abgeordneten als den „Inbegriff intellektueller Anstrengung zur Erfüllung der Aufgabe einer Institution“. Die Betonung ist für das richtige Verständnis des Art. 38 Abs. 1 S. 2 darum nicht auf den Gewissensbegriff sondern auf die Ausschließlichkeit der „Gewissens“-Bindung zu legen. Der Verfassungsgeber hätte deshalb besser daran getan, statt auf die Gewissensformel auf jene Formulierungen einer älteren Verfassungsschicht zurückzugreifen, die den Abgeordneten verpflichteten, sich seine eigene „Überzeugung“ zu bilden. Die fehlerhafte Gleichsetzung der Gewissensbegriffe in Art. 38 Abs. 1 S. 2 und Art. 4 Abs. 1 GG könnte überdies zu der natürlich ebenso falschen Meinung verleiten, der Abgeordnete dürfe sich unter Berufung auf sein „Gewissen“ über geltendes Recht hinwegsetzen. (Maunz/Dürig/Klein/Schwarz, 94. EL Januar 2021, GG Art. 38 Rn. 220)

Zum Abgeordnetenbüro: Ich würde außerdem noch da Abgeordnetenbüro einbauen, das werde ich die Tage beim BTPräs fertig machen und du kannst dir dann die wichtigsten Stellen zu dir rüber kopieren?

Zur Gleichheit der Abgeordneten: Ich erwähne noch in meinem Beitrag zu den Minderheitenrechte die Gleichheit der Abgeordneten. Kannst du dazu noch 1-2 Sätze rein schreiben? Bei Freiheit kannst du das glaube ich einfach ergänzen

Bei den FN: Du zitierst RN 2,3, 7 und 8 nicht ganz einheitlich. Und das Az.: fehlt. Schau da nochmal drüber :) Ich hab die Wüppesahl als Titel eingefügt, das kannst du aber auch gerne wieder raus löschen.

Liebe Grüße, Valentina (29.10)