Latein/ Fachbegriffe/ Adverb

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Adverb, Pl. Adverbien; lat.: adverbium, Pl. adverbia; dt.: Nebenwort, Umstandswort

Herkunft des Wortes:

ad verbum = „zum/beim Verb“

Bedeutung des Wortes:

Adverbien stehen beim Verb und beschreiben, wie etwas getan wird oder wie ein Zustand ist. Bezieht sich das Adverb inhaltlich auf das Subjekt, so spricht man von einem Prädikativum.

Adverbien sind meist von Adjektiven abgeleitet und können gesteigert werden. Es gibt aber auch Komparativ- und Superlativ-Formen von Adverbien, die im Positiv

  • ein erstarrter Akkusativ oder Ablativ eines Adjektivs
  • ein erstarrter Akkusativ oder Ablativ eines Substantivs

Andere Adverbien wiederum sind mit -per oder -tus gebildet worden.


Bsp.e:

  • vom Akk. eines Adj.: tantum = „nur, bloß“ (von tantus, -a, -um = „so groß, so viel“)
  • vom Akk. eines Subst.: partim = „teils“ (von pars, -rtis = „der Teil“)
  • vom Abl. eines Adj.: primo = „zu erst“ (von primus, -a, -um = „der erste“)
  • vom Abl. eines Subst.: hodie = „heute“ (ho die < hoc die = „an diesem Tag“)
  • von einer Präp. b. Akk.: antea = „vorher“ ( < ante ea = „vor diesen (sc. Dingen)“)
  • von einer Präp. b. Abl.: extemplo = „sofort“ ( < ex templo = „aus dem Tempel“, d.h. „vom Platze weg“, „aus dem Stand heraus“)
  • mit -per gebildet: nuper = „neulich“
  • mit -tus gebildet: intus = „drinnen“