Einführung in die Funktionentheorie/ Differentialrechnung von Funktionen einer komplexen Variablen
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[Bearbeiten] Differenzierbarkeit einer Funktion einer komplexen Variablen
Eine Funktion f einer komplexen Variablen sei in einem Gebiet G der Zahlenebene definiert, und es sei z0 eine Stelle im Inneren dieses Gebietes.
Wenn der Differenzenquotient

oder – was dasselbe ist – der Differenzenquotient

konvergiert, dann heißt die Funktion f an der Stelle z0 differenzierbar. Der Grenzwert heißt (Wert der) Ableitung oder Differentialquotient der Funktion f an der Stelle z0. Gebräuchlich sind dafür folgende Bezeichnungen

Beispiel einer Funktion, bei der dies nicht der Fall ist:



Für Δx = 0 (längs der Vertikalen) ist

für Δy = 0 (längs der Horizontalen) ist

für Δy = Δx (längs der unter 45° geneigten Geraden) ist

Es gilt
für (reelle) x,y dann und nur dann, wenn x = y = 0. Also kann der Grenzwert
für
nicht existieren, d. h., f ist in keinem Punkt
differenzierbar. Für den Nullpunkt gilt die Betrachtung

Also ist f im Nullpunkt differenzierbar mit f'(0) = 0.
Ist die Funktion f in einem Gebiet definiert und an jeder Stelle des Gebietes differenzierbar (kurz: „in diesem Gebiet differenzierbar“), dann ist auch die Ableitung der Funktion eine in diesem Gebiet definierte Funktion. Sie wird bezeichnet mit

Jede in einem Punkt z0 differenzierbare Funktion ist dort auch stetig, aber nicht jede dort stetige Funktion ist auch differenzierbar (siehe unten).
[Bearbeiten] Die Differentialgleichungen von Cauchy-Riemann
Es soll nun untersucht werden, unter welchen Bedingungen eine Funktion einer komplexen Variablen differenzierbar ist.
Die Funktion w(z) = f(z) sei in einem Gebiet G definiert und in einem Punkt z0 im Innern dieses Gebietes differenzierbar.
Es sei

Wenn wir die Funktion f(z) wie oben (siehe 2. Teil) in ihren reellen und ihren imaginären Teil zerlegen, so erhalten wir

wobei u und v reelle Funktionen von z und somit auch von x und y sind.
Beispiel:

Wenn die Funktion f(z) an der Stelle z0 differenzierbar ist, so heißt das, dass der Differenzenquotient

für Δz gegen 0 einem Grenzwert G zustrebt. Gemäß der Definition der Konvergenz bedeutet dies, dass es für jede (noch so kleine) positive reelle Zahl δ eine reelle Zahl ε gibt, sodass

wird, wenn

ist.
Wir bezeichnen die von Δz abhängige, gegen 0 strebende (komplexe) Differenz zwischen dem Differenzenquotienten und G mit Δ:

und stellen auch Δ und G als komplexe Zahlen dar:


Setzen wir ferner

,
so wird aus Gleichung (1):
![\frac{{\left[ {u_0 + \Delta u + i\,\left( {v_0 + \Delta v} \right)} \right] - (u_0 + i\,v_0 )}}
{{\Delta z}} - \left( {G_1 + i\,G_2 } \right) = \Delta _1 + i\,\Delta _2 .](http://upload.wikimedia.org/math/2/a/8/2a876771ed442580169a68b6743bb3c5.png)
Wir multiplizieren nun diese Gleichung mit Δz = Δx + i Δy und trennen dann Realteil und Imaginärteil:
![\left[ {u_0 + \Delta u + i\,\left( {v_0 + \Delta v} \right)} \right] - (u_0 + i\,v_0 ) = \left( {\Delta x + i\,\Delta y} \right)\left[ {\left( {G_1 + i\,G_2 } \right) + \Delta _1 + i\,\Delta _2 } \right],](http://upload.wikimedia.org/math/7/d/f/7df10fc755896ed2e545745181a4608a.png)
Realteil:

Imaginärteil:

Setzt man in (2) Δy = 0, lässt also nur Veränderungen in x-Richtung zu, und teilt dann durch Δx, so erhält man den partiellen Differenzenquotienten (nach x)

Für Δx gegen 0 geht auch Δ1 gegen 0, und man erhält die partielle Ableitung nach x

Setzt man dagegen in (2) Δx = 0, so erhält man analog die partielle Ableitung nach y

Entsprechend findet man aus (3)

Durch Vergleich der entsprechenden Gleichungen ergeben sich die Differentialgleichungen von Cauchy-Riemann

Aus (1) folgt für Δz gegen 0:

und weiter

Die Ableitung f '(z) kann also auf zwei verschiedene Weisen berechnet werden, die nicht notwendig zum selben Wert führen müssen, da die Funktionen u und v voneinander unabhängig sind.
Hieraus folgt: Sind u(x, y) und v(x, y) zwei beliebige , im Gebiet G definierte Funktionen der reellen Veränderlichen x und y, so ist die Funktion

der komplexen Veränderlichen z = x + i y im Allgemeinen nicht differenzierbar, auch wenn die Funktionen u(x, y) und v(x, y) überall in G nach x und y differenzierbar ("vollständig differenzierbar") sind. Für die Differenzierbarkeit von f(z) ist nämlich erforderlich, dass die Differentialgleichungen von Cauchy-Riemann erfüllt sind. Außerdem unterliegen die Funktionen u und v noch weiteren Beschränkungen, auf die gleich eingegangen wird.
Der reelle und der imaginäre Teil einer Funktion können also nicht unabhängig voneinander gewählt werden, wenn die Funktion differenzierbar sein soll.
Durch Umkehrung des obigen Beweises lässt sich zeigen, dass die Erfüllung der Differentialgleichung von Cauchy-Riemann nicht nur eine notwendige, sondern auch eine hinreichende Bedingung der Differenzierbarkeit ist.
[Bearbeiten] Die Laplacesche Differentialgleichung
Wenn eine Funktion f(z) einer komplexen Veränderlichen in einem Gebiet G einmal differenzierbar ist, so ist sie – anders als bei Funktionen reeller Veränderlicher – dort auch ein zweites Mal differenzierbar. (Hier zunächst ohne Beweis aufgeführt.) Aus der Existenz von f '(z) in einem Gebiet folgt also die Existenz von f "(z) in diesem Gebiet, daraus wieder die Existenz von f "'(z) usw. Also gilt:
Jede in einem Gebiet einmal differenzierbare Funktion einer komplexen Veränderlichen ist dort beliebig oft differenzierbar.
Wir betrachten nun wieder eine Funktion

und nehmen an, dass in einem Gebiet G sowohl die partiellen Ableitungen erster Ordnung als auch alle partiellen Ableitungen höherer Ordnung der Funktionen u(x, y) und v(x, y) existieren (was durchaus nicht selbstverständlich ist, da es sich ja hier um Funktionen reeller Veränderlicher handelt.). Dann erhält man aus den in G geltenden Gleichungen

durch nochmaliges partielles Differenzieren nach x die Gleichungen

Da nach dem Satz von SCHWARZ

ist, gilt

Durch partielles Differenzieren der Ausgangsgleichung nach y findet man analog

Es gilt daher der Satz:
Eine reelle Funktion u(x, y) kann nur dann der reelle oder der imaginäre Teil einer in einem Gebiet G differenzierbaren Funktion f(z) = f(x +i y) sein, wenn u in G alle partiellen Ableitungen erster und höherer Ordnung besitzt und wenn dort überall

ist. Für die Summe der zweiten partiellen Ableitung schreibt man auch kurz Δu, wobei Δ der Laplaceschen Operator ist. Die Gleichung

heißt die Laplacesche Differentialgleichung.
[Bearbeiten] Differentiationsregeln
[Bearbeiten] Potenzfunktionen
Bei der Potenzfunktion einer komplexen Variablen

wobei n eine positive ganze Zahl sein soll, ist

und daher

und

Offensichtlich kann der Grenzwert berechnet werden, ohne dass irgendwelche Annahmen über den Weg des Grenzgangs gemacht werden müssen. Das bedeutet, dass der Grenzwert vom Weg unabhängig ist. Folglich ist die Funktion in der ganzen Z-Ebene differenzierbar.
Es fällt auf, dass bei der Berechnung der Ableitung nirgends berücksichtigt werden muss, dass z eine komplexe Variable ist. Das bedeutet, dass auch die folgenden Differentiationsregeln einfach von den Funktionen reeller Variabler übernommen werden können. Insbesondere können Summen von Potenzfunktionen gliedweise differenziert werden. Dies gilt im Inneren ihres Konvergenzkreises auch für Potenzreihen.
[Bearbeiten] Potenzreihen
Hat die Potenzreihe

einen positiven Konvergenzradius, so stellt sie im Inneren ihres Konvergenzbereichs eine Funktion f(z) dar. Diese Funktion hat dort Ableitungen jeder Ordnung, die durch gliedweise Differentiation berechnet werden. Also ist


und

Da

ist, kann man dafür auch schreiben

Ersetzt man hierin n - k durch n und dementsprechend n durch n .+ k, so ergibt sich die zum Rechnen bequemere Formel:

Hat eine Potenzreihe den Mittelpunkt z0 (statt wie oben den Mittelpunkt 0):

so kann sie durch die Koordinatentransformation ζ = z – z0 auf die oben angegebene Form gebracht werden. Durch Rücktransformation ergibt sich für die k-te Ableitung dann

Potenzfunktionen und die durch Potenzreihen dargestellten Funktionen sind also (im Inneren ihres Konvergenzbereichs) reguläre (oder analytische) Funktionen.
[Bearbeiten] Exponentialfunktion, trigonometrische und hyperbolische Funktionen
Die Funktionen exp z, sin z, cos z, sinh z und cosh z sind auch im Komplexen durch beständig konvergente Potenzreihen dargestellt. Sie sind daher in der ganzen Z-Ebene regulär (oder analytisch). Durch gliedweise Differentiation der Potenzreihen findet man


Weitere wichtige Ableitungen gewinnt man über die Umkehrfunktionen.
[Bearbeiten] Umkehrfunktionen und die Ableitungen weiterer Funktionen
In einem Gebiet G sei eine reguläre (und somit differenzierbare und stetige) Funktion w = f(z) definiert, und jeder zum Definitionsbereich der Funktion gehörige Funktionswert trete nur einmal auf.
Dann gibt es zu jedem auftretenden Funktionswert w genau eine Zahl z derart, dass w = f(z) ist. Somit kann die Variable z als eine Funktion der Variablen w aufgefasst werden, wobei dann w die unabhängige und z die abhängige Variable ist. Auch die Begriffe "Definitionsbereich" und Wertebereich vertauschen dann ihre Rollen.
Die so definierte Funktion z = g(w) heißt die Umkehrfunktion oder inverse Funktion zu w = f(z).
Der Differenzenquotient der inversen Funktion ist

ihr Differentialquotient ist

Die Umkehrfunktion g(z) ist also in ihrem Definitionsbereich und für f' (z) ungleich 0 ebenfalls differenzierbar.
Unter Benutzung der Umkehrfunktion können nun weitere Funktionen differenziert werden.
Beispiel: Die Funktion

ist für

in der ganzen Ebene umkehrbar eindeutig. Ihre Umkehrfunktion ist

das ist der Hauptwert des natürlichen Logarithmus. Wegen

ist

Durch Vertauschung der Variablen ergibt sich die übliche Schreibweise
