Feuerwehr-Dienstvorschriften: Feuerwehr-Dienstvorschrift 7

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FwDV 7

Atemschutz

Stand: 2002 mit Änderung von 2005
Gültigkeit: national

Die Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 - Atemschutz (FwDV 7) beschäftigt sich mit den Voraussetzungen, der Aus- und Fortbildung für Atemschutzgeräteträger, sowie den Sicheren Einsatz der Geräte und der Pflege und Handhabung.

Wichtige Anforderungen[Bearbeiten]

  • 18. Lebensjahr vollendet
  • Körperliche Eignung (nach der G 26.3 Untersuchung)
  • Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger
Atemschutzgeräteträger

Aus- und Fortbildung[Bearbeiten]

Die Ausbildung findet nach der Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 (FwDV 2) statt. In der Ausbildung sind Folgende Inhalte versehen:

  • Handhabung der Atemschutzgeräte: Atemschutzgeräte anlegen, in Betrieb nehmen, ablegen und wechseln von Druckbehältern, Durchführen der Einsatzkurzprüfung
  • Gewöhnung: Tragen von Atemanschlüssen
  • Orientierung: Begehen von abgedunkelten und mit Hindernissen versehenen Objekten, Absuchen von verrauchten und abgedunkelten Objekten
  • Körperliche Belastung: Tragen von Lasten, Begehen und Besteigen von Hindernissen, Einsteigen in Behälter und in enge Schächte
  • Psychische Belastung: sich verhalten bei plötzlich auftretenden unvorhersehbaren Ereignissen, sich verhalten bei Fehlern an Geräten
  • Übung von Einsatztätigkeiten: Suchen und Retten von Personen, Vornehmen von Strahlrohren mit Schlauchleitungen, Ausführen technischer/handwerklicher Arbeiten ohne Sicht, Abgeben von Meldungen über Funk
  • Eigensicherung: Anlegen der persönlichen Schutzausrüstung, sich verhalten bei Eigengefährdung auch unter psychischer Belastung
  • Notfalltraining: Suchen, Befreien und In-Sicherheit-bringen von in Not geratenen Atemschutzgeräteträgern, Abgeben von Notfallmeldungen

Einsatzgrundsätze[Bearbeiten]

  • An- oder Ablegen der Geräte außerhalb des Gefahrenbereichs
  • Einsatzkurzprüfung vor dem Einsatz
  • Einsatz immer im Trupp
  • Sicherheitstrupp muss vorhanden sein
  • Zwischen zwei Atemschutzeinsätzen ist eine Ruhepause einzulegen.
  • Jeder Atemschutzgeräteträger ist für seine Sicherheit eigenverantwortlich.

Notfall[Bearbeiten]

Notsignalgeber[Bearbeiten]

Notsignalgeber erleichtern das Auffinden verunfallter Atemschutzgeräteträger.

Notfallmeldung[Bearbeiten]

Ein Atemschutznotfall wird durch den Mayday Notruf unverwechselbar gekennzeichnet.

Der Notruf beinhaltet:

Inhalt Beispiel
Aufmerksamkeitssignal Tonsignal I und II im Wechsel
Kennwort Mayday, Mayday, Mayday
Lage Hier <Trupp>

<Standort>
<Lage>

Hier AST Maier

sind im 1. OG
Truppkollege mit Luftnot

Gesprächsabschluss Mayday - kommen